Kann ich mich selbstständig machen wenn mein führungszeugnis keine Eintragungen ausweist aber eine alte Sache noch im zentralregister steht?
Hallo Leute ,
ich würde gerne wissen ob ich mich selbständig machen kann?
ich wurde wegen gewerbsmäßigen Betrug zu 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und sozialstunden die dann später in Geldstrafe umgewandelt wurde auf meine bitte weil ich Arbeit gefunden habe !
Vergehen : ich hab gefälschte Uhren verkauft.
Also mein führungszeugnis ist leer keine Eintragung mehr (war auch nur eine in meinem Leben) aber ich glaube im zentralregister steht es noch geschrieben ....
ich würde 2013 zu 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen und sozialstunden die später dann in Geldstrafe umgewandelt wurde auf meine bitte ...
das ganze ist jetzt 5 Jahre her und hab mir seitdem auch nichts mehr zu Schulden kommen lassen !
wie gesagt mein führungszeugnis ist leer da steht nichts mehr nach 5 Jahren aber sollte im zentralregister noch was stehn , kann ich mich dann trotzdem selbsttändig machen also eine GbR gründen??
Lieben Dank für die Antworten
4 Antworten
Hallo Henry88
Für eine Gewerbeanmeldung ist es nicht relevant ob jemand vorbestraft bist oder nicht selbst jemand der wegen z.b. gefährlicher Körperverletzung im Gefängnis war kann direkt nach der Entlassung ein Gewerbe anmelden.
Wenn sich das Gewerbeamt weigert und die Anmeldung ablehnt muss man halt klagen.
Problematisch sind im speziellen Vorstrafen im Bereich Wirtschaftskriminalität aber da deine Vorstrafe wieder aus dem Führungszeugnis rausgefallen ist sollte das kein Problem sein.
Das Bundeszentralregister darf nur von Polizei oder Gericht eingesehen werden bei einer Gewerbeanmeldung darf jedoch nichts verlangt werden was über ein normales Führungszeugnis hinaus geht.
Weder Bundeszentralregistereinträge noch erweiterte Führungszeugnisse noch Erziehungsregistereinträge.
Wenn die mehr verlangen als sie eigentlich sehen dürften dann solltest du dir einen Anwalt nehmen und eine Klage erwägen dabei berufst du dich auf Datenschutzgründe.
LG
Darkmalvet
also ich hab jetzt mal meinen Anwalt gefragt und er sagt das ist unterschiedlich und kommt auf die Tat an also auch wenn man nur 1 Jahr auf Bewährung bekommt , kann es sein das es erst nach 5 Jahren gelöscht wird das heißt Dezember 2013 war die Verurteilung dann wird es wahrscheinlich noch dren stehn...
Dann solltest du das mit einem Anwalt besprechen manchmal gehen Behörden weiter als sie eigentlich gehen dürften und oftmals reicht dann schon ein Schreiben mit Anwaltsstempel drauf und die besinnen sich wieder.
Weil sie meistens auch kein Bock auf ein Verfahren haben.
ok danke für die antwort ich frag mal meinen anwalt
Solange du keine Gewerbeerlaubnis (Makler...) brauchts kannst du machen was du willst
Ja, kannst du.
auch wenn das Vergehen noch im zentralregister steht ? den das verlangt das Gewerbeamt???
Danke
für welche Branche?
Ob es das verlangen kann, weiß ich nicht
gastronomie
ob die das dürfen weiß ich nicht aufjedenfall habe ich ein wisch bekommen auf dem steht was verlangt wird und da steht führungszeugnis und ein Auszug aus dem bundeszentralregister ...
Das kommt drauf an WAS du machen willst. Für bestimmte Bereiche ist ein Führungszeugnis
Einträge im Führungszeugnis werden aber nach einer ZUeit gelöscht, DEIN Führungszeugnis ist sauber, da deine Verurteilung länger als 3 Jahre zurück liegt.
Ein erweitertes Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Zentralregister ist bei der Gewerbeanmeldung NICHT erforderlich.
also ich will eine Pizzeria eröffnen und doch das Gewerbeamt hat mir ein wisch mitgegeben und da steht das sie das führungszeugnis brauchen und ein Auszug aus dem zentralregister.... aber wenn die das nicht verlangen dürfen warum machen die das dann ?
lg
ja aber das Gewerbeamt verlangt das führungszeugnis und ein Auszug aus dem zentralregister und im zentralregister steht meine Vergehen wahrscheinlich noch wenn ich mich nicht irre
Danke