Freiheitsstrafe 9 Monate auf 3 Jahre Bewährung - Führungszeugnis?
Hallo Leute nachdem ich mein Führungszeugnis immer noch nicht erhalten habe und ich morgen kündigen muss, muss ich wissen ob diese Straftag jetzt noch im Führungszeugnis steht.
Verurteilung gefährliche Körperverletzung am 05.06.2013 zu 9 Monate auf 3 Jahre Bewehrung.
Wäre über eine schnelle und kompetente Hilfe sehr dankbar.
2 Antworten
Hier gilt die zehnjährige Frist des § 46 Abs. 1 Nr. 2 l BZRG.
lieber hätte ich den in der Hand und wäre 100% sicher. Aber die Behörde sagt es kann derzeit bis 5 Wochen dauern...:-(
Bei einer zweiten Verurteilung steht diese drin.
Sicher? die zweite ist ja nur 3 Jahresfirst wenn überhaupt also auch seit 2017 draussen.
Die Frage ist eher ob sich durch die zweite Veruteilung die Frist der ersten vbon 3 auf 5 verlängern kann und wenn ja ab welchem zeitpunkt.
Denn wenn es ab 05.06.2013 ist ist die 5 jahres Frist am 05.06.2018 verstrichen
@ DogDiego
bist du sicher dass du Führungszeugnis meinst und nicht Zentralregister????
Danke, ich meine aber nicht Zentralregister sondern Führungszeugnis. Es sind zwei unterschiedliche Sachen.
Die steht 10 Jahre drin, wenn Du nichts neues angestellt hast. Sonst gehen diese natürlich von vorne los.
Löschung also 2023.
Entschuldigung, ja Du hast insoweit natürlich vollkommen recht.
Die Frist zur Tilgung beträgt 3 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr 1 Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine weiteren Eintragungen vorhanden sind.