EM-Rente >2 Jahre rückwirkend befristet?
Hallo zusammen,
bin seit Februar 2015 AU und war seitdem 2x in Reha, wurde zuletzt im April 2017 <3 Std. für den allgem. Arbeitsmarkt entlassen und angeraten, EM-Rente zu beantragen. Dies habe ich im Juni 2017 gemacht. Gestern kam ein Formular der DRV, welches mein Ex-Arbeitgeber wegen der Bezüge seit dem März 2015 ausfüllen soll.
Da mir das Datum März 2015 seltsam vorkam, habe ich heute bei der DRV angerufen und erhielt die Auskunft, dass eine volle EM-Rente rückwirkend ab 1.3.2015 bewilligt wird und dafür die Angaben des AG benötigt würden.
Nach Ende des Telefonats stellte ich mir dann die Frage, wenn eine Rente so weit rückwirkend zum 1.3.15 nur befristet bewilligt würde, dann hätte diese nach Bewilligung ja nur noch einige Monate Bestand.Meine Frage ist: kommt sowas vor oder kann ich eher mit einer dauerhaften Rente rechnen?
MfG Werner
5 Antworten
Hallo Werner
ja, solche Fälle gibt es. Der Gesetzgeber hat mit Gesetz festgelegt, dass eine befristete Erwerbsminderrungsrente maximal auf drei Jahre befristet sein darf. Da kann es durchaus vorkommen, dass die Rente kurz nachdem man die Entscheidung erhält, wieder endet.
Manche entscheiden deshalb, dass die Rente etwas länger befristet wird (ein bisschen am Gesetz vorbei). Andere halten sich genau an das Gesetz und lassen die Rente enden.
In dem Fall müsstest du bald die Weitergewährung der Rente beantragen. Wenn du zwischenzeitlich keine Spontanheilung hattest, sollte das kein Problem darstellen. Die Rentenversicherung müsste ja noch relativ neue medizinische Unterlagen von dir haben und die Entscheidung und wird dann schnell entscheiden können.
Freu dich nicht zu früh.
Gegen die Nachzahlung werden natürlich andere Sozialleistungen, die du in der Zwischenzeit erhalten hast, gegen gerechnet.
Dazu zählt selbstverständlich auch das Krankengeld, das du bekommen hast.
Das wird zuerst ausgeglichen. WENN dann noch etwas übrig ist, kommt das zu Auszahlung
Es geht nicht um Freude, sondern um die Frage, ob bei einem mehr als 2 Jahre rückwirkenden rentenbeginn noch eine 3 Jahre befristete oder eher unbefristete rente gewährt wird. Zudem bin ich privat krankenversichert und habe kein KG erhalten. Gruß Werner
Hallo WernerBerg,
Sie schreiben:
EM-Rente >2 Jahre rückwirkend befristet?
Antwort:
Es kommt durchaus vor, daß Erwerbsminderungsrenten im Einzelfall rückwirkend bewilligt werden und dies ist letztendlich zu Gunsten und im finanziellen Interesse der leergeplünderten Sozialversicherungskassen!
Schließlich sind die Leistungen für Krankengeld und ALG 1 in der Regel wesentlich höher als die Erwerbsminderungsrente!
Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Es kann also durchaus so kommen, daß die verschiedenen Kostenträger nun intern eine Gegenverrechnung mit bereits gewährten Leistungen vornehmen und Ihnen dann in einem DRV-Bescheid mitteilen, ob da unter dem Strich etwas übrigbleibt oder nicht! Also diesen Bescheid abwarten!
Gestern kam ein Formular der DRV, welches mein Ex-Arbeitgeber wegen der Bezüge seit dem März 2015 ausfüllen soll.
Antwort:
Eine Formalität, dieser müßen Sie im Rahmen Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht Folge leisten!
wenn eine Rente so weit rückwirkend zum 1.3.15 nur befristet bewilligt würde, dann hätte diese nach Bewilligung ja nur noch einige Monate Bestand.Meine Frage ist: kommt sowas vor oder kann ich eher mit einer dauerhaften Rente rechnen?
Antwort:
Ja, es kommt durchaus vor, daß es da im Laufe der Zeit zu Überschneidungen kommen kann!
Kümmern Sie sich dann also rechtzeitig um einen Antrag auf Weitergewährung!
Unbefristete Erwerbsminderungsrenten werden nur in sehr seltenen Ausnahmefällen bewilligt, in der Regel sind die zeitlichen Befristungen auf 3 Jahre begrenzt!
Auch unbefristete Erwerbsminderungsrenten sind kein Freibrief für alle Ewigkeiten, sondern die DRV kann jederzeit erneute Gesundheits-/Leistungsprüfungen anordnen!
Betroffene sind also gut beraten, wenn diese auch ab Rentenbezug weiterhin regelmäßig Ihren Hausarzt aufsuchen und so zusammen mit dem Hausarzt glaubhaft machen können, daß die gesundheitlichen Gebrechen weiterhin vorhanden sind!
Auszug:
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur als Zeitrente, d.h. befristet für längstens drei Jahre, gezahlt.
Die Befristung kann bei einer sich daran anschließenden Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente wiederholt werden; diese muss jedoch separat beantragt werden.
Wird diese befristete Rentenzahlung insgesamt 9 Jahre gezahlt, ist davon auszugehen, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann.
Nach 9 Jahren wird die Rente daher als Dauerrente gewährt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Renten, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zu zahlen sind.
Damit gemeint sind Renten von Personen, die ein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden aufweisen und bei denen Arbeitslosigkeit vorliegt und somit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen ist.
Diese Renten werden auch über den Zeitraum von neun Jahren hinaus immer befristet!
==
Fazit:
Jeder Einzelfall ist anders, wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich am Besten immer individuell beraten, z.B. in einer nahegelegenen DRV-Beratungsstelle oder unabhängig beim VDK:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Es kann sich um beide Rentenarten handeln. Darüber kann hier nur spekuliert werden.
Offen bleibt für mich die Frage, ob es sich bei einer so weit rückwirkend gewährten EM-Rente um eine befristete oder eine Dauerrente handeln kann?
Antwort:
Reine Spekulation!
Diese Frage kann Ihnen hier an dieser Stelle niemand seriös beantworten, sondern nur Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt!
Warten Sie doch ganz einfach ab, bis Sie Ihren schriftlichen Rentenbewilligungsbescheid vorliegen haben, dann können Sie die Details dort nachvollziehen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ich gehe davon aus, dass Du da etwas missverstanden hast. Aus meiner Sicht ist es nicht möglich, bei einer Rentenantragstellung im Juni 2017, dass diese rückwirkend bewilligt wird.
Selbst bei verspäteter Beantragung von Halbwaisen- oder Altersrente wird diese maximmal ein Jahr rückwirkend bewilligt.
Eigentümlich erscheint mir auch eine geforderte Einkommensbescheinigung Deines letzten Arbeitgebers - denn dieser meldet ja zum Kalenderjahresende Dein Jahreseinkommen.
Doch, wilees, das ist möglich, weil er 2015 eine Reha gemacht hat. Stellt die Rentenversicherung fest, dass bereits seit der Reha erwerbsminderung vorlag, gilt der damalige Antrag für die Reha als Rentenantrag.
Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Eintritt des Leistungsfalles und NICHT nach der Antragstellung. Es kann auch ein früherer RehaAntrag jederzeit umgedeutet werden!
Sorry, aber das ist schon genau so wie ich es geschrieben habe. Gruß Werner
Ja, das ist ein ganz alltäglicher Fall der DRV.
Auch mit rückwirkender Rentengewährung kann eine Zeitrente bewilligt werden. Der Rentenbeginn richtet sich nach Eintritt des Leistungsfalles der EM und eben nicht nach dem Antragsdatum der EM Rente
Ich hatte schon Fälle, die noch eine laufende Zahlung von sehr wenigen Monaten hatten und sofort einen Weitergewährungsantrag stellen mussten/durften/sollten.
Warte einfach deinen Bescheid ab
Sofern deine Aussage jedoch stimmt, dass du seit 2/2015 au bist und die DRV Aussagen ab 1.3.2015 vom AG möchte, deutet sich eher eine Dauerrente ab
Hallo Konrad,
vielen Dank für die ausführlichen Infos, ist mir soweit klar.
Offen bleibt für mich die Frage, ob es sich bei einer so weit rückwirkend gewährten EM-Rente um eine befristete oder eine Dauerrente handeln kann? Die Gewährung soll ab März 2015 erfolgen, das ist der Monat des Antrages meiner 1. Reha und es ist bei befristeten Renten doch wohl so, dass diese erst 7 Monate nach Eintritt des Leistungsfalls gewährt werden!?
MfG Werner