Jet Tankstelle nicht gezahlt jetzt schreiben vom Rechtsanwalt?
Guten Tag
ich habe folgendes Problem! Aufgrund eines sehr wichtigen finanziellen Notstands habe ich zwei Lastschriften einmal (30€) und einmal (55€) vom tanken an der Jet Tankstelle zurückgezogen. Natürlich war das nicht ok aber heute habe ich zwei Briefe von einem Anwalt Namens Wagner • Pauls • Kalb bekommen mit einer Forderung von zusammen 260€!!!
Für beide Fälle waren es knapp 130€.
Ist dies rechtens aus 85€ mehr als das dreifache zu machen? Kann man dagegen vorgehen? Ich habe vorher keine Rechnung oder sonstiges bekommen. Ich frage mich auch wieso ich zweimal die zusätzlichen Kosten für Rechtsanwalt etc zahlen soll!?
Bin für jeden Tipp dankbar!
17 Antworten
ich habe folgendes Problem! Aufgrund eines sehr wichtigen finanziellen Notstands habe ich zwei Lastschriften einmal (30€) und einmal (55€) vom tanken an der Jet Tankstelle zurückgezogen.
Dann muss man halt das Auto stehen lassen oder die Benzinpreise vergleichen und den Tank nicht vollmachen. Oder sein Geld besser einteilen oder man sucht sich zusätzlich einen Nebenjob.
zwei Briefe von einem Anwalt Namens Wagner • Pauls • Kalb bekommen mit einer Forderung von zusammen 260€!!!
Dann hast Du wohl auch die Tank Rechnungen im nach hinein nicht bezahlt und daher die zwei Briefe. Du kannst froh sein, dass man Dich nicht angezeigt hat wegen Betrugs. Daher ganz schnell die Rechnungen bezahlen, bevor dann das Inkasso Unternehmen beauftragt wird und/oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Aus dem Sachverhalt gleich nen Betrug abzuleiten, ist juristisch mächtig weit her geholt!
Ich mutmaße mal das der "wichtige finanzielle Notstand" immer weiter fortwährt. Ich würde dringend eine Schuldnerberatung aufsuchen weil Du augenscheinlich mit deiner Lebenssituation überfordert bist. Du begibst dich in eine nicht endende Schuldenspirale, die fängt immer mit Kleinbeträgen an die einem schnell über den Kopf wachsen.
Wichtigere finanzielle Notstände als seine eigenen Ausgaben zu decken gibt es nicht. Dazu zählt auch z.B. einem notleidenden Freund Geld zu leihen das einem selber dann fehlt.
Ja, es ist seitens des Inkasso alles rechtens verlaufen.
Sobald man in Verzug ist, dürfen alle Kosten auf den Schuldner umgelegt werden.
Eine Rechnung hast Du bekommen vorher. Die Quittung der Tankstelle gilt als Rechnung. Mit Nichteinlösung oder Widerruf der Lastschrift befinde man sich sich sofort im Verzug, es braucht daher auch keine extra Mahnung dafür.
Ebenso war ein Kredit der Tankstelle über die Summe nicht vereinbart, sondern eher die sofortige Bezahlung bei Kauf einer Ware.
Sollten die Forderungen des Inkasso nicht erfüllt werden, kann aus dieser Summe noch weitere höhere Kosten entstehen.
Sobald man in Verzug ist, dürfen alle Kosten auf den Schuldner umgelegt werden.
Nein stimmt nicht ganz.
- Unterliegt der Gläubiger der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Er kann nur solche Kosten erstattet verlangen, die für die Durchsetzung der Forderung erforderlich und nötig waren. Er muss also den für den Schuldner günstigsten Weg einschlagen.
- Gilt fürs Masseninkasso die Einschränkung des § 4 Abs. 5 RDGEG. Spielt hier aber keine wirkliche Rolle. Es war ein Rechtsanwalt.
- Teurer würde es nur, wenn Gerichtskosten aus einem Mahn- oder Zivilklageverfahren dazu kämen.
Es sind zwei Fälle, also zweimal Anwaltskosten! Meinst du, der Anwalt arbeitet umsonst! Du mußt zuvor keine Mahnung bekommen, weshalb denn auch! Also zahle und lerne daraus für die Zukunft!
Dagegen vorgehen könntest du, allerdings würde es dich im Endeffekt noch weitaus mehr kosten als die aktuelle Rechnung des Anwalts! Und gute Aussichten auf Erfolg hättest du nebenbei auch nicht. Du hast eine Leistung erhalten welche du nicht bezahlt hast ggf. zu unrecht storniert hast.
Lern daraus! Und wiederhole es nicht, es wäre besser gewesen sich was zu leihen oder etwas ins Pfandleihaus zu versetzen..
Setz ein nettes Schreiben auf wo du deine Finanzelle Not mit bedauern formulierst und versuch eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder zahl es schnellstmöglich zurück.
Gruß
Damit bist du noch gut bedient, denn die durch dich eingeleitete Lastschriftrückgabe erfüllt juristisch den Straftatsbestand des Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB). Du hast wissentlich respektive vorsätzlich eine Leistung in Anspruch genommen, bei der schon zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Erbringung absehbar war, dass du sie nicht bezahlen kannst oder willst. Und da es sich um zwei Vorgänge handelt, wird der beauftragte Rechtsanwalt auch zweimal tätig, weswegen doppelte Kosten anfallen.
Bringst du auch jemals Rechtsquellen für deine Behauptungen?
Juristisch pauschaler Unsinn!
Linguistisch und syntagmatisch wertlose Aneinanderreihung.
1.) War er ausreichend gedeckt!
Und das wissen wir - woher? Zudem ist das im Konecxt irrelevant.
2.) Wie soll man ihm hier nachweisen, dass er nie vor hatte zahlen zu wollen?
Das ist simpel - das vorsätzliche Zurückgeben der Lastschrift, der man zuvor explizit zugestimmt hat, ist gleichzusetzen mit der Absichtserklärung, eine erbrachte Leistung nicht zu bezahlen.
Er schrieb ja, dass er einen finanziellen Engpass hatte.
Irrelevant.
Der wahrscheinlich zum Zeitpunkt des kaufens noch nicht absehbar war.
Irrelevant.
Nur deswegen hat er beiden Lastschriften widersprochen! Nicht, weil er nicht zahlen wollte oder konnte!
Das vorsätzliche Verweigern der LS ist eine Weigerung zu bezahlen. Was denn sonst? Gibt man die LS selbsttätig zurück, weil man zum Zeitpunkt der Belastung die vorhandenen Mittel anderweitig willentlich zuwenden möchte, ist das Eingehungsbetrug, weil der Gläubiger hier geschädigt wird. Wäre hingegen die LS mangels Deckung durch die Bank zurückgegangen, handelte es sich schlicht um einen Verzugsschaden. Die Möglichkeit der Lastschriftrückgabe kann nämlich gerade nicht dazu missbraucht werden, nachträglich zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses den Zahlvorgang abzubrechen oder zu hindern.
Im Übrigen liegt hier kein Verzug vor, weswegen der Rechtsanwalt gar nichts fordern darf!
Interessante Einzelmeinung. Leider nur völlig falsch.
Juristisch pauschaler Unsinn!
1.) War er ausreichend gedeckt!
2.) Wie soll man ihm hier nachweisen, dass er nie vor hatte zahlen zu wollen?
Das von dir geschriebene sind plumpe Unterstellungen. Er schrieb ja, dass er einen finanziellen Engpass hatte. Der wahrscheinlich zum Zeitpunkt des kaufens noch nicht absehbar war.
Nur deswegen hat er beiden Lastschriften widersprochen! Nicht, weil er nicht zahlen wollte oder konnte!
Im Übrigen liegt hier kein Verzug vor, weswegen der Rechtsanwalt gar nichts fordern darf!