Hallo ich mir wurde bei einer DM Filiale versuchter Ladendiebstahl vorgeworfen und ich brauche dringend Hilfe ( minderjährig) ?
Hallo ich mir wurde bei einer DM Filiale versuchter Ladendiebstahl vorgeworfen und ich brauche dringend Hilfe!
Ich bin noch minderjährig (17) und wollte fragen was für Konsequenzen auf mich zuokmmen.Jedenfalls bin ich zum Drogeriemarkt gegangen und habe mir einen Tester angesehen(Wert : unter 1 Euro) , dann wollte ich das Produkt mit demselben einer anderen Marke vergleichen ,also habe ich den Tester in meine Jackentasche gelegt um ihn zum anderen Regal zu bringen.Ich habe vielleicht 3 Schhritte gemacht , als der Ladendetektiv auf mich zukam und zum Raum mit den Überwachungskameras bat.Ich hab natürlich direkt versucht zu erklären ,dass ich keine Intention hatte den Make-Up Tester zu klauen , aber der detektiv war sehr sauer und wollte mir nicht zuhören.Anschließend hat er die Polizei gerufen ,meine Personalien aufgenommen als auch die Telefonnummer meiner Mutter aufgeschrieben.Ein paar Minuten später wurde ich rausgeschmissen und habe Hausverbot bekommen.Was mich etwas gewundert hat war , dass die Polizei nicht zum Tatort erschienen ist und ich keinerlei Informationen bekommen habe über das weitere Verfahren .Meine Fragen wurden abgewiesen.Ich habe nichts unterschrieben und ich weiß nicht was sich der detektiv noch vermerkt hat , da ich die meiste Zeit alleine in dem Raum verbracht habe.Bekomme ich jetzt eine Anzeige oder Brief von der Polizei und werde ich vor Gericht geholt ?(der detektiv hat mir mit einen Gerichtverfahren gedroht )Ich bin nicht vorbestraft und habe noch nie eine Straftat begangen.
Ich bedanke mich für jegliche Antworten im Vorraus
10 Antworten
Du hast dich mit dem Einstecken in die Jackentasche unklug verhalten. Unkluges Verhalten ist aber nicht strafbar.
Zwar kann man mit dem Einstecken von Ware den Tatbestand des Diebstahls auch innerhalb des Ladens erfüllen, aber zum Diebstahl gehört noch mehr als die Wegnahme.
Um den Tatbestand des Diebstahls zu erfüllen, muss man auch eine rechtswidrige Zueignungsabsicht haben. Das Einstecken nur um es als Vergleichsmaterial an anderer Stelle zu haben, ist keine Zueigungsabsicht i.S.d. § 242 StGB.
Also hast du rein rechtlich den Tatbestand des Diebstahls nicht erfüllt. Ohne erfüllten TB keine Straftat. Rechtlich kann man dir nichts. Allerdings ist es immer auch eine Frage der Beweislage. Bei einem Tester klingt dein unkluges Verhalten glaubhaft, denn wenn du es tatsächlich hättest klauen wollten, warum nimmst du kein Originalgebinde?
Ich vermute, dass sich der Detektiv die gleichen Gedanken gemacht hat und es deshalb keine Polizei gab. Ob es überhaupt einen Strafantrag geben wird bezweifle ich.
Warte einfach ab ob noch was passiert. Bis dahin halte die Füße still.
Sollte eine Beschuldigtenladung von der Polizei kommen, melde dich nochmals.
ganz ehrlich, um etwas zu vergleichen, steckt man ein produkt nicht in die jackentasche.
möglich das man nicht die polizei gerufen hat, damit du deine daten so rausgibst.
das hausverbot wurde verhängt, ob du einen brief bekommst, indme du aufgefordert wirst eine bestimtme summe an das geschäft zu bezahlen ode rnoch eien anzeige von de rpolizei folgt, weiss man nicht.
Ja ich weiß ,dass man das nicht in die Jackentasche tut ...Ich hab in dem Moment einfach nicht nachgedacht.Diesen Tester hatte ich die ganze Zeit in der Hand nur meine Hand war halt in meiner Tasche drinn warum auch immer.
Danke für deinen Kommentar
Also mindestens eine Standpauke bekommst du. Ob noch Post heim kommt wird sich noch zeigen.
Eines hast du jedenfalls für die Zukunft gelernt. Niemals etwas in die Tasche/ den Rucksack/ einen Beutel/ eine Einkaufstasche stecken was man noch nicht bezahlt hat. Nicht mal, um es 3 Meter durch den Laden zu tragen um das Objekt dann mit einem ähnlichen zu vergleichen. Auch nicht, um es auf diese Weise zur Kasse zu tragen. Also das nächste Mal in der Hand tragen oder im Einkaufskorb.
Fakt ist, das Produkt (der Tester) befand sich in der Tasche. Egal ob die Hand drumherum war oder nicht.
Egal ob du es stehlen wolltest oder nicht - wie würdest du es deuten wenn du jemanden siehst der in einem Geschäft steht und ein Produkt in die Tasche steckt, um dann weiter zu gehen zum nächsten Regal?
jaja schon klar , ich kann das alles nachvollziehen keine Sorge .Ich bin nur von meiner eigenen Dummheit fasziniert
Dann würde ich mich fragen, warum denn ein Tester und nicht ein unverschlossenes Gebinde eingesteckt wurde. Wer klauen will, nimmt sicher nicht den abgelutschten Tester mit.
Ich glaube nicht, dass du überhaupt angezeigt wurdest, bei einem Wahrenwert von 1€ lohnt sich das nicht. Wenn du unter 14 Jahren bist bist du außerdem nicht straffähig.Sollte in der nächsten Woche kein Brief von der Polizei kommen bist du sicher. Ein Gerichtsverfahren wird es dabei sowieso nicht geben(das Gehalt der Richter/anwällte ist weit über dem "Streitwert").
ehrlichgesagt glaub ich noch nichtmal, dass er die Polizei gerufen hat, weil er die ganze Zeit weg war und ganz plötzlich mit dem Telefon am ohr und den Worten "versuchter Diebstahl" wieder auftauchte und sofort wieder verschwand.
Möglicherweise wollte er mich nur verängstigen ,wenn ich so darüber nachdenke.
PS: ich bin 17
Da wird sicher Post von der Staatsanwaltschaft kommen, wenn sie dich tatsächlich anzeigen.
ich hab das Produkt nichtmal aus der Hand gelassen ...Tester in der Hand gehalten und die Hand in die Tasche getan und da gelassen .
Naja danke trotzdem für die Antwort ich hoffe ich muss nicht vor Gericht :)