IGZ werden fahrten über 50 km zum bzw zurück vom Arbeitsplatz als Arbeitszeit gerechnet?

3 Antworten

IGZ ist ja wohl Zeitarbeit. Wir sind damals mit einem Firmenbus in die Firmen gefahren worden.

Leider nicht. Das ist dann keine Arbeitszeit. 

Nun nehmen die Firmen auch noch 6 € / Tag von den Arbeitnehmern, wenn diese in die Firmen gefahren werden.

Ein anderer Entleihbetrieb wäre näher ? 

Meik1312 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 18:23

Dank dir

Grundsätzlich ist es das Problem des Arbeitnehmers wie er zu seiner Arbeitsstelle kommt, denn der Arbeitgeber hat ja keinen Einfluß darauf wo seine Arbeitnehmer wohnen bzw hinziehen.

Aber Du solltest mal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. Da sollte eigentlich der Ort deiner Arbeitsstelle festgelegt sein. Und wenn da der Firmensitz als Arbeitsort festgelegt ist, dann muss der Arbeitgeber die Fahrt zu weiter entfernten Arbeitsstellen doch bezahlen.

Meik1312 
Beitragsersteller
 20.11.2017, 20:55

Besten dank...schau ich mal nach