Betreten eines WG Zimmers zur Dokumentation von Verwahrlosung erlaubt?
Zweier WG in angemietetem Reihenhaus. Hauptmieter stellt starken unangenehmen Geruch aus Zimmer von Untermieterin fest. Nach mehrmaliger Aufforderung von Hauptmieter an Untermieterin die Quelle des Geruchs zu beseitigen geschieht nichts. Hauptmieter sorgt sich um den Zustand der beiden vermieteten Zimmer. Hauptmieter betritt ohne Ankündigung bei Abwesenheit der Untermieterin die nicht abgeschlossenen Zimmer da beide Türen offen standen und stellt starke Verwahrlosung und unsachgemäße Tierhaltung fest. Da hohe Renovierungskosten befürchtet werden, dokumentiert Hauptmieter die Zustände per Foto um sich im Streitfall abzusichern. Zudem wird die Kündigung ausgesprochen.
Macht Hauptmieter sich strafbar, weil er ohne Zustimmung die Zimmer durch die offene Tür betreten hat und Fotos gemacht hat?
2 Antworten
Macht Hauptmieter sich strafbar, weil er ohne Zustimmung die Zimmer durch die offene Tür betreten hat und Fotos gemacht hat?
Ja.
Nennt sich Hausfriedensbruch.
Um es noch zu ergänzen: Es handelt sich um Hausfriedensbruch.
Sowohl der Straftatsbestand "Hausfriedensbruch" als auch die Aktion unter der Maßgabe "Gefahr im Verzug" können hier zutreffen. Die Dokumentation der Verwahrlosung kann als Beweismittel vorläufig nicht verwendet werden. Die fristlose Kündigung war vorschnell, denn hier hätte es erst einer Abmahnung bedurft.Unsachgmäße Tierhaltung: Wie sit das zu verstehen?
Die fristlose Kündigung war vorschnell, denn hier hätte es erst einer Abmahnung bedurft.
Vielleicht wurde ja auch ordentlich gekündigt.
Ja, den Kommentatoren bleibt meistens nur die Spekulation.
Nein. Warum auch?