Schriftliche Äußerung bei der Polizei HILFE!?

5 Antworten

Meine Frage wäre, was jetzt zu tun ist. Ich habe es ja persönlich geklärt.

Dies trifft nicht zu.

Wenn die Polizei eine Anzeige erhält, muss sie der Sache nachgehen und entscheidet dann selbst ob der Vorgang eingestellt werden kann.

Wie soll ich mich äußern?

Vielleicht wäre es sinnvoll, mit der Geschichte einen Rechtsanwalt (Strafrecht) zu beauftragen.

firasawad 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 14:35
Vielleicht wäre es sinnvoll, mit der Geschichte einen Rechtsanwalt (Strafrecht) zu beauftragen.

Hab ich mir auch überlegt hm...

Gar nicht. Darauf verweisen, dass die Anzeige zurückgenommen wurde. Fertig.

firasawad 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 14:32

Das hab ich ja, ich habe den Sachbearbeiter eine Mail geschrieben, habe ihm gesagt, dass die Anzeige zurückgenommen wurde. Tage später bekomme ich diesen Brief, wo ich mich äußern muss.

Meandor  25.11.2019, 15:40
@firasawad

Du sollst bzw. kannst Dich äußern. Die Polizei kann und darf einen Beschuldigten zu nichts zwingen.

Du hast folgende Optionen:

1) Du kreuzt "schuldig" an. Das wird als Einsicht und Geständnis gewertet; als nächstes bekommst Du vermutlich einen Strafbefehl.

2) Du kreuzt "unschuldig" an. Die Bullen und die StA sind angepisst, weil sie genau wissen, dass es nicht stimmt und durchsuchen bei Dir.

3) Du kreuzt "ich sage nichts" an. Die Bullen und die StA müssen abwägen, ob sich der ganze Aufwand wirklich lohnt; evtl. kommt man auf Dich zu und lädt zum Gespräch im Auftrag der StA. Evtl. kommt dann hier das Angebot, dass ganze mit einem Strafbefehl abzuschließen.

So oder so hast Du nichts in der Hand und verlieren kannst Du auf jedem der drei Wege. Im Zweifel nimm das Recht zu schweigen.

Als Beschuldigter sollst du bei der Polizei überhaupt keine Angaben machen.

Dazu bist du nicht verpflichtet. Das musst du erst machen, wenn du vom Richter oder von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wirst.

firasawad 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 13:39

Ich war Beschuldigter, jetzt wird die Tat mir als " Last gelegt".

qugart  25.11.2019, 13:46
@firasawad

Das ist das gleiche.

Vorladung von der Polizei kannst du als Beschuldigter ignorieren.

Möglich, dass jetzt eben die Staatsanwaltschaft ermittelt. Nur weil du dich mit dem Käufer oder Verkäufer damals geeinigt hast, heißt das nicht, dass du keine Straftat begangen hast.

firasawad 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 13:51
@qugart

Achso okay....

Im Brief steht sowas wie, " Ich habe die mir auf Seite 1(2) zur Last gelegte Tat begangen" , "Ich habe die mir auf Seite 1(2) zur Last gelegte Tat nicht begangen " oder "Ich äußere mich nicht zur Sache".

Wen ich mich nicht äußere, was kann den am schlimmsten und am geringsten Fall passieren?

qugart  25.11.2019, 13:53
@firasawad

Nichts. Zumindest nichts aufgrund des "Nichtäußerns".

Artus01  25.11.2019, 13:30

Auch vor einem Staatsanwalt oder vor Gericht muss der Beschuldigte/Angeklagte keine Angaben zur Sache machen. Hier muss er lediglich erscheinen uns Angaben zu seiner Person machen.

So wie ihr es geklärt habt. Der Anzeiger wird ja auch befragt und wird es auch wohl aussagen. Machen musst du es aber nicht.

firasawad 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 13:44

Ja, die Person hat ja auch ausgesagt und wahrscheinlich, was falsches gesagt. Wo wir es persönlich (Telefonisch) geregelt haben, hat die Person mir auch Sachen über das was passiert ist gefragt, wo ich geantwortet habe, und ich denke das kam für die Polizei zu rüber, dass ich die Tat getan habe, und die mich jetzt als Täter sehen.

Wippich  25.11.2019, 14:33
@firasawad

Dann solltest du hingehen.

Keine Äußerung machen!

firasawad 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 13:46

Was passiert den danach, im Brief steht:

" Dann kann ohne weitere Anhörung zur Sache oder Vorladung, bei Strafsachen Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen werden."

SharonMarsh  25.11.2019, 14:07
@firasawad

Ignorieren. Schweigen ist Gold.