Ppolizei Handy Sicherstellung Einspruch?
Hi,
innerhalb eines Strafverfahrens habe ich heute bei der Polizei mein Handy samt SIM abgegeben, da es hieß entweder mache ich es freiwillig oder es wird beschlagnahmt. Ich habe mich unter Druck gesetzt gefühlt und es herausgegeben. Nun habe ich aber Bedenken,ob ich es wieder zurück kriege,zumal intimes Material drauf ist,was niemanden etwas angeht,auch keinen Polizisten.
Habe ich die Möglichkeit, diese Herausgabe zu revidieren,da ich mich unter Druck gesetzt gefühlt habe?
Es geht um ein Dickpic, was über mein Handy verschickt wurde, obwohl ich nichts davon wusste und es natürlich auch nicht war, trotzdem kein großes Ding in meinen Augen.
LG
6 Antworten
was willst revidieren? das ist Beweismittel. dir wurde gesagt, gibst es nicht freiwillig, wird es beschlagnahmt, von Amts wegen
Die Daten könnten sie sich auch von den Facebook Servern holen,da brauchen die mein Handy nicht einkassieren.
Warum auch immer du freiwillig das gemacht hast??
Beschlagnahme bedeutet nur, dass innerhalb von 3 Tagen ein Richter über die Fortdauer der Beschlagnahme entscheiden muß. Das ist also ein riesen Vorteil für dich als Handy-Eigentümer!
Ob und wann du es zurück bekommst, ist unklar.
Unklar ist auch, warum du dich unter Druck gesetzt gefühlt hast? Wieso hast du das Smartphone überhaupt gefunden? Ich bin immer so vergesslich.
Was willst du da revidieren?
Du hast das Handy selbst abgegeben und dich unter Druck setzen lassen.
Wenn was sichergestellt und strafbarer Inhalt drauf ist, siehst du das Handy erstmal nicht wieder.
Du hast denen auch bestimmt die PIN gegeben, was du auch nicht verpflichtet bist.
Die Polizei darf nicht alles, verwendet aber unfaire Mittel oder Tricks, um an ihr Ziel zu kommen, damit ein Ermittlungserfolg stattfindet.
Das einzige was du machen kannst ist, dass du einen Rechtsanwalt einschaltest und wenn es zu einer Verhandlung kommt, der Anwalt vorträgt, wie die Polizei zu diesen Beweismiteln kam und du dies nicht wolltest und dich eingeschüchtert gefühlt hast.
Unter Vortäuschen falscher Tatsachen oder auch unter Druck/Erpressung von den Ermittlern sind die Beweismittel nicht zulässig.
Informiere dich beim Rechtsanwalt für Strafrecht.
Das ist keine Einschüchterung sondern Rechtslage.
Ich sehe Schwarz.
Die Beschlagnahme wird von der Staatsanwaltschaft beantragt, und das zuständige Amtsgericht / Ermittlungsrichter entscheidet über den Antrag...
Meistens wird dieser unter Grundlage eines einfachen Tatverdachtes genehmigt und beschlossen.
Das du bei der Polizei gewesen bist, war ein schwerwiegender Fehler.
Jeder Verteidiger empfiehlt sich nicht mit der Polizei zu unterhalten, und Beweismittel jeglicher Art zu verstecken.
Du kannst natürlich Beschwerde sowie die sofortige Herausgabe des Mobiltelefones beantragen.
Dazu musst du einen Antrag der Beschwerde an das Zuständige Landgericht stellen.
Das Landgericht prüft in zweiter Instanz Beschlüsse des Amtsgericht..
Ist das Mobiltelefon von hohem Beweiswert, oder zählt als Tatwerkzeug - wird es dir gewiss nicht gelingen dein Handy zu erhalten.
Einen Anspruch auf das Handy, hast du erst nach der Hauptverhandlung.
Und diese wird erst in einigen Monaten stattfinden...
Um welches Strafverfahren handelt es sich genau?
Das sagt die Polizei um die Sachlage zu entspannen!!!
Es handelt sich dabei um eine einstudierte Taktik.
Warte ab, das Handy hast du die nächsten 4-5 Monate und länger nicht...
Mit deinem Handy kann der Tatvorwurf sich entweder erhärten oder entlasten.
Ob beweismittel vorhanden sind, nicht beantworten!!!
Auch keinerlei Einträge im Internet Suchen o.ä
In diesen Fällen wird auch gerne eine Observation über die IP Adresse gemacht.
Sprich die Ermittler sehen, was du suchst / Schreibst und Hochladest im Internet!!!
Diese Ergebnisse werden gegen dich verwendet!!!
Pass also auf was du suchst!
Gruß
Gibt es eine Möglichkeit per Anwalt gegen diese Nötigung zur Herausgabe des Hndys vorzugehen?
Welche Nötigung?? Sie haben dir versichert, dass du nach der Sicherung der Daten dein Handy zurück bekommst; niemand versprach dir, dass das schnell geht.
Nein, das ist keine Nötigung sondern die Erklärung der Rechtslage. Die Polizei möchte das Gerät sicherstellen, bist Du einverstanden ist alles okay, wenn Du dem widersprichst wird es beschlagnahmt. Der Unterschied ist, dass die Beschlagnahme binnen drei Tagen richterlich bestätigt werden muss. Weggenommen wird es Dir durch die Polizei in jedem Fall. Nur eben mit oder gegen deinem/Deinen Willen.
Danke für die Antwort.
Ich habe sonst nie mit der Polizei zu tun und bin daher unerfahren.
Der Tatvorwurf lautet Verbreitung p*rnografischer Schriften.
Der Polizist versicherte mir, dass ich mein Handy nach dem Sichern der Daten wiederbekommen würde. So gesehen eine Lüge.