Bikini Bild wurde mir freiwillig geschickt und sie will mich anzeigen, darf sie das ?
Also vor 1-2 Wochen hab ich Kontakt mit einem Mädchen aufgebaut und es ging schnell voran nach kurzer Zeit schickten wir uns ein Bild, sie mir ein Bikini Bild und ich eins von meinem Bauch. Beides freiwillig. Sie möchte das ich das Bild lösche und gedroht mich anzuzeigen. Ich habe ihr gesagt, dass ich es gelöscht habe und ihr per Screenshot Beweise geliefert. Sie behauptet aber ich hätte es weiterverschickt und rufmord begangen. Ich habe das Bild nicht weitergeschickt und nicht mehr auf meinem Handy. Sie möchte es trotzdem von der Polizei überprüfen lassen. Darf sie das? Ich meine es war freiwillig und nur ein Bikini Bild, so sieht sie jeder im Schwimmbad. Ich hab jetzt nicht Angst davor mein Handy zu zeigen aber ich weiß nicht was auf mich zu kommt deswegen frage ich ob mir jemand helfen kann, hab nämlich so ein grübeln im Körper. Danke
11 Antworten
Natürlich darf sie zur Polizei, die muss aber nachweisen, dass a) das Bild verbreitet wurde und b) falls es verbreitet wurde, es von deinem Handy aus geschickt worden ist.
Nur die Aussage, ich habe es nur dir geschickt und dann ist es in den Umlauf gekommen zählt ohne weitere Beweise nicht wirklich - es stünde Ausage gegen Aussage und da würde ein Richter für dich entscheiden - zumal du ja das Bild nicht mehr auf dem Handy hast und damit zeigst, dass du Ihre Privatsphäre respektierst.
Also solange sie dein Handy nicht in der Hand hatte und selbst die Bilder verteilt hat oder du kleine Geschwister hast, die es lustig finden wahllos Bilder an deine Kontakte weiter zu leiten bist du auf der sicheren Seite.
Ich habe selber noch nie so ein Fall persönlich miterlebt und bin auch kein Polizist. Ich kann mir daher gar kein Urteil erlauben. Es würde dir auch nichts bringen,
Die Frage die ich mir jetzt stelle, ist, warum dich das so sehr beschäftigt. Denn das seint deine eigentliche Frage zu sein.
Gibt es etwas, dass dir peinlich ist - das ist nicht weiter schlimm - Polizisten sehen vermutlich mehr Sonderbares als jeder andere.
Hast du etwas auf dem Handy, von dem du glaubst, dass die Polizei es nicht sehen sollte. Dann musst du dich fragen, ob es schlimm wäre, wenn die Polizei es sieht bzw. warum du es nicht löscht.
Oder willst du nicht, dass du für längere Zeit ohne Telefon bist? - So lange wird es nicht dauern festzustellen, ob ein Foto auf deinem Handy ist oder nicht.
Tut mir Leid, dass ich dir nicht mehr helfen kann.
Ja nach dem neuen rechts Urteil darf sie dich anzeigen wen du das Bild behalten solltest ..
Also Bild löschen und gut ist
Sie wurde nicht gezwungen das Bild zu schicken. Solange das Bild nicht weitergegeben wird, passiert kaum was. Freiwilligkeit
Welche rechts Urteil ?
Das war irgendwann am Anfang des Jahres . da ging es um gemeinsame Bilder einer Beziehung und der Richter urteilte das der Ex Partner die Bilder alle mit ihr abgeben musste
Ist bereits gelöscht, die glaubt mir aber nicht
Dann frag ein Kumpel ob er es für dich bezeugen kann
Hey Du!
Ja, leider darf sie das, aber du kannst rechtlich dagegen Vorgehen! Solche Fotos wann die Geschick wurden undsooo kann immer rausgefunden werden ABER mach dir keine sorgen zu 89% kommt sie damit definitiv nicht durch also einfach Informieren und entspannen :)
LG Tiffany
Ist ja nicht ganz alltäglich, so ein Vorwurf. Ein Blick in den Hintergrund des Internet; Sie hat Dir Ihr Bild ursprünglich geschickt? Das ist im Internet jederzeit nachvollziehbar. Die IT-Techniker der Polizei hat Möglichkeiten, so ein Bild zurück zu verfolgen. So lässt sich auch feststellen, ob das Bild jemals von Deinem Handy aus in irgendeiner Weise weiter geleitet wurde. SMS MMS Whatapp Youtube Bluetooth.... Alles Wege, mit denen das Passiert sein kann. Wenn Du d as Bild gelöscht und Ihr das nachgewiesen hast, sollte Sie eigentlich zufrieden sein. Wenn es jetzt schlecht läuft, könnte Sie von Dir eine Unterlassungserklärung fordern. Das ist wenig belastend, für beide Seiten. Mit einer Anzeige geht Sie auf sehr dünnes Eis, weil Sie in der Beweispflicht läge und zu Stichwort "Rufmord": Kann Sie diesen Nachweis nicht nachhaltig bringen, läge es Bei Dir, gegen Sie eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung anzubringen. Rufmord entsteht erst, wenn dauerhaft vorsätzlich öffentlich falsche Behauptungen in Umlauf gebracht werden, mit dem Ziel, jemandem zu schaden. Damit geht das aber massiv ins Strafrecht. Ab hier müsste man sich an eine(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt wenden.
Wenn du es wirklich nicht weitergeschickt hast, kann man dir nichts nachweisen, also brauchst du nichts zu befürchten. Außerdem, wenn sie unter 18 ist, müsste sie sich erst ihren Eltern anvertrauen und ich denke nicht, dass sie das wegen dieser Kleinigkeit tun wird.
Was denkst du wird die Polizei machen wenn sie hingeht und will das mein Handy kontrolliert wird ?