Mein Vater hat als Bürge im Mietvertrag mitunterschrieben. Was passiert, wenn er der Miete nicht nachkommen (vergisst oderoverspätet überweist)?

6 Antworten

Der den Mietvertrag unterschrieben hat, hat die Miete zu zahlen. Wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt wird der Bürge (dein Vater) zur Zahlung aufgefordert.

Wenn dein Vater dir zugesichert hat die Miete zu überweisen dann wird er es sicher tun. Dem Vermieter ist es schließlich Wurst wer es überweist - Hauptsache es wird pünktlich und regelmäßig dem Vermieter bezahlt.

Dein Vater haftet wenn keine Mietzahlungen erfolgen mit 3 Nettokaltmieten,er wird dann vom Vermieter angeschrieben.

Er als Bürge muss ja keine Miete zahln,er haftet erst wenn derjenige für dener gebürgt hat seinen Mietzahlungen nicht nachkommt,mehr als 3 Nettokaltmieten dürfen da dann auch nicht gefordert werden,weitergehend muss er nicht haften.

Der Bürge soll ja nur einspringen, wenn der eigentliche Mieter nicht zahlt. Er ist der Notnagel.

Der Vermieter wird bei Zahlungsverzug immer bei beiden sein Glück versuchen. Der ursprüngliche Mieter ist nicht raus aus der Nr., wenn er sich drückt. Von wem der Vermieter am Ende seine Kohle bekommt, ist dem egal. Er will einfach sein Geld.

Zudem wird ihm der Wohnraum vermutlich gekündigt oder es wird versucht zu kündigen. Unzuverlässige Mieter mag kein Vermieter - ob mit oder ohne Bürgen.

Was passiert, wenn er der Miete nicht nachkommen

Die Miete zahlst DU; nicht dein Vater, erst wenn DU die Miete "vergisst" zu überweisen, wird Papi angeschrieben, der darf zahlen, du bekommst die Kündigung; Fristlos. Zahlt Papi nicht, darfst ausziehen - die Miete wird der VM von der Kaution abziehen.

Dann mahnt der Vermieter die Miete an.

An den Bürgen wird erst gegangen, wenn du nicht leistest.