Schreiben von Anwalt bekommen, da angeblich eine Forderung von fast 500€ von vor 4 Jahren besteht, wo ich noch minderjährig war?
Habe einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen der einen Onlineshop mit einer Forderungsaufstellung von fast 500€ vertritt.
Aufgeführt sind alle möglichen Mahnkosten und Zinsen. Angeblich soll ich am xx.xx.2014 etwas aus diesem Onlineshop bestellt haben. Nachdem dann angeblich keine Zahlung erfolgte, entstanden immer mehr Mahn- und Anwaltskosten und Zinsen.
Ich war zu diesem Zeitpunkt wo diese Forderung angeblich entstanden sein soll noch minderjährig. Ich kann mich nicht erinnern jemals etwas von diesem Shop bestellt zu haben. Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen habe ich auch nie bekommen.
Das ist ein sehr bekannter Onlineshop und der Anwalt ist auch echt, also können wir schon mal einen Fake ausschließen. In dem Brief steht, ich soll auf alle Fälle Kontakt mit denen aufnehmen, um möglicherweise eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Frist läuft in wenigen Tagen ab und was nach ablaufen der Frist ohne Zahlungseingang passiert, steht nicht dabei.
Was soll ich jetzt tun? Ich weiß nicht was das für eine Forderung sein soll und werde es nicht zahlen, zudem ich zu dem Zeitpunkt sowieso noch minderjährig war und Geld habe ich zur Zeit auch nicht. Soll ich einfach einen Widerspruch abschicken?
7 Antworten
Lege das Schreiben zur Seite. Melde Dich nicht und zahle keine Cent.
Reagieren musst Du erst auf eine gerichtliche Zahlungsaufforderung - die vermutlich nie kommt.
oder so
Sollte der Anspruch dann aber gerechtfertigt sein, dann wird es teuer für dich. Schreibe dem Anwalt doch erstmal, dass du die Bestellung nicht aufgegeben hast, nie eine Rechnung/Zahlungserinnerung erhalten hast und du zum Zeitpunkt der Bestellung noch minderjährig warst. Dann schau einfach mal was passiert
Man reagiert da einfach nicht.
Ich hab hier so ein Schreiben von einem Anwalt O. Tank (den gibt es wirklich) aus dem Jahr 2009 liegen. Habe nicht reagiert und es kam nichts.
Kannst ja selbst mal nach ihm googeln.
Wenn Du auf das Schreiben reagieren willst, dann teile dem Anwalt mit, dass Du die Forderung nicht nachvollziehen kannst (weil Du dort nie bestellt hast), aber hilfsweise die Einrede der Verjährung erhebst.
Wenn seit der angeblichen Bestellung kein Mahnverfahren o.ä. eingeleitet wurde, was eine Hemmung/Unterbrechung der Verjährung zur Folge hätte, müsste es das dann gewesen sein.
Wenn kein Fake, dann ist Nichts tun das falsche,
das läuft dann sicher auf ein gerichtliches Mahnverfahren ab, wenn du dann immernoch nichts tust kommt irgendwann der Vollstreckungsbescheid, tust du dann immer noch nicht komm der ogv mit 2 Beamten und zeigen dir eine. Haftbefehl.
Kläre erstmal ab ob die Forderung gerechtfertigt ist, auch die Summe ausgehen von der Ursprünglichen Förderung und ob eine Verjährung vorliegt.
Ein Besuch bei einem RA kann dir erstmal Zeit verschaffen, wenn sie nicht reicht, auch kann er dir bei der Abwicklung helfen, evt auch die Summer drücken in einem Vergleich.
Sollte aber jetzt schon feststehen das alles rechtens ist kommst du um die Forderung nicht herum.
Vermutlich sind die Schulden sowieso schon verjährt. Wenn vorher keine Rechnung/Mahnung kam, dann verjähren die Schulden am Jahresende der Aufstellung nach 3 Jahren, hier also Ende 2017.
Die Einrede der Verjährung muss aber vom Schuldner geltend gemacht werden.
Die müssten dir erstmal beweisen, dass du eine Rechnung erhalten hast zu diesem Zeitpunkt :)
Ohne Nachweis können sie dir gar nix.
nein, das muss niemand beweisen
sie müssten nur beweisen, dass er bestellt hatte
Doch natürlich! Man kann nicht einfach mit Mahnkosten ankommen, ohne vorher je ne Rechnung gestellt zu haben. Das muss also erstmal bewiesen werden, dass es eine gab.
nein.
Danke! Das ist bis jetzt wirklich die beste Antwort. Das werde ich einfach so machen und falls dann irgendwann ein gerichtliches Mahnschreiben kommen sollte, werde ich da Widerspruch einlegen.