Bikini Bild wurde mir freiwillig geschickt und sie will mich anzeigen, darf sie das ?

11 Antworten

Natürlich darf sie zur Polizei, die muss aber nachweisen, dass a) das Bild verbreitet wurde und b) falls es verbreitet wurde, es von deinem Handy aus geschickt worden ist.

Nur die Aussage, ich habe es nur dir geschickt und dann ist es in den Umlauf gekommen zählt ohne weitere Beweise nicht wirklich - es stünde Ausage gegen Aussage und da würde ein Richter für dich entscheiden - zumal du ja das Bild nicht mehr auf dem Handy hast und damit zeigst, dass du Ihre Privatsphäre respektierst.

Also solange sie dein Handy nicht in der Hand hatte und selbst die Bilder verteilt hat oder du kleine Geschwister hast, die es lustig finden wahllos Bilder an deine Kontakte weiter zu leiten bist du auf der sicheren Seite.

ChrisBroown 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 20:40

Was denkst du wird die Polizei machen wenn sie hingeht und will das mein Handy kontrolliert wird ?

SirMahoney  12.03.2016, 20:47
@ChrisBroown

Ich habe selber noch nie so ein Fall persönlich miterlebt und bin auch kein Polizist. Ich kann mir daher gar kein Urteil erlauben. Es würde dir auch nichts bringen,

Die Frage die ich mir jetzt stelle, ist, warum dich das so sehr beschäftigt. Denn das seint deine eigentliche Frage zu sein.

Gibt es etwas, dass dir peinlich ist - das ist nicht weiter schlimm - Polizisten sehen vermutlich mehr Sonderbares als jeder andere.

Hast du etwas auf dem Handy, von dem du glaubst, dass die Polizei es nicht sehen sollte. Dann musst du dich fragen, ob es schlimm wäre, wenn die Polizei es sieht bzw. warum du es nicht löscht.

Oder willst du nicht, dass du für längere Zeit ohne Telefon bist? - So lange wird es nicht dauern festzustellen, ob ein Foto auf deinem Handy ist oder nicht.

Tut mir Leid, dass ich dir nicht mehr helfen kann.

Ja nach dem neuen rechts Urteil darf sie dich anzeigen wen du das Bild behalten solltest ..

Also Bild löschen und gut ist 

peterobm  12.03.2016, 20:29

Sie wurde nicht gezwungen das Bild zu schicken. Solange das Bild nicht weitergegeben wird, passiert kaum was. Freiwilligkeit

thefow  12.03.2016, 20:26

Welche rechts Urteil ?

Dahrak  12.03.2016, 20:33
@thefow

Das war irgendwann am Anfang des Jahres . da ging es um gemeinsame Bilder einer Beziehung und der Richter urteilte das der Ex Partner die Bilder alle mit ihr abgeben musste 

ChrisBroown 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 20:24

Ist bereits gelöscht, die glaubt mir aber nicht 

Dahrak  12.03.2016, 20:31
@ChrisBroown

Dann frag ein Kumpel ob er es für dich bezeugen kann 

Hey Du! 

Ja, leider darf sie das, aber du kannst rechtlich dagegen Vorgehen! Solche Fotos wann die Geschick wurden undsooo kann immer rausgefunden werden ABER mach dir keine sorgen zu 89% kommt sie damit definitiv nicht durch also einfach Informieren und entspannen :)

LG Tiffany

Ist ja nicht ganz alltäglich, so ein Vorwurf. Ein Blick in den Hintergrund des Internet; Sie hat Dir Ihr Bild ursprünglich geschickt? Das ist im Internet jederzeit nachvollziehbar. Die IT-Techniker der Polizei hat Möglichkeiten, so ein Bild zurück zu verfolgen. So lässt sich auch feststellen, ob das Bild jemals von Deinem Handy aus in irgendeiner Weise weiter geleitet wurde. SMS MMS Whatapp Youtube Bluetooth.... Alles Wege, mit denen das Passiert sein kann. Wenn Du d as Bild gelöscht und Ihr das nachgewiesen hast, sollte Sie eigentlich zufrieden sein. Wenn es jetzt schlecht läuft, könnte Sie von Dir eine Unterlassungserklärung fordern. Das ist wenig belastend, für beide Seiten. Mit einer Anzeige geht Sie auf sehr dünnes Eis, weil Sie in der Beweispflicht läge und zu Stichwort "Rufmord": Kann Sie diesen Nachweis nicht nachhaltig bringen, läge es Bei Dir, gegen Sie eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung anzubringen. Rufmord entsteht erst, wenn dauerhaft vorsätzlich öffentlich falsche Behauptungen in Umlauf gebracht werden, mit dem Ziel, jemandem zu schaden. Damit geht das aber massiv ins Strafrecht. Ab hier müsste man sich an eine(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt wenden.

Wenn du es wirklich nicht weitergeschickt hast, kann man dir nichts nachweisen, also brauchst du nichts zu befürchten. Außerdem, wenn sie unter 18 ist, müsste sie sich erst ihren Eltern anvertrauen und ich denke nicht, dass sie das wegen dieser Kleinigkeit tun wird.