Kann ich mich selbstständig machen wenn mein führungszeugnis keine Eintragungen ausweist aber eine alte Sache noch im zentralregister steht?

4 Antworten

Hallo Henry88

Für eine Gewerbeanmeldung ist es nicht relevant ob jemand vorbestraft bist oder nicht selbst jemand der wegen z.b. gefährlicher Körperverletzung im Gefängnis war kann direkt nach der Entlassung ein Gewerbe anmelden.

Wenn sich das Gewerbeamt weigert und die Anmeldung ablehnt muss man halt klagen.

Problematisch sind im speziellen Vorstrafen im Bereich Wirtschaftskriminalität aber da deine Vorstrafe wieder aus dem Führungszeugnis rausgefallen ist sollte das kein Problem sein.

Das Bundeszentralregister darf nur von Polizei oder Gericht eingesehen werden bei einer Gewerbeanmeldung darf jedoch nichts verlangt werden was über ein normales Führungszeugnis hinaus geht.

Weder Bundeszentralregistereinträge noch erweiterte Führungszeugnisse noch Erziehungsregistereinträge.

Wenn die mehr verlangen als sie eigentlich sehen dürften dann solltest du dir einen Anwalt nehmen und eine Klage erwägen dabei berufst du dich auf Datenschutzgründe.

LG

Darkmalvet

Henry88 
Beitragsersteller
 23.02.2018, 10:44

also ich hab jetzt mal meinen Anwalt gefragt und er sagt das ist unterschiedlich und kommt auf die Tat an also auch wenn man nur 1 Jahr auf Bewährung bekommt , kann es sein das es erst nach 5 Jahren gelöscht wird das heißt Dezember 2013 war die Verurteilung dann wird es wahrscheinlich noch dren stehn...

Henry88 
Beitragsersteller
 10.02.2018, 17:22

ja aber das Gewerbeamt verlangt das führungszeugnis und ein Auszug aus dem zentralregister und im zentralregister steht meine Vergehen wahrscheinlich noch wenn ich mich nicht irre

Danke

Darkmalvet, UserMod Light   10.02.2018, 17:24
@Henry88

Dann solltest du das mit einem Anwalt besprechen manchmal gehen Behörden weiter als sie eigentlich gehen dürften und oftmals reicht dann schon ein Schreiben mit Anwaltsstempel drauf und die besinnen sich wieder.

Weil sie meistens auch kein Bock auf ein Verfahren haben.

Solange du keine Gewerbeerlaubnis (Makler...) brauchts kannst du machen was du willst

Ja, kannst du.

Henry88 
Beitragsersteller
 10.02.2018, 17:20

auch wenn das Vergehen noch im zentralregister steht ? den das verlangt das Gewerbeamt???

Danke

Bitterkraut  10.02.2018, 17:24
@Henry88

für welche Branche?

Tecumtha  10.02.2018, 17:28
@Henry88

Ob es das verlangen kann, weiß ich nicht

Henry88 
Beitragsersteller
 10.02.2018, 18:16
@Bitterkraut

gastronomie

Henry88 
Beitragsersteller
 10.02.2018, 18:18
@Tecumtha

ob die das dürfen weiß ich nicht aufjedenfall habe ich ein wisch bekommen auf dem steht was verlangt wird und da steht führungszeugnis und ein Auszug aus dem bundeszentralregister ...

Das kommt drauf an WAS du machen willst. Für bestimmte Bereiche ist ein Führungszeugnis

Einträge im Führungszeugnis werden aber nach einer ZUeit gelöscht, DEIN Führungszeugnis ist sauber, da deine Verurteilung länger als 3 Jahre zurück liegt.

Ein erweitertes Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Zentralregister ist bei der Gewerbeanmeldung NICHT erforderlich.

https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/zulassungsvoraussetzungen-pruefen/polizeiliches-fuehrungszeugnis/

Henry88 
Beitragsersteller
 10.02.2018, 18:45

also ich will eine Pizzeria eröffnen und doch das Gewerbeamt hat mir ein wisch mitgegeben und da steht das sie das führungszeugnis brauchen und ein Auszug aus dem zentralregister.... aber wenn die das nicht verlangen dürfen warum machen die das dann ?

lg