Frage zu Hausfriedensbruch...untermieter

6 Antworten

Du hast deine Frage schon selber beantwortet.Nur wenn du dir gewaltsam Einlass verschafft hättest,ist das Hausfriedensbruch.

Also wenn bei uns der Ableser kommt, liegt im Briefkasten ein Brief, wann er kommt und das man verpflichtet ist da zu sein, oder einen Nachbarn den Schlüßel zu geben. Wenn man nicht da sein sollte, muss man die extra Anfahrtskosten bezahlen. Ich weiß nicht, wie sich das bei Untermietern verhält, aber eigentlich darf man nicht einfach in das jeweilige Zimmer. Ob der Zettel nicht zu übersehen war ist auch ein Streitthema. Ich würde erstmal abwarten, ob es zur Anzeige kommt. man kann ja über alles reden...

Dann würde ich das Spiel einfach nicht mitspielen, ihm sagen, dass Deiner Meinung nach alles okay war, zumal er ja anwesend war und dass es bei der ordentlichen Kündigung bleibt. Will er dagegen angehen, müsste er klagen und da hätte er schlechte Aussichten.

Nur wenn der Untermieter Euch des Zimmers verwiesen hätte und Ihr hättet das Zimmer nicht verlassen oder Ihr in seiner Abwesenheit das Zimmer betreten hättet,wäre es Hausfriedensbruch!

Naja ihr habt ja sicherlich geklopft und habt gefragt ob ihr reinkommen dürft oder? wenn ja hat er keine Chance und wenn doch mach dir nciht gleich ins hemd das wird zu 99% eh wegen geringfühgigkeit eingestellt.

Tommy198805 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 22:42

also ich glaub schon das der geklopft hat, kann sein das der untermieter nichts gehört hat weil er örstöpsel drin hatte... ich mach mir eigentlich nichts ins hemd, ich will einfach ein paar antworten von aussen ständigen haben. dann is das bloss grossen geblöffe von dem untermieter gewesen^^ denke ich, weil er sowieso gehen wollte, und ggf nen grund sucht fristlos raus zu kommen, was er auch versucht aber ich nicht dulde bzw die fristlose kündigung nach der schon bereits ordentlichen kündigung nicht anerkennen werde