Vollzeittätigkeit und Photovoltaikanlage und jetzt evtl. noch einen 450 € Job

3 Antworten

Der Minijob wird durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. (Darauf musst du natürlich bestehen). Der hat dann mit deiner Steuererklärung nichts zu tun.

Hallo Annamaria2013,

Sie schreiben:

Vollzeittätigkeit und Photovoltaikanlage und jetzt evtl. noch einen 450 € Job! Wie ist das von Steuerseite (wird das alles zusammengezählt? muss ich den 450€ Job dann versteuern?<

Antwort:

Es gibt einen Steuerfreibetrag:

Alle Einnahmen, welche den Steuerfreibetrag überschreiten, müßen in der Einkommenssteuererklärung angezeigt werden!

Siehe hierzu z.B. unter folgendem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag#Einkommensteuer

Auszug:

Einkommensteuer

Grundfreibetrag:

Als Grundfreibetrag bezeichnet man den Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird.

Er ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs.

Im Veranlagungszeitraum (VZ) 2013 beträgt er 8.130 Euro (§ 52 Abs. 41 Satz 1 EStG).

Sparer-Pauschbetrag:

Kapitalerträge werden (ab 2009) nur soweit besteuert, als sie 801 Euro pro Jahr übersteigen (§ 20 Abs. 9 EStG).

In Zweifels-Fall sollten Sie sich bei Ihrem Steuerberater erkundigen bzw. sich von diesem beraten lassen, da bei Ihnen in der Tat mehrere Einkommensarten aufeinander treffen.

und von der Versicherungsseite (KV? -> RV: kann ich mich beitragsfrei stellen lassen?)<

Antwort:

Das sollten Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse und DRV-Rentenanstalt abklären!

Auch Ihr Arbeitgeber/Lohnbuchhaltung, wo Sie diesen Minijob annehmen, sollte Ihnen weiterhelfen können!

Da es sich um keinen eigenständigen Minijob (ohne weitere Einkünfte handelt), ist die Sache nicht ganz so einfach.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Annamaria2013 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 14:34

Danke für Ihre Antwort.

Aber was meinen Sie mit "keinen eigenständigen Minijob"?

Vllt. muss ich nochmal genauer ausführen: ich habe einen Vollzeitjob bei einem Arbeitgeber mit normalen Steuer- und Versicherungsabzügen und möchte jetzt evtl. noch bei einem anderen AG einen Minijob annehmen. Ich dachte immer, daß ein Minijob neben einem Hauptjob noch möglich wäre ohne Abzüge (wobei der AG die Abgaben übernimmt).

Habe ich das richtig verstanden, daß dann das Haupteinkommen und der Minijobbetrag und das von der PV-Anlage alles zusammengezählt wird und versteuert werden muss?

Der Minijob ist steuerlich belanglos es sei denn du gibst dem Arbeitgeber deine Lohnsteuerabzugsmerkmale und er rechnet individuell nach Steuerklasse ab, statt pauschal.

Minijobs sind versicherungsfrei in der Sozialversicherung. Die Rentenversicherung bildet hier die Ausnahme. Es werden Beiträge (3,9%) vom Lohn abgezogen. Wenn du das nicht willst, musst du dies schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber (und damit der Minijob-Zentrale erklären).