Wie hoch muss das Einkommen eines Bürgen sein?
Hallo allerseits,
wir haben folgendes Problem:
Wir sind eine 4er- WG und der Vater eines Mitbewohners hat für uns alle zusammen gebürgt. Der Mitbewohner zieht nun leider aus und die Bürgschaft des Vater nimmt damit ihr Ende.
Die Eltern unseres neuen Mitbewohners werden für den neuen Mitbewohner bürgen, für uns drei Altbewohner jedoch nicht, da sie uns gar nicht kennen. Somit fehlt uns ein Bürge, der für uns drei bürgt. Unsere Eltern fallen leider raus ...
Eine Freundin hat angeboten, diesen Part zu übernehmen. Sie verdient ca. 1200 Euro netto; die Miete kostet für uns drei zusammen kostet 900 Euro.
Verdient sie zu wenig, um für uns drei zusammen zu bürgen? Wie hoch müsste das Einkommen des Bürgens in diesem Fall sein?
Vielen Dank für eure Hilfe
faulender Apfel
5 Antworten
Der Mitbewohner zieht nun leider aus und die Bürgschaft des Vater nimmt damit ihr Ende.
Allein durch den Auszug des Sohnes eures Bürgen endet dessen Bürgschaft für euch alle drei nicht automatisch.
Dies ist nur dann der Fall, wenn der Vermieter den Vater aus dieser Bürgschaft entlässt, mit Zustimmung des Vermieters ist natürlich alles möglich.
Ich persönlich würde nie für eine komplette WG bürgen, wahrscheinlich nicht einmal, wenn alle mein eigener Nachwuchs wären...
Im Zweifel ist es also überhaupt nicht euer Problem, wenn ihr keinen neuen Bürgen findet.
seit wann muss man für eine WG bürgen ???
Wer sich freiwillig dazu verpflichtet für eine WG zu bürgen, der muss eben im Zweifel für eine WG bürgen.
Das kann sich der Vermieter aussuchen.
die frage kann dir nur wirklich schlüssig eine bank beantworten. nur so viel: wieso kann eine bürgschaft einfach enden? das geht normalerweise gar nicht. ein bürge ist und bleibt bürge - im normalfall.
sieht man ja auch bei scheidungen...
er hat aber für euch mitgebürgt, und ihr seid nicht ausgezogen
eben. bürgschaft bleibt bürgschaft - egal was sich ändert.
Damals habe ich dazu ja gar nichts mehr geschrieben ... Dabei ist es sehr gut ausgegangen, weil wir eine Kautionsbürgschaft eingegangen sind.
Die Bürgschaft endet, weil der Mitbewohner auszieht, dessen Vater gebürgt hat.