Freiheitsstrafe 9 Monate auf 3 Jahre Bewährung - Führungszeugnis?

2 Antworten

Hier gilt die zehnjährige Frist des § 46 Abs. 1 Nr. 2 l BZRG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DogDiego  28.06.2018, 14:05

Entschuldigung, ja Du hast insoweit natürlich vollkommen recht.

Die Frist zur Tilgung beträgt 3 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr 1 Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine weiteren Eintragungen vorhanden sind.

Sergej1985 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 14:07
@DogDiego

@DogDiego

ok. dann müsste es ja am 05.06.2016 getilgt sein.

Was passiert wernn ich 2014 3 Tagessätze wegen Beamtenbeleidigung hatte? Ist dann nicht die 5 Jahresfrist zu nehmen? ab 05.06.2013 oder 30 Tage später also ab 05.07.2013

Sergej1985 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 14:07
@Sergej1985

lieber hätte ich den in der Hand und wäre 100% sicher. Aber die Behörde sagt es kann derzeit bis 5 Wochen dauern...:-(

kevin1905  28.06.2018, 14:10
@Sergej1985

Bei einer zweiten Verurteilung steht diese drin.

Sergej1985 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 14:13
@kevin1905

@kevin1905

Sicher? die zweite ist ja nur 3 Jahresfirst wenn überhaupt also auch seit 2017 draussen.

Die Frage ist eher ob sich durch die zweite Veruteilung die Frist der ersten vbon 3 auf 5 verlängern kann und wenn ja ab welchem zeitpunkt.

Denn wenn es ab 05.06.2013 ist ist die 5 jahres Frist am 05.06.2018 verstrichen

Sergej1985 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 14:03

@ DogDiego

bist du sicher dass du Führungszeugnis meinst und nicht Zentralregister????

Sergej1985 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 14:00

Danke, ich meine aber nicht Zentralregister sondern Führungszeugnis. Es sind zwei unterschiedliche Sachen.

Die steht 10 Jahre drin, wenn Du nichts neues angestellt hast. Sonst gehen diese natürlich von vorne los.

Löschung also 2023.