Führungszeugnis mit Einträgen - Einstellung im Öffentlichen Dienst möglich
Hallo,
ein Bekannter von mir hat wegen Verstoß gegen das BtMG vor ca. 10 Jahren eine 9 Monatige Gefängnisstrafe die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt war (kein Gefängnisaufenthalt), wegen Beihilfe zur Einfuhr und Erwerb von Marihuana erhalten und vor ca. 2 Jahren eine 120 Tagessatzstrafe wegen Anbau und Besitz von Marihuana erhalten - diese Einträge stehen in seinem Führungszeugnis.
Er hat Aussicht auf eine Stelle (IT/Büro) im öffentlichen Dienst. - Ist die Einstellung mit solchen Einträgen überhaupt möglich?
Vielen Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Sofern bei der Einstellung tatsächlich die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich ist, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung (Nicht-Beantwortung) der Bewerbung kommen. Wird die Einstellung mit der Begründung "BtM-Einträge" abgelehnt, könnte man ggf. auf Einstellung klagen, weil die Ablehnung dem Resozialisiserungsgedanken widerspricht. Allein, wenn auch andere Bewerber um den Posten vorhanden sind, würde auch der Klageweg keinen Erfolg versprechen.
Dass es unter den Bediensteten des Öffentlichen Dienstes Cannabiskonsumenten gibt, dürfte außer Zweifel stehen. Aber das hilft dem Bekannten auch nicht weiter...
Nein, nicht zwangsläufig Jobverlust. Es wäre auch äußerst ungewöhnlich, wenn er das Führungszeugnis erst mit Beginn des Vertrags oder nach Job-Antritt vorlegen müsste, wenn er bereits eine Zusage hat. Ich denke, es geht alles gut. Vorstrafen sind ja kein Indikator für gelieferte Arbeitsqualität.
Sollte es schon 10 Jahre hersein müsste es gelöscht sein.Frag in Berlin Oberstaatsanwaltschaft nach die sind führ Führungszeugnisse zuständig
Hallo aXXLJ, danke für Deine schnelle Antwort. Der Vorgang ist schon etwas weiter - er hatte dort schon ein Bewerbungsgespräch, bei dem er nach Einträgen im Führungszeugnis gefragt wurde (diese hatte er verneint, da er sich nicht sicher war ob die Sache drin steht). Ein paar Tage nach dem Gespräch wurde ihm mitgeteilt, das er die Stelle bekommt. Die Frage ist was passiert, wenn er mit dem Vertrag oder kurz nach Arbeitsantritt das Führungszeugnis offenlegen muss... - Jobverlust?!