IGZ werden fahrten über 50 km zum bzw zurück vom Arbeitsplatz als Arbeitszeit gerechnet?
Bin morgens um kurz nach 5 in der Firma und abends um ca 17 Uhr wieder da weil der weg zur Baustelle so lange dauert bekomme aber nur die reine Arbeitszeit auf der Baustelle bezahlt
3 Antworten
IGZ ist ja wohl Zeitarbeit. Wir sind damals mit einem Firmenbus in die Firmen gefahren worden.
Leider nicht. Das ist dann keine Arbeitszeit.
Nun nehmen die Firmen auch noch 6 € / Tag von den Arbeitnehmern, wenn diese in die Firmen gefahren werden.
Ein anderer Entleihbetrieb wäre näher ?
Dank dir
Grundsätzlich ist es das Problem des Arbeitnehmers wie er zu seiner Arbeitsstelle kommt, denn der Arbeitgeber hat ja keinen Einfluß darauf wo seine Arbeitnehmer wohnen bzw hinziehen.
Aber Du solltest mal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. Da sollte eigentlich der Ort deiner Arbeitsstelle festgelegt sein. Und wenn da der Firmensitz als Arbeitsort festgelegt ist, dann muss der Arbeitgeber die Fahrt zu weiter entfernten Arbeitsstellen doch bezahlen.
Besten dank...schau ich mal nach
https://info-zeitarbeit.de/zeitarbeit-und-fahrtkostenersatz/6644
Fahrtkosten werden ggfls. erstattet - die Fahrzeit ist Privatvergbügen
Ok danke