Berechtigungsschein für Rechtsanwalt für Azubi
Hallo,
Ich bin Lehrling im 1. Lehrjahr und verdiene knapp 300€. Meine alte Fahrschule schuldet mir sei einem Jahr knapp 400€ und zahlt es nicht. Einen Anwalt kann ich nicht bezahlen und ich habe gehört dass es da so einen Schein gibt dass ich nichts bezahlen muss. Wo bekomm ich den her und was muss ich da machen? Muss ich da irgendwelche Kriterien erfüllen oder??
Bitte helft mir. Danke mazi
3 Antworten
Die Beratungshilfe wirst Du bei Deinem Verdienst sicher bekommen. Wende Dich an das für deinen Wohnort zuständige Amtsgericht. Dort gehst du zu einem der Rechtspfleger.
Du bekommst einen sog. Beratungshilfeschein, mit dem Du Dich an einen Anwalt Deiner Wahl wenden kannst. Beim Anwalt musst Du dann lediglich eine Schutzgebühr von 10 € entrichten.
Solltest Du in Hamburg oder Bremen wohnen, musst Du eine öffentliche Beartungsstelle aufsuchen.
Der Schein nennt sich "Prozeßkostenhilfe" und kann beim Gericht selber oder über einen Anwalt angefordert werden.
der schein heisst beratungsschein. prozesskostenhilfe wird dann beantragt, wenn feststeht das eine außergerichtliche einigung nicht stattfindet und das gericht ein urteil fällen muss.und der wird nur gewährt, wenn reale chancen bestehen, dass man den rechtsstreit auch gewinnt. die vertretung über ein anwalt läuft über den beratungsschein
mit dem 300 euro kannst du definitv einen beratugnsschein kriegen. das garantiere ich dir. einkommensbescheid oder ausbildungsvertrag mitnehmen + ausweis !! und dann bekommst du den. du bekommst den beim zuständigen amtsgericht, deines wohnortes. mfg