Freigestellt Was soll ich im Lebenslauf schreiben?
Ich bin ab heute freigestellt worden wegen Reorg. Eigentlich müsste ich nochg arbeiten bis Ende Mai 2017. In meiner Zwischenzeugnis wird stehen dass ich ab März frei gestellt worden bin. Meine richtige Arbeitszeugnis werde ich erst im Juni erhalten.
Kann ich im Lebenslauf erwähnen dass ich also bis Mai gearbeitet habe oder muss ich doch März aufschreiben?!
5 Antworten
Warum kommt ins Zwischenzeugnis die Freistellung? Das ist nicht notwendig.
In den Lebenslauf gehört, wie lange Du in einer Firma gearbeitet hast, also Mitarbeiter des Betriebs warst. In Deinem Fall ist das der 31. Mai 2017.
Ob Du vorher freigestellt bist oder nicht, musst Du nicht angeben, wenn es nirgends vermerkt ist. Sollte sich die Freistellung doch im Zwischenzeugnis finden, muss aber auch dabei stehen, dass dies betriebsbedingt (wegen der Reorganisation) notwendig ist. Ohne Erklärung fragt sich ein Betrieb schon, warum man Dich nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten lassen will.
Dann weiß ein potentieller AG wenigstens, dass Du Dir nichts hast zuschulden kommen lassen und die Freistellung betriebsbedingt ist.
In den Lebenslauf kommt aber die Zeit der Betriebszugehörigkeit und die geht bei Dir ja bis zum 31. Mai.
Wenn dein Vertrag bis Mai geht bist du auch bis dahin im Beschäftigungsverhältnis. Wenn du vorher einen neuen Job anfangen willst, musst du mit deinem aktuellen Arbeitgeber einen AUfhebungsvertrag oder so machen und nur dann ändert sich das Datum der Beschäftigung.
Schreib in deinen Lebenslauf das Du bist Mai in dem Betrieb tätig bist. Ist ja nicht gelogen und in deine Bewerbung das Du ab heute zur Verfügung stehst für ein neues Arbeitsverhältnis. Somit weiss dein neuer Arbeitgeber ab wann er mit Dir rechnen kann.
Hallo. Freigestellt heißt nicht , das du nicht mehr zum Betrieb gehörst.
Mache keinen Aufhebungsvertrag wenn du die neue Tätigkeit nicht Sicherheit hast. Sonst schreibst einfach die Wahrheit. Kommt bei einem Personaler immer besser an, als später was rauskommt.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Freigestellt bist du ja über den Betrieb. Also kannst du bis mai den Betrieb erwähnen. Kein Problem.
Hallo, danke für dein Feedback. Im Zwischenzeugnis wird stehen das ich freigestellt worden bin wegen Reorg.