Fluss Privatgrundstück?
Kann ein Stück Fluss neben einem Privatgrundstück im Privatbesitz sein, sodass niemand mehr es betreten darf?
Wenn ja, muss es gekennzeichnet sein?
Es kam nämlich zur Situation, dass wir auf dem Fluss getrieben sind und eine Frau gemeckert hat, dass dies Privatgrundstück ist. (Alman)
4 Antworten
Das Ufer daneben kann Privatgrund sein, aber die Wasserfläche nie.
Ein Fluss oder anderes Gewässer kann zwar in Privatbesitz sein, aber nicht in Privateigentum im engeren Sinne.
Die Rechte des Besitzers sind sehr überschaubar, er unterliegt dem Wasserhaushaltsgesetz.
http://www.wasser-in-buergerhand.de/recht/privatisierg_fluesse_seen.htm
Das ist durchaus im Rahmen der Möglichkeiten.
Ein Fluss ist nie Privatgrund.
Ein Teil des Fluss kann sehr wohl Privatgrundstück sein.