Frauenarzttermin während der Arbeitszeit wahrnehmen wird das bezahlt?
Hatte mir mal im Internet durchgelesen das solche Termine in der Schwangerschaft als bezahlte Arbeitszeit gelten. Hatte dann eine Bescheinigung bei der Vorarbeiterin abgegeben die mir das aber gleich wieder zurückgeben wollte weil sie nichts damit anzufangen wusste. Sollte ich sie nochmal darauf hinweisen das es ja ein bezahlter Arbeitstag sei ? Nicht das es wieder als minusstunden gerechnet wird ?
6 Antworten
Ein Arbeitgeber braucht seinen Beschäftigten einen Arztbesuch während der Arbeitszeit nur zu bezahlen, wenn dies außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich wäre.
Heißt - auch Schwangere können i.d.R. ihre Vorsorgetermine entsprechend terminieren.
Warum legst Du solche Termine nicht in die Freizeit? Ihr habt das Kind doch auch sicher nicht während der Arbeistzeit produziert?
NEIN, Scherz.
Bei uns im öffentlichen Dienst sind sämtliche Arzttermine, die untertägig während der Arbeitszeit wahrgenommen werden, bezahlte Arbeitszeit, weil das tariflich so geregelt ist (TVÖD)
Andererseits gibt es dazu ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.
„Vergütung für die aus Anlaß eines Arztbesuches ausgefallene Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer nur verlangen, wenn der Arztbesuch notwendig war“, urteilte das Bundesarbeitsgericht 1984 (Az.: 5 AZR 92/82).
Inwiefern dein Arztbesuch nun notwendig war, können wir nicht beurteilen, und wir wissen auch nicht, ob und was tariflich und arbeitsvertraglich in deinem Fall geregelt ist.
Für Arzttermine ist es normalerweise zumutbar, die ausserhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen.
Nur wenn man feste Arbeitszeiten hat, und der Arzt nur zu diesen Zeiten Sprechstunde, hat man Anspruch auf Freistellung. Bei Gleitender Arbeitszeit ist es aber zumutbar, z.B. einen Termin um 8:00 wahrzunehmen und dann um 9 oder 10 zur Arbeit zu kommen. Oder einen freien Nachmittag nutzen.
Hi Jana :-)
Wenn möglich, sollten solche Termin natürlich außerhalb der Arbeitszeit gemacht werden, bzw. erst nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten während der Arbeitszeit gemacht werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine schwangere Mitarbeiterin für eine Vorsorgeuntersuchung, im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, entgeltlich freizustellen. Das heißt, dass du diese während deiner Arbeitszeit wahrnehmen kannst und dein Arbeitgeber dir diese Zeit als Arbeitszeit anrechnen muss.
Wenn dein Vorgesetzter die Bescheinigung ablehnt, dann solltest du diese eventuell direkt in der Personalabteilung abgeben oder den Vorgesetzten deines Vorgesetzten darauf einmal ansprechen.
Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte und wünsche dir alles Gute :-)
LG
Das hatte ich letztens auch. Wegen Ostern, kaum freier Termine musste ich während der Arbeitszeit einen Termin wahrnehmen. Da ich nur halbtags arbeite und wir Gleitzeit haben musste ich Urlaub nehmen. Nachmittags arbeiten geht wegen meinem Sohn nicht, das wäre aber mein Problem...