Für Verbrechen bestraft werden was man nicht begangen hat (M15)?
Ich (M15) frage mich aufgrund eines Vorkommnis hier auf gutefrage.net ob man für etwas bestraft werden kann was man nicht gemacht hat. Da werden jetzt natürlich alle nein sagen aber ich schildere mal den Vorfall:
Ein Typ hat online gesagt er hätte jemanden abgestochen (als Spaß) und dann hat das wer als Screenshot an die Polizei geschickt. Jetzt ist es höchstwahrscheinlich dass er dazu nochmal verhört wird, oder? Oder je nachdem was er da angegeben hat getan zu haben eventuell auch Hausdurchsuchungen + Handy/Computer einkassieren?
Ich gehe dann mal von aus, dass es sehr schnell eingestellt wird, da das Gegenteil bewiesen werden kann. Aber hat er sich mit der Äußerung online strafbar gemacht?
Wenn nein könnte man wenn man Langeweile hat ja einfach mal bisschen Action nach Hause holen und hat nach ner Woche wieder Ruhe, oder?
8 Antworten
Hallo DerUeberboss15j,
Das Vortäuschen einer Straftat ist meines Wissens nach eine Straftat.
LG
Danke für die Korrektur.
Davon abgesehen, dass er wegen Vortäuschens einer Straftat dran wäre, kann er auch auf dem Zivilweg für sämtliche Kosten haftbar gemacht werden.
Und diese "Action" lassen sich die Notdienste teuer bezahlen.
„(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht“
Ganz am Anfang von §145d StGB...
Also wäre es nicht Strafbar...
das Ding ist... Woher willst Du wissen, dass er es nicht gemacht hat? Es gibt genauso gut Leute, die damit prahlen könnten, dass sie andere umgebracht haben. Das gleiche, wenn auch andere Straftaten begangen worden oder in Vorbereitung sind. Ob er was gemacht hat oder nicht, ist dann erst nach Ermittlungen ersichtlich, die von Privatleuten nicht durchzuführen sind. Stell Dir vor, nen Typ prahlt mit ner Trophäe online... Selbst das Vortäuschen ist daher ne Straftat. Und gerade bei so was wie jmd töten oder Gewalt antun...
Es wäre ja zumindest Vortäuschen einer Straftat und das ist auch strafbar.
Mit ein wenig Action und dann wieder Ruhe ist es also nicht getan.
Nein das wäre es nicht...
§ 145d, Abs. 1, Satz 1, StGB nachlesen..
Falsch. Warum, steht im Gesetz.
Was wäre da die Strafe?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Knast für 3 Jahre???
Bis zu drei jahren.
In Deinem Fall wird es wohl eher bei einer Verwarnung bleiben, wenn es das erste Mal ist.
Wenn's nur ne Verwarnung ist würde ich das auch machen... ist doch witzig
Lebenslange Haft
Das vortäuschen einer Straftat ist ebenfalls strafbar! Also sprich muss nicht unbedingt eine Straftat passiert sein, sondern auch das „so tun als ob“ zum spass bringt eine Anzeige!
Das vortäuschen einer Straftat ist ebenfalls strafbar!
Dann lies hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html
nochmal genau nach.
Das vortäuschen einer Straftat ist ebenfalls strafbar!
Richtig, trifft hier aber nicht zu.
Was ist da ca. die Strafe
Das kann dir nur der Richter sagen!
Bis zu 3 Jahre Gefängnis oder eine saftige Geldstrafe!
Nein. Es liegt keine Straftat vor.
Lebenslange Haft
Aber hat er sich mit der Äußerung online strafbar gemacht?
Nein, hat er nicht.
Doch hat er!
Nun, dann erklär doch einfach mal wonach er sich strafbar gemacht haben soll?
Strafgesetzbuch (StGB) § 145d Vortäuschen einer Straftat
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
„(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht„
steht über dem von dir zitieren Paragraphen.
Gf ist meines Wissens nach weder noch.
Schön wenn man wenigstens Paragraphen findet, schlecht aber wenn man nicht damit umzugehen weiss. § 145d, Abs. 1, Satz 1, StGB:
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, .......
So wie die Frage formuliert ist, trifft auch § 126 StGB nicht zu, denn mit sowas stört man den öffentlichen Frieden nicht.
Die anderen §§ passen überhaupt nicht.
Genau meine Antwort! :D
Kann ich das wohl auch mal machen? Ist bestimmt nice
Es gibt so einige Sachen die man einfach besser nicht macht, auch wenn sie nicht verboten sind.
Nur gegenüber einer Behörde bzw einer Stelle zur Entgegennahme von Anzeigen.