Forderung der Fahrschule nach 2 Jahren / Rechtsanwalt?
Guten Tag allerseits,
vor einer Woche kehrte ich von einer ungefähr 4 Monatigen Auslandsreise zurück. In der Zwischenzeit habe ich 2 Briefe von meiner Fahrschule bekommen, worin es um eine Forderung für scheinbar nicht gezahlte Beiträge für Fahrstunden geht. Der Betrag beläuft sich auf über 500€.
Das erste schreiben ist vom 07.03.18 und das Datum der Rechnungen ist Februar 2016. Das zweite schreiben (bzw. Die 2. Mahnung) ist vom 20.04.18.
Reagieren konnte ich auf die Forderung logischerweise nicht eher. Vor zwei Tagen schilderte ich die Situation meinem Fahrlehrer per WhatsApp, wollte auch erstmal prüfen, ob ich die Überweisung finde und er sagte mir das es kein Problem sei und wir sicher eine Lösung finden und ich noch etwas Zeit bekomme.
Einen Tag später (also gestern) erhielt ich ein schreiben von dem Rechtsanwalt der Fahrschule, worin zusätzlich knapp 200€ gefordert werden -scheinbar für die Anwaltskosten. Nun soll ich bis zum 24.3. knapp 750€ bezahlen. Als ich meinen Fahrlehrer darauf ansprach, sagte er mir, dass alles weitere mit dem Rechtsanwalt zu klären sei, da er alles an ihn abgetreten hat.
Die Frage ist nun: was soll ich am besten tun ? Muss ich nun wirklich die Anwaltskosten zusätzlich zahlen ? Soll ich die Sache an einen Rechtsanwalt geben ?
Gruß
Tristan B
3 Antworten
Ja dann Sofort zum Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast du keinen Job und bist demnach Prozessarm. Der Anwalt wird dir sagen, wie du Prozesskostenhilfe beantragst und so der Anwalt für dich kostenfrei ist.
zahle wenn du deine angebliche Zahlung nicht nachweisen kannst, noch ist keine Verjährung eingetreten. Dein RA kostet dich nur unnötig Geld.
Während deiner Abwesenheit hast du jemanden zu beauftragen der sich um deine Post kümmert. Dann wäre es nicht soweit gekommen
Hallo
Ja, im Prinzip musst du zahlen.
Prüfe ganz genau, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast nimm einen eigenen Anwalt. Oft haben Fahrschulen kleinere Fehler in den Verträgen, mit denen du die Zahlung umgehen kannst. Dann kannst du den Fahrlehrer freiwillig bezahlen, wann du willst.
Wenn nicht lohnt sich das finanziell nicht, dann prüfe die geforderten Anwaltskosten genau. Die kannst du auch noch drücken.