Schriftliche Äußerung bei der Polizei HILFE!?
Hallo,
ich habe ein
Problem und zwar, habe ich vor 2Wochen eine Vorladung von der Polizei bekommen.
In dem Brief werde ich als Verdächtiger, da gestellt. Mir wurde vorgeworfen bei
eBay ein Computer Betrug und Täuschung im Rechtsverkehr begangen zu haben. Ich
habe es mit der Person die mich Angezeigt hat Persönlich und Privat geklärt.
Die Person war auch bei der Polizei und hat die Anzeige zurückgenommen. Genau
so habe ich es auch den Sachbearbeiter bei der Polizei mitgeteilt. Jetzt habe
ich ein Brief bekommen wo mir die Tat, jetzt als Last gelegt wird.
Ich soll mich jetzt äußern und Angabe zu meiner Person und Angabe zu der Sache machen.
Meine Frage wäre, was jetzt zu tun ist. Ich habe es ja persönlich geklärt. Wie soll ich mich äußern?
5 Antworten
Meine Frage wäre, was jetzt zu tun ist. Ich habe es ja persönlich geklärt.
Dies trifft nicht zu.
Wenn die Polizei eine Anzeige erhält, muss sie der Sache nachgehen und entscheidet dann selbst ob der Vorgang eingestellt werden kann.
Wie soll ich mich äußern?
Vielleicht wäre es sinnvoll, mit der Geschichte einen Rechtsanwalt (Strafrecht) zu beauftragen.
Vielleicht wäre es sinnvoll, mit der Geschichte einen Rechtsanwalt (Strafrecht) zu beauftragen.
Hab ich mir auch überlegt hm...
Gar nicht. Darauf verweisen, dass die Anzeige zurückgenommen wurde. Fertig.
Du sollst bzw. kannst Dich äußern. Die Polizei kann und darf einen Beschuldigten zu nichts zwingen.
Du hast folgende Optionen:
1) Du kreuzt "schuldig" an. Das wird als Einsicht und Geständnis gewertet; als nächstes bekommst Du vermutlich einen Strafbefehl.
2) Du kreuzt "unschuldig" an. Die Bullen und die StA sind angepisst, weil sie genau wissen, dass es nicht stimmt und durchsuchen bei Dir.
3) Du kreuzt "ich sage nichts" an. Die Bullen und die StA müssen abwägen, ob sich der ganze Aufwand wirklich lohnt; evtl. kommt man auf Dich zu und lädt zum Gespräch im Auftrag der StA. Evtl. kommt dann hier das Angebot, dass ganze mit einem Strafbefehl abzuschließen.
So oder so hast Du nichts in der Hand und verlieren kannst Du auf jedem der drei Wege. Im Zweifel nimm das Recht zu schweigen.
Als Beschuldigter sollst du bei der Polizei überhaupt keine Angaben machen.
Dazu bist du nicht verpflichtet. Das musst du erst machen, wenn du vom Richter oder von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wirst.
Ich war Beschuldigter, jetzt wird die Tat mir als " Last gelegt".
Das ist das gleiche.
Vorladung von der Polizei kannst du als Beschuldigter ignorieren.
Möglich, dass jetzt eben die Staatsanwaltschaft ermittelt. Nur weil du dich mit dem Käufer oder Verkäufer damals geeinigt hast, heißt das nicht, dass du keine Straftat begangen hast.
Achso okay....
Im Brief steht sowas wie, " Ich habe die mir auf Seite 1(2) zur Last gelegte Tat begangen" , "Ich habe die mir auf Seite 1(2) zur Last gelegte Tat nicht begangen " oder "Ich äußere mich nicht zur Sache".
Wen ich mich nicht äußere, was kann den am schlimmsten und am geringsten Fall passieren?
Nichts. Zumindest nichts aufgrund des "Nichtäußerns".
Auch vor einem Staatsanwalt oder vor Gericht muss der Beschuldigte/Angeklagte keine Angaben zur Sache machen. Hier muss er lediglich erscheinen uns Angaben zu seiner Person machen.
So wie ihr es geklärt habt. Der Anzeiger wird ja auch befragt und wird es auch wohl aussagen. Machen musst du es aber nicht.
Ja, die Person hat ja auch ausgesagt und wahrscheinlich, was falsches gesagt. Wo wir es persönlich (Telefonisch) geregelt haben, hat die Person mir auch Sachen über das was passiert ist gefragt, wo ich geantwortet habe, und ich denke das kam für die Polizei zu rüber, dass ich die Tat getan habe, und die mich jetzt als Täter sehen.
Dann solltest du hingehen.
Keine Äußerung machen!
Was passiert den danach, im Brief steht:
" Dann kann ohne weitere Anhörung zur Sache oder Vorladung, bei Strafsachen Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen werden."
Ignorieren. Schweigen ist Gold.
Das hab ich ja, ich habe den Sachbearbeiter eine Mail geschrieben, habe ihm gesagt, dass die Anzeige zurückgenommen wurde. Tage später bekomme ich diesen Brief, wo ich mich äußern muss.