Handyortung Profil?

6 Antworten

Das sind die sog. Verkehrsdaten.

Strafprozessual ist es unter den Voraussetzungen des § 100g StPO möglich.

https://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html

Den dazugehörigen Katalog findet man im § 100a StPO.

https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html

Sollte es aus gefahrenabwehrenden Gründen durchgeführt werden, hängt es vom Bundesland und dessen Polizeigesetz ab.

Wenn es vom BKA gemacht wird, sh. dazu § 20m BKAG alt oder § 52 BKAG neu

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Outlaw1 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 20:26

Na das zeigt doch das die leute keine Ahnung hier haben, wenn ich richtig verstehe nur bei Straftaten darf das die Polizei und nichtmal da überall.Vergehen wohl schon mal gar nicht? Also doch nicht überall um zu ermitteln, richtig?

Sonst wäre ja alles ,das meiste von vornherein klar...

furbo  19.02.2019, 06:45
@Outlaw1

Nein, nicht bei allen Taten darf die Polizei das.

Aber auch aus anderen Gründen - zur Gefahrenabwehr - darf die Polizei es. Auch dafür gibt es Rechtsvorschriften. Ich habe die präventiven Maßnahmen nur deshalb nicht mit Adresse und Hausnummer aufgeführt, weil es mit 16 Bundesländern ziemlich umfangreich und unübersichtlich würde (und ich auch keine Lust hatte, sämtliche landesspezifischen Vorschriften zu durchforsten). Lediglich die des BKAG habe ich genannt.

Im Grunde geht es bei der Gefahrenabwehr darum, im vorstrafbaren Raum schon tätig zu werden, bevor die Störer tatsächlich Straftaten begehen.

Simples Beispiel: Es ist besser, den Bombenleger VOR der Explosion zu überführen. Oder aus der uns alle betreffenden Notwehr: man darf sich schon wehren, bevor der Täter zuschlägt, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht.

Was verstehst Du unter "rückwirkend orten"?

Wenn eine Strafverfolgungsbehörde Dein Handy einsackt, dann kann sie mit den Daten Deines Handys bereits ein Bewegungsprofil erstellen. Das geht immer und ist immer zulässig, denn man braucht dafür keine Auskünfte von Dritten.

Um die Verkehrsdaten Deines Handys zu bekommen, braucht man einen richterlichen Beschluss. Dafür muss man nur den Richter überzeugen, dass die Bewegungsdaten irgendwie wichtig sind.

Outlaw1 
Beitragsersteller
 13.02.2019, 17:27

Nein mein handy wurde nicht eingezogen...

Meandor  14.02.2019, 09:13
@Outlaw1

Dann bräuchte die Strafverfolgungsbehörde einen richterlichen Beschluss um die Verkehrsdaten von Deinem Provider zu holen. Den bekommt die Behörde nur dann, wenn die Daten irgendwie zur Aufklärung der Straftat taugen.

Wenn es einen richterlichen Beschluss gibt.

Allerdings dürfte das im Nachhinein schwierig werden, weil die Provider die Daten in der Regel nicht speichern.

Outlaw1 
Beitragsersteller
 13.02.2019, 06:44

Richterlichen Beschluss braucht man wohl nimmer

exxonvaldez  13.02.2019, 07:07
@Outlaw1

So ziemlich, ja.

Wenn ein Richter es auf Antrag der Staatsanwaltschaft anordnet.

Wenn du als Gefährder eingestuft bist dürfen die so ziemlich alles. In Bayern gilt bereits das neue Polizeigesetz, welches die Regeln deutlich gelockert hat.

Outlaw1 
Beitragsersteller
 13.02.2019, 06:22

Wann bin ich denn ein Gefährder?Ich kenn mich null aus... Und woher nommst du deine Aussage?

Bonye  13.02.2019, 06:27
@Outlaw1

Den genauen Wortlaut müsste ich auch googeln. Ich erinnere mich aber an die Diskussion um die Änderungen als Bayern das Gesetz geändert hat.

Ein Gefährder im terroristischen Sinne darf von den Behörden komplett durchleuchtet werden.

Natimichl  16.02.2019, 08:39
@Bonye

Es kommt aber dann auf den Fall an? Es werden die Daten bestimmt nicht herausgegeben wenn jemand einen z. B. mit Fakeaccount angeschrieben hat? Ich denke nur in wichtiger Sache!? Terrorverdacht, Kinderpornografie

Bonye  16.02.2019, 10:53
@Natimichl

Ja ich denke auch die haben genug mit wichtigen Dingen zu tun. Was genau sie wann dürfen müsste ich auch googeln und nachlesen