Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, bei welchem Termin ich war?

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Natürlich darfst du keine "Termine" während deiner Abeitszeit wahrnehmen, sondern du hast zu arbeiten. Du darfst auch nicht zum Arzt gehen während deiner Arbeitszeit (Notfälle oder wenn du dich sowieso krank meldest natürlich ausgenommen). Du musst deine Termine halt so legen, dass sie außerhalb deiner Arbeitszeit liegen. Oder du musst dir entsprechend frei nehmen (Urlaub, Überstunden etc.).

Vorladungen vor Gericht oder zur Polizei sind etwas anderes. Allerdings musst du deinen Arbeitgeber sofort informieren, sobald du die Vorladung bekommen hast. Sollte dein Arbeitgeber Einwände gegen den Termin haben, weil dringende betriebliche Angelegenheiten dem entgegenstehen, dann musst du dich auch ernsthaft bemühen, eine Verschiebung des Termins zu erwirken. Bei Vorladungen für Aussagen zur Polizei klappt das in der Regel auch immer, da die relativ flexibel sind. Bzw. kann der Arbeitgeber das auch direkt selbst versuchen. Wenn dies nicht klappt, dann klappts halt nicht, dann kannst (und musst!) du den Termin natürlich auch wahrnehmen. Du hast für die Fehlzeit aufgrund des Termins allerdings keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt! Bei Vorladungen vor Gericht als Zeuge bekommst du dafür eine Entschädigung vom Gericht (die wird dann zu den Prozesskosten dazugerechnet, die der im Prozess Unterlegene dann letztendlich zahlen muss). Wenn du als Prozesspartei (Kläger/Beklagter/Angeklagter/Nebenkläger) vorgeladen wirst, gehst du allerdings leer aus.

Ich möchte anmerken, dass du mit deinem Verhalten (den Termin einfach wahrnehmen ohne den Arbeitgeber unmittelbar zu informieren, nachdem du die Vorladung erhalten hast), deinem Arbeitgeber einen Grund für deine fristlose Kündigung oder zumindest eine Abmahnung geliefert hast (beim unentschuldigten Entfernen vom Arbeitsplatz in einem wie von dir beschriebenen Fall ist keine Abmahnung erforderlich, da kann in der Regel direkt fristlos gekündigt werden, die meisten Arbeitgeber werden dich aber normalerweise erst abmahnen, da sie dich als Mitarbeiter ja brauchen... wollen wir nur hoffen, dass dein Chef dich nicht eh loswerden will...). Du solltest also lieber etwas demütiger sein, klein beigeben und dich entschuldigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Schnittchenfan  07.12.2020, 08:42

Und ja, du musst natürlich deinem Arbeitgeber die Vorladung zeigen. Sollte die Vorladung deshalb sein, weil dir etwas vorgeworfen wird, wirst du es nicht verhindern können, dass dein Arbeitgeber das erfährt. Außer, du nimmst dir an dem Tag halt einfach Urlaub. Wenn dir der auch so genehmigt wird, dann brauchst du natürlich auch keinen Grund nachweisen, warum du Urlaub brauchst.

Rechtlich gesehen hast Du seit 2017 nach §163 Abs. 3 StPO die Verpflichtung, einer Vorladung der Polizei zur Zeugenaussage nachzukommen (bis 2017 bestand diese Pflicht nur für Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft bzw. den Richter). Nach §616 BGB besteht das Recht auf Freistellung uns sogar Lohnfortzahlung bzw. Erstattung.

Auf der anderen Seite bist Du aber auch verpflichtet, Deinen Arbeitgeber bei einer Vorladung während der Arbeitszeit frühestmöglich von Deiner Abwesenheit zu unterrichten, damit der Arbeitsablauf im Betrieb möglichst wenig gestört und Dein Fehlen eingeplant werden kann.

Dem entgegen besteht für einen Arztbesuch (außer Notfall) kein Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber.

Wenn du dir offiziell frei genommen hast bzw. das über Überstunden / Gleitzeit läuft, dann ist das deine Sache, was du machst in der Zeit und hat auch niemanden zu kümmern. Das kommt aber sehr auf die Regelung bei euch im Betrieb an, wie flexibel du wann wo hingehen darfst.

Wenn du für deinen Termin einen Urlaubstag oder Gleitstunden beantragt hast und man dir das genehmigt hat, musst du auch niemanden darüber Auskunft geben, zu welchem Zweck du dir frei genommen hast. Deine Freizeit geht deinen Arbeitgeber gar nichts an.

Bei einer Vorladung als Zeuge kannst Du das ruhig dem Arbeitgeber mitteilen.

Einen Arztbesuch kann man im Zweifel auch in die Freizeit verlegen.

Günter