Hallo ich mir wurde bei einer DM Filiale versuchter Ladendiebstahl vorgeworfen und ich brauche dringend Hilfe ( minderjährig) ?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast dich mit dem Einstecken in die Jackentasche unklug verhalten. Unkluges Verhalten ist aber nicht strafbar.

Zwar kann man mit dem Einstecken von Ware den Tatbestand des Diebstahls auch innerhalb des Ladens erfüllen, aber zum Diebstahl gehört noch mehr als die Wegnahme.

Um den Tatbestand des Diebstahls zu erfüllen, muss man auch eine rechtswidrige Zueignungsabsicht haben. Das Einstecken nur um es als Vergleichsmaterial an anderer Stelle zu haben, ist keine Zueigungsabsicht i.S.d. § 242 StGB. 

Also hast du rein rechtlich den Tatbestand des Diebstahls nicht erfüllt. Ohne erfüllten TB keine Straftat. Rechtlich kann man dir nichts. Allerdings ist es immer auch eine Frage der Beweislage. Bei einem Tester klingt dein unkluges Verhalten glaubhaft, denn wenn du es tatsächlich hättest klauen wollten, warum nimmst du kein Originalgebinde?

Ich vermute, dass sich der Detektiv die gleichen Gedanken gemacht hat und es deshalb keine Polizei gab. Ob es überhaupt einen Strafantrag geben wird bezweifle ich.

Warte einfach ab ob noch was passiert. Bis dahin halte die Füße still. 

Sollte eine Beschuldigtenladung von der Polizei kommen, melde dich nochmals.

ganz ehrlich, um etwas zu vergleichen, steckt man ein produkt nicht in die jackentasche.

möglich das man nicht die polizei gerufen hat, damit du deine daten so rausgibst.

das hausverbot wurde verhängt, ob du einen brief bekommst, indme du aufgefordert wirst eine bestimtme summe an das geschäft zu bezahlen ode rnoch eien anzeige von de rpolizei folgt, weiss man nicht.

moniwi16 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 13:58

Ja ich weiß ,dass man das nicht in die Jackentasche tut ...Ich hab in dem Moment einfach nicht nachgedacht.Diesen Tester hatte ich die ganze Zeit in der Hand nur meine Hand war halt in meiner Tasche drinn warum auch immer.

Danke für deinen Kommentar 

Also mindestens eine Standpauke bekommst du. Ob noch Post heim kommt wird sich noch zeigen.

Eines hast du jedenfalls für die Zukunft gelernt. Niemals etwas in die Tasche/ den Rucksack/ einen Beutel/ eine Einkaufstasche stecken was man noch nicht bezahlt hat. Nicht mal, um es 3 Meter durch den Laden zu tragen um das Objekt dann mit einem ähnlichen zu vergleichen. Auch nicht, um es auf diese Weise zur Kasse zu tragen. Also das nächste Mal in der Hand tragen oder im Einkaufskorb.

moniwi16 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 13:56

ich hab das Produkt nichtmal aus der Hand gelassen ...Tester in der Hand gehalten und die Hand in die Tasche getan und da gelassen .

Naja danke trotzdem für die Antwort ich hoffe ich muss nicht vor Gericht :)

Rockige  18.01.2016, 14:00
@moniwi16

Fakt ist, das Produkt (der Tester) befand sich in der Tasche. Egal ob die Hand drumherum war oder nicht.

Egal ob du es stehlen wolltest oder nicht - wie würdest du es deuten wenn du jemanden siehst der in einem Geschäft steht und ein Produkt in die Tasche steckt, um dann weiter zu gehen zum nächsten Regal?

moniwi16 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 14:04
@Rockige

jaja schon klar , ich kann das alles nachvollziehen keine Sorge .Ich bin nur von meiner eigenen Dummheit fasziniert

furbo  19.01.2016, 07:54
@Rockige

Dann würde ich mich fragen, warum denn ein Tester und nicht ein unverschlossenes Gebinde eingesteckt wurde. Wer klauen will, nimmt sicher nicht den abgelutschten Tester mit. 

Ich glaube nicht, dass du überhaupt angezeigt wurdest, bei einem Wahrenwert von 1€ lohnt sich das nicht. Wenn du unter 14 Jahren bist bist du außerdem nicht straffähig.Sollte in der nächsten Woche kein Brief von der Polizei kommen bist du sicher. Ein Gerichtsverfahren wird es dabei sowieso nicht geben(das Gehalt der Richter/anwällte ist weit über dem "Streitwert").

moniwi16 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 14:02

ehrlichgesagt glaub ich noch nichtmal, dass er die Polizei gerufen hat, weil er die ganze Zeit weg war und ganz plötzlich mit dem Telefon am ohr und den Worten "versuchter Diebstahl" wieder auftauchte und sofort wieder verschwand.

Möglicherweise wollte er mich nur verängstigen ,wenn ich so darüber nachdenke.

PS: ich bin 17

Da wird sicher Post von der Staatsanwaltschaft kommen, wenn sie dich tatsächlich anzeigen.