Muss ich als Minderjähriger Gerichtskosten zahlen?
Moin!
Gegen mich läuft ein Verfahren, versuchte Gefährliche Körperverletzung.
Ich war zum tatzeitpunkt 16 Jahre alt (jetzt 17). Außerdem bin ich Schüler und habe daher kaum Geld.
Ich wollte mal nachfragen ob ich, wenn es zur Verurteilung kommt, die Gerichtskosten tragen muss.
LG
9 Antworten
Ja, deine Eltern werden das für dich zahlen müssen. Wenn sie das nicht können, dann musst du es später mal bezahlen.
Klar, wie kommst du darauf, dass deine Eltern da nicht zahlen müssen?
in welchem zeitalter bist du hängengeblieben? Eltern haften vor Gericht NICHT für ihre Kinder.
Sie haften nicht für die Straftat, aber für die Gerichtskosten.
Nein. Sie dürfen gerne zahlen. Sie werden wahrscheinlich auch. Aber sie müssen nicht.
Gemäß § 465 StPO musst du grundsätzlich die Verfahrenskosten tragen. Auch deine eigenen Auslagen. Anwalt, Fahrten, Gutachten usw.
Allerdings gibt es nach § 74 des Jugendgerichtsgesetz generell die Möglichkeit, davon abzusehen und so wird es auch meist gehandhabt. Jugendliche sollen nicht durch Zahlung der Verfahrenskosten zusätzlich finanziell belastet werden.
Es bleiben nämlich ggf - in deinem Fall ja ggf auch nicht - zivilrechtliche Ansprüche.
Für alles gibt es eine Vollstreckungszeit von 30 Jahren. Deine Eltern dürfen das gern zahlen. Sie dürfen aber nicht dazu verdonnert werden.
Gruß S.
ja, wirst du bzw. werden deine Eltern müssen. Bei einer Verurteilung werden dem Angeklagten im Normalfall die Verfahrenskosten auferlegt - allerdings kann es da unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen geben.
Was um alles in der Welt haben die Eltern damit zu tun? Sippenhaftung wurde 1945 abgeschafft.
Das sind die Verwalter des Kindesvermögens...
Mùssen also sein Vermögen hersusgebrn ( fettes Sparbuch, ect..)
Wow. Coole Antwort. Und da könntest Du recht haben. Und wenn ich das recht überlege wäre das sogar tatsächlich so. Schöne Ergänzung. Nicht sehr lebensnah aber richtig!
Wenn das Gericht entscheidet, wer die Kosten zu tragen hat, dann ist das ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann. D.h. wenn das Gericht entscheidet, dass das unterlegene Kind die Kosten des Gegners tragen muss, dann kann der Gegner einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung losschicken, falls das Kind nicht zahlt. Gegen eine Vollstreckung gibt es die Vollstreckungsabwehrklage. In einer Vollstreckungsabwehrklage darf man aber NUR "neue" Sachen vorbringen, also solche die im Hauptverfahren nicht berücksichtigt werden konnten. Die Tatsache, dass der Zahlungspflichtige minderjährig ist, ist aber nicht neu. Man hätte das Argument der Minderjährigkeit schon im Hauptverfahren berücksichtigen können (sogenannte Präklusion). Eine Vollstreckungsabwehrklage mit dem Argument "zahlungspflichtiger ist Minderjährig" ist in diesem Fall also aus formalen Gründen unzulässig. Der Gegner kann also weiter die Kosten mittels Gerichtsvollzieher eintreiben, trotz § 1629a BGB: Beschränkung der Minderjährigenhaftung .
So zumindest die Logik des OLG Köln.
meine Eltern müssen das nicht zahlen, da sie damit ja nichts zutun haben.
brauchen sie auch nicht. Es existiert dann ein Titel, der 30 Jahre gültig ist. Irgendwann werden sie das Geld schon eintreiben.
Da deine Eltern für dich verantwortlich sind und du in ihre Unterhaltspflicht reinkommst: Doch
Nö.
Unterhaltspflicht ist was ganz anderes. Die Eltern müssen in diesem Fall gar nichts. Die "Schulden" des FS sind 30 Jahre lang eintreibbar. Sobald er eigenes Einkommen hat, geht von seinem Lohn dann immer erst was für die Gläubiger ab.
Natürlich, in Strafverfahren gibt es keinen Rabatt für Minderjährige.
§ 74 JGG (Jugendgerichtsgesetz) die Möglichkeit vor, im Verfahren gegen einen Jugendlichen davon abzusehen, ihm die Gerichtskosten und -auslagen aufzuerlegen. Jugendliche sollen nicht durch Zahlung der Verfahrenskosten zusätzlich finanziell belastet werden.
„Kann“ lautet das Stichwort. Warum sollte ein Richter Dir bei Gefährlicher Körperverletzung entgegenkommen?
VERSUCHTE, außerdem keine Vorstrafen und noch nie ärger mit der Polizei
Hättest Du Dich zuvor an die Gesetze gehalten - Du zitierst sie ja bei jeder Gelegenheit - käme es zu keinem Prozess.
hab nach keiner Moralapostel gefragt :)
Dann lebe mit den Konsequenzen.
hab ich mich hier irgendwo über die Konsequenzen beschwert? NEIN ich habe lediglich gefragt ob ich die Gerichtskosten zahlen muss. Komm klar digga
Zahle sie und gut ist. digga mit sehr viel Gesetzeskenntnis 😂😎
Macht keinen Unterschied. Aber du wirst es ja erleben.
macht eben doch einen Unterschied da es 2 komplett unterschiedliche Tatbestände sind :) Bitte Informieren oder Ahnung haben bevor man etwas schreibt :)
Wenn du es schon weißt warum stellst du die Frage dann?
Bullshit! meine Eltern müssen das nicht zahlen.