Hotel gebucht nun Krankheitsfall, Hotel verhält sich inkulant?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dies ist keine verbindliche Rechtauskunft, sondern nur meine Erfahrung:

Nein, das ist gesetzlich nicht gedeckt, was das Hotel vor hat.

Es ist sogar umgekehrt so: wenn du ein Hotel buchst, dieses stornierst und die Stornogebühr bezahlst und du dann dem Hotel nachweisen kannst, dass es keinen finanziellen Schaden erlitten hat, weil es das Zimmer anderweitig vermieten konnte, so hast du Anspruch auf Erstattung der Stornogebühr (eventuell unter Abzug eines gewissen Verwaltungsaufwandes!)

Das Hotel müsste schon Mehrkosten oder Mehraufwand nachweisen können, der durch den "Personentausch" entsteht, um hier etwas geltend zu machen.

Ich würde mich jedoch noch bei kompetenteren Stellen schlau machen (es gibt genügend Verbraucherschutzstellen o.ä. bei denen man sich beraten lassen kann!)

ich arbeite selbst in einem hotel.

da ihr schon im voraus bezahlt habt, scheint es gesonderte storno-bedingungen zu geben. oft ist es jedenfalls so, dass vorkasse auch bedeutet, dass man nicht mehr stornieren kann. dafür sollte das zimmer dann aber auch garantiert sein. das heißt wenn ihr nicht eincheckt, läuft das zimmer leer auf und die übernachtungen werden trotzdem gebucht.

wenn sie das dann trotzdem weiterverkaufen ist das tatsächlich doppelt abkassiert und ziemlich fragwürdig...

habt ihr euch denn rechtzeitig sonntags gemeldet? in der regel gilt es vor 18uhr bescheid zu sagen, wenn man später anreist. aber das sollte auch nochmal in eurer buchungsbestätigung erklärt sein, was es für stornobedingungen gibt oder bis wieviel uhr das zimmer garantiert ist.

ich würde also an deiner stelle erstmal die bestätigung nochmal genau durchlesen und dann nochmal anrufen und irgend einen vorgesetzten, bzw eine andere abteilung verlangen als die rezeption. die sind vielleicht auch einfach nur im stress oder haben nicht den vollen durchblick.

Kann das Hotel etwas dafür, dass jemand von euch krank geworden ist? Dafür gibt es eine Versicherung, die in so einem Fall zahlt. Aber: bestellt ist bestellt. Und wer bestellt, auch bezahlen.

gfntom  10.07.2017, 20:48

Vielleicht solltest du die Frage durchlesen, bevor du glaubst, antworten zu müssen?

Vierjahreszeit  10.07.2017, 20:57
@gfntom

Danke für deinen Hinweis gfntom. Gut, dass es dich gibt.

gutefrauke 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 20:19

Danke für die Antwort

By the way: In der Frage geht es nicht um das Geld (also ob wir es wiederbekommen oder nicht) sondern darum ob das Hotel das reservierte Zimmer an andere vergeben darf. Wer lesen kann...

Vierjahreszeit  10.07.2017, 20:23
@gutefrauke

Wenn bereits bezahlt wurde, darf das Zimmer natürlich nicht weiter vermietet werden, ohne euch die Kosten zurückzuerstatten. Eure Aufgabe ist es nun, festzustellen, was mit dem Zimmer in diesem bezahlten Zeitraum geschieht. Bietet es doch selbst an, mit einem Nachlass. Sollte das Zimmer inzwischen belegt sein, hat der Vermieter euch den Nachweis für euren Rückzahlungsanspruch gleich mitgeliefert.

Menuett  10.07.2017, 20:17

Da steht, dass bereits bezahlt ist.

Habt Ihr von dem =9.07. das Hotel über die Terminverschiebung informiert? Wenn Gäste ohne Information am Anreisetag nicht bis 18 Uhr anreisen, ist das Hotel zur Kostenminimierung berechtigt, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Siehe AGB des DeHoGa.

Ich würde hier das Problem hauptsächlich in der Meldung der späteren Anreise sehen. Aus deiner Beschreibung geht das nicht 100% hervor, aber so wie es sich liest, habt ihr nicht vor der eigentlichen Anreise das Hotel kontaktiert, sondern jetzt erst.

Somit wertet das Hotel dies als "No Show", zu gut Deutsch, Kunde nicht aufgetaucht. Das wird oftmals als automatische Stornierung gewertet und steht meist so auch in den Buchungsbedinungen.