Muss ich als Minderjähriger Gerichtskosten zahlen?

9 Antworten

Ja, deine Eltern werden das für dich zahlen müssen. Wenn sie das nicht können, dann musst du es später mal bezahlen.

OfficialCrytix 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 18:29

Bullshit! meine Eltern müssen das nicht zahlen.

Lurch123532  19.06.2021, 18:30
@OfficialCrytix

Klar, wie kommst du darauf, dass deine Eltern da nicht zahlen müssen?

OfficialCrytix 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 18:33
@Lurch123532

in welchem zeitalter bist du hängengeblieben? Eltern haften vor Gericht NICHT für ihre Kinder.

Lurch123532  19.06.2021, 18:35
@OfficialCrytix

Sie haften nicht für die Straftat, aber für die Gerichtskosten.

Sirius66  19.06.2021, 19:44
@Lurch123532

Nein. Sie dürfen gerne zahlen. Sie werden wahrscheinlich auch. Aber sie müssen nicht.

Gemäß § 465 StPO musst du grundsätzlich die Verfahrenskosten tragen. Auch deine eigenen Auslagen. Anwalt, Fahrten, Gutachten usw.

Allerdings gibt es nach § 74 des Jugendgerichtsgesetz generell die Möglichkeit, davon abzusehen und so wird es auch meist gehandhabt. Jugendliche sollen nicht durch Zahlung der Verfahrenskosten zusätzlich finanziell belastet werden.

Es bleiben nämlich ggf - in deinem Fall ja ggf auch nicht - zivilrechtliche Ansprüche.

Für alles gibt es eine Vollstreckungszeit von 30 Jahren. Deine Eltern dürfen das gern zahlen. Sie dürfen aber nicht dazu verdonnert werden.

Gruß S.

ja, wirst du bzw. werden deine Eltern müssen. Bei einer Verurteilung werden dem Angeklagten im Normalfall die Verfahrenskosten auferlegt - allerdings kann es da unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen geben.

NonNam  19.06.2021, 18:28

Was um alles in der Welt haben die Eltern damit zu tun? Sippenhaftung wurde 1945 abgeschafft.

Leestiger  19.06.2021, 18:33
@NonNam

Das sind die Verwalter des Kindesvermögens...

Mùssen also sein Vermögen hersusgebrn ( fettes Sparbuch, ect..)

NonNam  19.06.2021, 18:35
@Leestiger

Wow. Coole Antwort. Und da könntest Du recht haben. Und wenn ich das recht überlege wäre das sogar tatsächlich so. Schöne Ergänzung. Nicht sehr lebensnah aber richtig!

Leestiger  19.06.2021, 18:46
@NonNam

Wenn das Gericht entscheidet, wer die Kosten zu tragen hat, dann ist das ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann. D.h. wenn das Gericht entscheidet, dass das unterlegene Kind die Kosten des Gegners tragen muss, dann kann der Gegner einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung losschicken, falls das Kind nicht zahlt. Gegen eine Vollstreckung gibt es die Vollstreckungsabwehrklage. In einer Vollstreckungsabwehrklage darf man aber NUR "neue" Sachen vorbringen, also solche die im Hauptverfahren nicht berücksichtigt werden konnten. Die Tatsache, dass der Zahlungspflichtige minderjährig ist, ist aber nicht neu. Man hätte das Argument der Minderjährigkeit schon im Hauptverfahren berücksichtigen können (sogenannte Präklusion). Eine Vollstreckungsabwehrklage mit dem Argument "zahlungspflichtiger ist Minderjährig" ist in diesem Fall also aus formalen Gründen unzulässig. Der Gegner kann also weiter die Kosten mittels Gerichtsvollzieher eintreiben, trotz § 1629a BGB: Beschränkung der Minderjährigenhaftung .

So zumindest die Logik des OLG Köln.

OfficialCrytix 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 18:26

meine Eltern müssen das nicht zahlen, da sie damit ja nichts zutun haben.

gri1su  19.06.2021, 18:28
@OfficialCrytix

brauchen sie auch nicht. Es existiert dann ein Titel, der 30 Jahre gültig ist. Irgendwann werden sie das Geld schon eintreiben.

LePetitGateau  19.06.2021, 18:28
@OfficialCrytix

Da deine Eltern für dich verantwortlich sind und du in ihre Unterhaltspflicht reinkommst: Doch

Sirius66  19.06.2021, 19:43
@LePetitGateau

Unterhaltspflicht ist was ganz anderes. Die Eltern müssen in diesem Fall gar nichts. Die "Schulden" des FS sind 30 Jahre lang eintreibbar. Sobald er eigenes Einkommen hat, geht von seinem Lohn dann immer erst was für die Gläubiger ab.

Natürlich, in Strafverfahren gibt es keinen Rabatt für Minderjährige.

OfficialCrytix 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 18:27

§ 74 JGG (Jugendgerichtsgesetz) die Möglichkeit vor, im Verfahren gegen einen Jugendlichen davon abzusehen, ihm die Gerichtskosten und -auslagen aufzuerlegen. Jugendliche sollen nicht durch Zahlung der Verfahrenskosten zusätzlich finanziell belastet werden.

archibaldesel  19.06.2021, 18:31
@OfficialCrytix

„Kann“ lautet das Stichwort. Warum sollte ein Richter Dir bei Gefährlicher Körperverletzung entgegenkommen?

OfficialCrytix 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 18:31
@archibaldesel

VERSUCHTE, außerdem keine Vorstrafen und noch nie ärger mit der Polizei

GutenTag2003  19.06.2021, 18:34
@OfficialCrytix

Hättest Du Dich zuvor an die Gesetze gehalten - Du zitierst sie ja bei jeder Gelegenheit - käme es zu keinem Prozess.

OfficialCrytix 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 18:37
@GutenTag2003

hab nach keiner Moralapostel gefragt :)

OfficialCrytix 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 18:44
@GutenTag2003

hab ich mich hier irgendwo über die Konsequenzen beschwert? NEIN ich habe lediglich gefragt ob ich die Gerichtskosten zahlen muss. Komm klar digga

GutenTag2003  19.06.2021, 18:51
@OfficialCrytix

Zahle sie und gut ist. digga mit sehr viel Gesetzeskenntnis 😂😎

Macht keinen Unterschied. Aber du wirst es ja erleben.

OfficialCrytix 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 18:34

macht eben doch einen Unterschied da es 2 komplett unterschiedliche Tatbestände sind :) Bitte Informieren oder Ahnung haben bevor man etwas schreibt :)

xxxRapperxxx  19.12.2021, 18:32
@OfficialCrytix

Wenn du es schon weißt warum stellst du die Frage dann?