Arbeitszeugnis für Bewerbung bei laufender Anstellung?
Hallo alle zusammen Ich bin momentan temporär angestellt und will jetzt mit der Suche nach einem neuen Job beginnen. Muss ich dafür ein Arbeitszeugnis meiner momentanen Anstellung meiner Bewerbung beilegen? Oder einfach im Lebenslauf/Anschreiben erwähnen, dass ich noch da arbeite? Danke im Voraus lg
4 Antworten
Natürlich erwähnst du im Bewerbungsschreiben das du dezeit noch in einer Anstellung bist. Nein du musst nicht zwingend ein Arbeitszeugniss der jetzigen Stelle beibringen wenn es nicht ausdrücklich verlangt wird. Ausserdem bekommt man das in der Regel auch erst dann wenn der Job beendet ist und nicht in einem laufenden Dienstverhältniss.
Hallo ThatOneCreep,
mit einem aktuellen (Zwischen-)Zeugnis hast Du bessere Chancen - wenn es gut ausfällt. Den Anspruch darauf hast Du laut Gesetz und brauchst Dich dafür gegenüber Deinem Arbeitgeber nicht zu rechtfertigen. Wie lange läuft denn Dein aktueller Vertrag noch?
Zu Punkt 1: Genaueres weiß - wie so oft - Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenzeugnis
Zu Punkt 2: Ich bin der Ansicht, wenn man einen Trumpf ausspielen kann, dann sollte man das auch tun - auch wenn nicht danach gefragt wurde.
Zu Deinem Punkt 1: Das ist doch genau das, was ich geschrieben habe. Der erste Satz des Wikipedia-Beitrags sagt doch alles!
Aber siehe auch:
Zu Deinem Punkt 2: Das ist Deine Meinung, die jedoch in der Praxis kaum relevant ist (==> siehe meine obigen Ausführungen). Außerdem bringt es für alle Beteiligten nur Mehrarbeit: Für den Arbeitgeber ist ein Zwischenzeugnis zusätzlicher Aufwand, und der Mitarbiter muss es genauestens überprüfen (was oftmals vernachlässigt wird), da sich das endgültige Zeugnis in den allermeisten Fällen an den Inhalten des Zwischenzeugnisses ausrichtet.
Und: Glaube mir, @judgehotfudge, ich habe mehr als 25 Jahre Erfahrung im Personalmanagement...
Nachtrag: Sollte der obige Link nicht funktionieren, siehe:
Zu Punkt 1:
Sowohl bei Wikipedia als auch in dem von Dir verlinkten Beitrag steht etwas von Tarifverträgen. Ich weiß nicht, in wie vielen Tarifverträgen das Recht des Arbeitnehmers auf ein Zwischenzeugnis ohne besondere Begründung steht, aber zumindest prinzipiell scheint diese Möglichkeit ja auch zu bestehen.
Zu Punkt 2:
Das ist Deine Meinung, die jedoch in der Praxis kaum relevant ist
Nicht alles, was in der Praxis kaum vorkommt, ist schlecht. Z. B. gute Bewerbungen.... ;-)
Für den Arbeitgeber ist ein Zwischenzeugnis zusätzlicher Aufwand,
Warum sollte der wechselwillige Arbeitnehmer darauf Rücksicht nehmen, wenn es um seine Zukunft geht?
und der Mitarbiter muss es genauestens überprüfen
Das sehe ich nicht als Nachteil - eher im Gegenteil, denn sollte es über bestimmte Bewertungen unterschiedliche Ansichten geben, dann ist es ein Vorteil, diese lieber früher als später auszuräumen.
da sich das endgültige Zeugnis in den allermeisten Fällen an den Inhalten des Zwischenzeugnisses ausrichtet.
Eben.
Nun ist dem geneigten Leser ja wohl hoffentlich alles klar - das erspart mir weiteres Schreiben in dieser Sache...
:-) Tja, aber ob der Leser (Fragesteller) wirklich so geneigt ist, daran habe ich doch gewisse Zweifel, wenn ich mir seine Inaktivität bei dieser ganzen Diskussion so anschaue.
Wahrscheinlich ein "stiller Genießer" :-))
Du solltest dir ein Zwischenzeugnis von deinem jetzigen Arbeitgeber ausstellen lassen...
Muss man abwägen. Sieht der Arbeitgeber oft sehr ungern. Er weiß genau, dass du bald gehen könntest und wird das bei Personalabbau schnell mal berücksichtigen, auch ohne dass du die Stelle hast. Will dir keine Angst machen, kann aber sein.
Sieht der Arbeitgeber oft sehr ungern.
Und wenn schon. Warum sollte man darauf Rücksicht nehmen, wenn es um die eigene Zukunft geht?
Er weiß genau, dass du bald gehen könntest
Woher denn? Kann ja höchstens eine Vermutung sein, falls man es ihm nicht selbst sagt.
und wird das bei Personalabbau schnell mal berücksichtigen
Wohl kaum. Bei Personalabbau wird entweder nach Sozial- oder Leistungskriterien vorgegangen.
Will dir keine Angst machen
Dann lass es am besten auch!
So oder so...du kannst auf jeden Fall vom Arbeitgeber ein vorläufiges Zeugnis verlangen und dich mit diesem bewerben.
Nicht ganz: Für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses muss man dem Arbeitgeber einen plausiblen Grund nennen - nur dann hat man einen Anspruch!
Und dass man mit einem Zwischenzeugnis bessere Chancen haben soll, entspricht nicht unbedingt den Tatsachen der Praxis, weil es im Personalwesen als "ungeschriebenes Gesetz" gilt, bei einem Kandidaten, der sich noch in Beschäftigung befindet, eben nicht nach einem Zwischenzeugnis zu fragen.