Ab wann muss ich meinen neuen Partner beim Jugendamt angeben bzgl. des Kinderunterhalts?

4 Antworten

Moin

Du musst keine Angst haben, dass du den Unterhalt mitfinanzieren musst.

Wenn ihr zusammen lebt, dann muss er das angeben. Das JA möchte dann auch dein Einkommen wissen, um zu sehen, ob durch das Zusammenleben seine Lebenshaltungskosten geschrumpft sind und sein Selbstbehalt reduziert werden kann.

Wenn ihr irgendwann verheiratet wäret, dann wird auch geprüft, ob du evtl auch Unterhaltsansprüche hast oder ob du soo gut verdienst, dass du deinem Mann Ehegattenunterhalt schuldest, der dann mit als sein Einkommen zählt, von dem er wiederum Kindesunterhalt zahlt.

um auch später vor Unterhaltszahlung an seine Kinder verschont zu bleiben solltet ihr Gütertrennung vereinbaren sprich jeder wirtschaftet für sich selbst.

Um auf nummer Sicher zu gehen solltet ihr vor zusammenziehen mit Jugendamt sprechen nicht dass irgendwann Nachforderungen gegen dich erhoben werden

Menuett  18.09.2018, 18:13

Das ist totaler Unfug. Auch bei einer Gütertrennung kann wegen der Haushaltsersparnis gekürzt werden.

KirstenSe  19.09.2018, 07:56
@Menuett

Zudem lässt sich bei der Vereinbarung von Gütertrennung ein Ehegattenunterhalt nicht ausschließen. Das gleiche gilt für den Kindesunterhalt.

Dieser Vorschlag ist also komplett 🤬

newcomer  18.09.2018, 18:03
@newcomer

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/guetertrennung.html#Unterhalt

VII. Gütertrennung und Unterhalt

Die Frage, ob die Ehegatten in Gütertrennung leben, hat für das Unterhaltsrecht grundsätzlich keine Bedeutung. Lediglich dort, wo sich Schnittstellen von Fragen zum UNTERHALSTRELEVANTEN EINKOMMEN mit Fragen der Vermögensbildung zeigen, nimmt der Güterstand der Ehe Einfluss auf das Unterhaltsrecht. Ein solche Schnittstelle betrifft den möglichen Abzug von Tilgungsleistungen vom UNTERHALTSSRELEVANTEN EINKOMMEN bei IMMOBILIENKREDITEN nach TRENNUNG.

linchen745 
Beitragsersteller
 18.09.2018, 18:06

Erstmal vielen Dank, das hilft schon echt weiter. Aber wir sind ja nicht verheiratet. Müssen wir dann also ab unseren Zusammenzug angeben, dass wir in einer Partnerschaft leben?

newcomer  18.09.2018, 18:10
@linchen745

Das JA formuliert es so dass alle Einkünfte mit Nennung des Namens und bereinigtem Netto angegeben werden muß.

In diesem Feld steht oben "Ehepartner oder eheähnliche Gemeinschaft".

Genau hier ist es strittig ob du dann da was eintragen sollst oder nur

Personalien angeben und als Einkommen ---- Gütertrenung ----

Bevor du diesen Schritt machst lass dich vom Rechtsanwalt beraten denn das würde sich auf alle Fälle lohnen

KirstenSe  19.09.2018, 08:02
@linchen745

Nein, das hilft gar nicht weiter, da es totaler Blödsinn ist.

Das JA (bzw das Familiengericht, denn das JA kann nur vermitteln, festlegen kann es gar nichts) wird NIEMALS mit Unterhaltsforderungen für die Kinder deines Freundes auf DICH zukommen.

Das einzige, was in der Zukunft theoretisch passieren kann ist, dass du deinem Partner Unterhalt schuldest (zb du hast einen sehr guten Job und ihr vereinbart, das er nicht arbeiten geht sondern den Haushalt schmeißt und evtl eure gemeinsamen Kinder versorgt) dann ist dieser Untethalt sein Einkommen und davon muss er Unterhalt an seine Kinder zahlen.

Das wäre aber auch bei Gütertrennung so

Du musst deinen Partner gar nicht angeben, er muss dich angeben, wenn ihr zusammen lebt (beim nächsten Fragebogen). Falls er weniger als den Mindestlohn zahlt, kann es sein, dass man dann wegen des Synergieeffektes seinen Selbstebehalt etwas herunter setzt. Wenn man gemeinsam Haushaltet, dann spart man sich Kosten, Miete und Nebenkosten werden geteilt, kochen für 2 kommt günstiger usw.

Meist zieht man dann 10 % vom Selbstbehalt ab.

Das mit dem Jahr auf Probe gilt beim H4,.

Für den Kindesunterhalt spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du in einer Partnerschaft lebst oder nicht.

Der steht dem Kind auch zu, wenn Du heiratest.

Wenn Du allerdings Unterhaltsvorschuss beziehst, dann fällt der UVG nach einer Heirat weg.

Er fällt aber bei einer Partnerschaft nicht weg, zusammen leben ist für den UVG unschädlich. D.h. Du musst es nicht beim Jugendamt angeben, ob Du in einer Beziehung lebst oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
linchen745 
Beitragsersteller
 18.09.2018, 17:48

Also ja er der Staat muss bei Ihm für den Unterhalt einspringen, weil er zu wenig verdient. Aber auf dem Fragebogen vom Jugendamt, wird immer abgefragt ob er eine Lebensgefährtin hat und ob eine häusliche Gemeinschaft besteht. Da dürfen wird doch nicht lügen oder?

newcomer  18.09.2018, 17:50
@linchen745

genau so ist es. Da werden alle Einkünfte, die zum Haushalt gehören, heerangezogen. Deshalb vorher mit JA reden wie du das verhindern kannst

linchen745 
Beitragsersteller
 18.09.2018, 17:53
@newcomer

Also nehme ich mal an, dass wir beide gemeinsam im Mietvertrag stehen, ist eher ungünstig. Aber das ging leider nicht anders, weil der Vermieter das so verlangt hat...

Menuett  18.09.2018, 18:10
@newcomer

Das ist Blödsinn.

Menuett  18.09.2018, 18:12
@linchen745

Gut, ich dachte, ihr würdet den Unterhaltsvorschuss bekommen. Aber er ist unterhaltspflichtig, das ist anders.

Da muss er angeben, dass er in einer Partnerschaft lebt.

Dein Gehalt wird nicht angerechnet, aber sein Selbstbehalt wird ggf. um die Haushaltsersparnis gekürzt.

linchen745 
Beitragsersteller
 18.09.2018, 18:25
@Menuett

Danke erstmal! Genau er ist der Unterhaltspflichtige. Also ist die Dauer unserer Beziehung in dem Punkt unerheblich?
Ich verdiene ja momentan sowieso noch nicht die Welt, da ich noch im Studium stecke, aber kann man das irgendwie berechnen in wie weit sein Selbstbehalt herabgesetzt wird?

Menuett  18.09.2018, 18:27
@linchen745

Nein, das wird individuell festgesetzt, aber unter 880€ wird er nicht kommen.