Vollzeittätigkeit und Photovoltaikanlage und jetzt evtl. noch einen 450 € Job
Hallo, ich arbeite in Vollzeit und möchte noch zusätzlich einen 450€-Minijob annehmen. Da ich zusätzlich seit Anfang 2013 noch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach habe und den nicht verbrauchten Strom einspeise (muß jedes Monat eine Steuer-Anmeldung machen), weiß ich jetzt nicht, ob ich durch den Minijob dann nicht recht hohe Steuerzahlungen leisten muss.
Wie ist das von Steuerseite (wird das alles zusammengezählt? muss ich den 450€ Job dann versteuern?) und von der Versicherungsseite (KV? -> RV: kann ich mich beitragsfrei stellen lassen?)? Danke für Ihre Antworten.
3 Antworten
Der Minijob wird durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. (Darauf musst du natürlich bestehen). Der hat dann mit deiner Steuererklärung nichts zu tun.
Hallo Annamaria2013,
Sie schreiben:
Vollzeittätigkeit und Photovoltaikanlage und jetzt evtl. noch einen 450 € Job! Wie ist das von Steuerseite (wird das alles zusammengezählt? muss ich den 450€ Job dann versteuern?<
Antwort:
Es gibt einen Steuerfreibetrag:
Alle Einnahmen, welche den Steuerfreibetrag überschreiten, müßen in der Einkommenssteuererklärung angezeigt werden!
Siehe hierzu z.B. unter folgendem Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag#Einkommensteuer
Auszug:
Einkommensteuer
Grundfreibetrag:
Als Grundfreibetrag bezeichnet man den Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird.
Er ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs.
Im Veranlagungszeitraum (VZ) 2013 beträgt er 8.130 Euro (§ 52 Abs. 41 Satz 1 EStG).
Sparer-Pauschbetrag:
Kapitalerträge werden (ab 2009) nur soweit besteuert, als sie 801 Euro pro Jahr übersteigen (§ 20 Abs. 9 EStG).
In Zweifels-Fall sollten Sie sich bei Ihrem Steuerberater erkundigen bzw. sich von diesem beraten lassen, da bei Ihnen in der Tat mehrere Einkommensarten aufeinander treffen.
und von der Versicherungsseite (KV? -> RV: kann ich mich beitragsfrei stellen lassen?)<
Antwort:
Das sollten Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse und DRV-Rentenanstalt abklären!
Auch Ihr Arbeitgeber/Lohnbuchhaltung, wo Sie diesen Minijob annehmen, sollte Ihnen weiterhelfen können!
Da es sich um keinen eigenständigen Minijob (ohne weitere Einkünfte handelt), ist die Sache nicht ganz so einfach.
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Habe ich das richtig verstanden, daß dann das Haupteinkommen und der Minijobbetrag und das von der PV-Anlage alles zusammengezählt wird und versteuert werden muss?<
Antwort:
Lesen Sie hierzu z.B. bitte auch unter folgendem Link:
http://www.juraforum.de/lexikon/geringfuegige-beschaeftigungsverhaeltnisse
Und im Zweifelsfall, bitte Ihren Steuerberater fragen!
Beste Grüße
Konrad
Der Minijob ist steuerlich belanglos es sei denn du gibst dem Arbeitgeber deine Lohnsteuerabzugsmerkmale und er rechnet individuell nach Steuerklasse ab, statt pauschal.
Minijobs sind versicherungsfrei in der Sozialversicherung. Die Rentenversicherung bildet hier die Ausnahme. Es werden Beiträge (3,9%) vom Lohn abgezogen. Wenn du das nicht willst, musst du dies schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber (und damit der Minijob-Zentrale erklären).
Danke für Ihre Antwort.
Aber was meinen Sie mit "keinen eigenständigen Minijob"?
Vllt. muss ich nochmal genauer ausführen: ich habe einen Vollzeitjob bei einem Arbeitgeber mit normalen Steuer- und Versicherungsabzügen und möchte jetzt evtl. noch bei einem anderen AG einen Minijob annehmen. Ich dachte immer, daß ein Minijob neben einem Hauptjob noch möglich wäre ohne Abzüge (wobei der AG die Abgaben übernimmt).
Habe ich das richtig verstanden, daß dann das Haupteinkommen und der Minijobbetrag und das von der PV-Anlage alles zusammengezählt wird und versteuert werden muss?