Darf ich als Vermieter bei Gefahr in Verzug das Haus öffnen
Hallo
Wir habe ein Haus zu vermieten. Der Mieter zahlt seit 4 Monaten keine Miete und im Juli 2009 wurde bei im Gas und Strom abgestellt. Über den Winter ist er bei Bekannten untergekrochen weils kalt wurde. Jetzt steht das Haus leer und wird bei den Temperaturen nicht geheizt. Wir haben Fussbodenheizung und haben Angst daß uns die Rohre platzen, wenns so weiter friert. Wir erreichen den Mieter nicht. Der ist wie vom Erdboden verschwunden. Anwalt ist auch eingeschaltet.. Dürfen wir bei Gefahr in Verzug /Rohre platzen, Wasserschaden) die Wohnung selbst öffnen? Wir haben keine Schlüssel. Wer kann uns helfen?
Gruss
12 Antworten
In dem Fall, würde ich sofort in die Wohnung und es wäre mir vollkommen egal wie die Rechtslage aussieht! (beim öffnen der Tür geht auch hoffentlich das alte Schloss kaputt!)
Bei Gefahr im Verzug: Ja, auf jeden Fall. Das darf dann jeder. Ich würde aber von Anwalt / Polizei abklären lassen, ob der von Dir genannte Fall dafür ausreichend ist. Bevor die Rohre platzen, würde ich persönlich auf jeden Fall die Wohnung öffnen, dann aber auch mit den ggf. Konsequenzen leben. Oh mann, solche Infos lassen mich die Vermietung als Geldinvestition ausschließen, das ist ja der Horror! Viel Glück!
Darum würde ich nie vermieten.
Unser Haus (Eigentum) wurde verkauft, da ein Mieter sich auch so verhalten hat - keine Miete gezahlt, einiges im Haus zerstört etc..
Wir hatten sogar Theater mit den Stadtwerken, da sie an den Panzerkasten gegangen waren.
Ein Laden in der Nähe fragte, ob die Einbauten für Kabelfernsehen noch drin wären, diese waren nicht bezahlt worden.
Die Kabelcom o.ä. machte Theater, da dort die Plomben entfernt waren - es aber nie angemeldet war - wir haben eine Schüssel auf dem Dach angebracht, da konnten sie uns nichts.
Nie vermieten - das macht nur Ärger. Und es gibt genug Messies...
Wieso habt ihr keine Schlüssel von eurem eigenen Haus? Bei Gefgahr im Verzug ist es sinnvoll, dies evtl. im Mietvertrag festzuhalten. Aber ich meine, dass man da einen Gerichtsbeschluss braucht. Frag am Besten bei einem Anwalt/Gericht nach, um sicher zu gehen. Fragen kostet ja meist nichts.
Frag mal deinen Anwalt wie vorgehen in so einer Situation.
Aber wie willst Du die Heizung in Gang bekommen ( deine Sorge ist ja die Rohre frieren ein ) wenn das Gas abgestellt wurde?
Nur dein Anwalt kann Dir definitiv sagen was gesetzlich erlaubt ist und was nicht.
warum habt ihr von eurem eigenen haus keine schlüssel - na sicher darf man in sein eigenes haus, wenn sich der mieter nicht kümmert und ansonsten was kaputt ginge (anwalt evtl. mitnehmen oder anderen ´neutralen´ zeugen)
Ja,ja, der Vermieter ist heutzutage der Depp der Nation. Er "darf" sämtliche Nebenkosten vorstrecken, darf heizen, damit der Mieter 'nen warmen Hintern hat und dann darf er nicht mal sein Eigentum betreten, auch wenn's offensichtlich ist, dass es mutwillig zerstört wird. So sind die deutschen Gesetze!