Wer muss einen Wasserschaden im Hotel bezahlen?
Ich habe heute in meinem Hotelzimmer geduscht und danach stand das Bad trotz Duschvorhang „unter Wasser“. Ich habe das erst bemerkt, als ich aus der Dusche gekommen bin und anschließend stand die Rezeption vor der Tür und hat gemeint, dass ein Teil des Wassers in das Zimmer unter mir gelaufen sei. Mir wurde mit einem Strafgeld gedroht, welches ich eventuell zahlen soll. Muss ich das Geld im schlimmsten Falle bezahlen oder ist das die „Schuld“ des Hotels, da sie ja eigentlich dafür sorgen müssen, dass die Wände dicht sind?
8 Antworten
Hallo.
Ja das ist üblich deine Sache.
Wenn du eine Hausratsversicherung hast , Könnte sein das die zahlen. Kommt auf die Versicherung an, wenn da Wasser in der AGB steht, dann könnte es sein, aber normal nicht im Ausland.
Mit Gruß
Bley 1914
Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden. Eine Dusche ist zum Duschen da, und wenn sie das nicht kann, ihre einzige Funktion nicht erfüllt, ohne "Kollateralschaden", dann ist der Betreiber dafür verantwortlich. Auser Du hast fahrlässig oder mutwillig den Schaden verursacht, indem Du das Abflussrohr verstopftest oder sonstwas, und das Wasser lief ins Zimmer, und von dort weiter. Aber wie soll das nachgewiesen werden ?
Wände dicht ist Quatsch. Man kann ein Hotel nicht komplett aus wasserundurchlässigem Plastik bauen. Aber wenn eine Dusche Wasser so einfach nach unten durchlässt, ist was von der Konstruktion her faul. Und wenn die vom Hotel uneinsichtig sind, wende Dich an den Hotelverband.
Wenn das Wasser schon in das darunter liegende Zimmer gelaufen ist, dann musst du ja eigentlich schon auf der falschen Seite des Duschvorhanges gestanden haben. Ich gehe mal davon aus, je nach Bauweise des Hauses, das es irgendwas zwischen 50-100 Liter Wasser auf dem Boden braucht, bis dieses einen Stand erreicht, bei dem es in Ritzen oder Fugen gelang und die Geschossdecke durchdringen kann. Das schafft man eigentlich nicht mal, wenn man vollständig ohne Duschvorhang duscht. Daher vermute ich, das du entweder nicht mit dem sachgerechten Gebrauch eines Duschvorhangs vertraut bist, und diesen aus der Duschwanne heraushängen lassen hast. Daher ist dann alles Wasser das an ihm herabläuft, direkt auf den Boden geflossen. Oder aber du hast dir einfach gedacht: „Bin ja im Hotel, da kann man ja mal die Sau rauslassen.“ Und so hast du, allein oder in Gesellschaft (welcher auch immer), eine kleine Wasserschlacht inszeniert. Bei der ersten Option würde ja noch Fahrlässigkeit vorliegen. Bei der zweiten Variante wäre es jedoch klar Vorsatz. Beides stellt jedoch eindeutig ein VERMEIDBARES Fehlverhalten deinerseits da, und macht dich folglich generell erstmal Regresspflichtig. Im Falle der Fahrlässigkeit könnte es noch sein, das du nur einen Teil der Beseitigung des Schadens zahlen musst. Das kommt auf die Gesamtumstände der örtlichen Gegebenheiten, und dem Anteil deiner Fahrlässigkeit am Entstehen und am Ausmaß des Schadens an. Liegt jedoch eine, wie auch immer geartete, vorsätzliche Handlung vor, wirst du nicht nur den entstandenen Schaden bezahlen müssen. Dann kommen eventuell auch noch Nachfolgekosten wie der Ausfall der Zimmer, Zeit und Materialaufwand des Hotelpersonals zur Schadenbegrenzung oder ähnliches auf ich zu. Abgesehen davon, das du diese Hotel wohl nie wieder betreten brauchst. So ist das halt im echten Leben. Für alles was man verbockt, muss man auch rückhaltlos gerade stehen. Und die Schuld generell bei den anderen zu suchen, ist ganz schlechter Stil, und zeugt von einem äußerst schwachen Charakter. Also mach dich aufrecht, und steh zu dem was deine Schuld ist. Aber zeige natürlich auch die Courage, dich gegen Vorwürfe zu wehren, die ungerechtfertigt sind, oder tatsächlich auf unvermeidbare Umstände zurückzuführen sind. So was nennt man schlicht „erwachsenes Verhalten“.
ich würde mich mit meiner haftpflichtversicherung in verbindung setzen - eventuell können die dazu was sagen. die begutachten schadensfälle und die werden wissen, was sein darf und was nicht. ich frag mich nämlich gerade, wie und wie lange du geduscht hast, damit das wasser einen stock tiefer ankommen kann. wie ein elefant im fluss? oder fehlt da irgendwo eine gummi-lippe, was man vorher sicherheitshalber gesagt bekommen sollte? und die kassieren vielleicht jede woche ein "strafgeld"? den letzten satz würde ich dem hotel gegenüber nicht äussern. aber wenn du sonst nicht auch dauernd überschwemmungen anrichtest, dann hast du wohl normal geduscht und dann hätten sie dich warnern müssen, dass ihre dusche leicht überläuft.
schau mal internet-bewertungen des hotels an. vielleicht beschwert sich dort jemand über die dusche. so nach dem motto: das sage nicht nur ich, das haben auch schon andere moniert.
Nein, das Hotel muss nicht dafür sorgen, dass die Wände dicht sind.
Wenn man nur einen Duschvorhang hat, dann muss man halt umsichtig duschen.
Du bist dafür verantwortlich den Schaden in voller Höhe zu erstatten.
Hoffen wir mal, dass Du eine gute Haftpflichtversicherung hast.