Föhn im Hotel plötzlich defekt. Wer haftet?
Ich habe den Föhn ganz normal wie sonst auch genutzt bis er plötzlich komische Geräusche von sich gab. Danach habe ich es direkt der Rezeption gemeldet, allerdings wurde der Föhn bisher nur ausgeschaltet und es könnte sein dass er Defekt ist. Müsste ich in dem Fall den Schaden bezahlen oder das Hotel? Es handelt sich um ein älteres Hotelzimmer und es war keine Absicht, sondern ein Unfall...
5 Antworten
Nur wenn du das Gerät grob fahrlässig beschädigt hättest müsstest du dafür haften. Im Gegenteil hast du ein Anrecht darauf, dass es so schnell wie möglich getauscht wird.
mach dir keine sorgen. wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass du das gerät mutwillig oder fahrlässig zerstört hast, wird man dir das nicht in rechnung stellen. ist eben so was wie verschleiß
lg, anna
Das Hotel ist dazu verpflichtet, jedes Elektrogerät regelmäßig auf Sicherheit und Funktion zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Wenn da was kaputt geht und das ohne Mutwilligkeit, muss das Hotel oder dessen Versicherung dafür aufkommen.
Nein musst du nicht. Solange du nichts Mutwillig zerstört hast. Was du in dem Falle auch nicht getan hast.
Es ist nicht so ungewöhnlich dass so ein Gerät mal den Geist aufgibt. Dafür bist Du nicht haftbar.