Selbstschussanlage auf Privatgrundstück - ist das rechtlich erlaubt?
Hallo an alle....
... darf man als Privatperson auf dem Privatgrundstück eine Selbstschussanlage aufstellen? Landwirte dürfen das als Beispiel. Bitte nur Antworten wenn man sicher ist, evtl mit entsprechenden Paragraphen.
Danke.
9 Antworten
Falls eine juristische Antwort gefragt war: Selbstschussanlagen sind grundsätzlich nicht verboten. Sie können der Abwehr von Angriffen auf eigene Rechtsgüter wie das Eigentum dienen und wären dann ggf. Durch Notwehr nach 32 stgb gerechtfertigt. Die anforderungen dazu sind allerdings streng. Zum einen muss das gestufte notwehrrecht eingehalten worden sein: 2 warnungen (schilder, alarm, warnschuss...), wenn möglich auch noch schuss in Richtung beine. Des weiteren müsste die notwehr in dem sinne erforderlich sein, dass keine andere möglichkeit der abwehr in betracht kommt (wachhund, überwachungskameras, einbruchssichere türen,...) das ist dann alles fallabhängig. Ein weiteres Problem: der angriff auf deine rechtsgüter dürfte nicht selbst gerechtfertigt sein. Wenn also jemand schutz auf deinem grundstück vor einem gewitter sucht oder weil er hilfe braucht (verletzung, herzinfarkt,...), dann darf er das tun. Und wenn du dann durch antizipierte notwehr durch die selbstschussanlage für seinen tod verantwortlich bist, weil du nicht sichergestellt hast, dass nur Einbrecher/Tiere getroffen werden, bist du jedenfalls wegen fahrlässiger tötung/ körperverletzung dran. Das risiko trägt also der, der sie aufstellt.
auf gar keinen Fall!!!
Bei einem Anwalt bekommst Du für ein nettes Hornorar auch die Beweise!
Die Saison der Märchen hat wieder angefangen
Landwirte dürfen das als Beispiel
So ein Blödsinn
Wenn Du so eine Anlage aufstellst, wirst Du dann wegen Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge oder was auch immer (Einzelfallentscheidung) angezeigt.
Meinte natürlich nicht mit Munition zum verletzen ausgestattet, eher mit Farbpatronen und so :D
klar, der Student meinte natürlich jezet schiesst mit Smarties und Rumkugel.....
rudert gewaltiig zurück
Die letzten Selbstschußanlagen der DDR-Grenzmörderbande sind mit dem Untergang dies Unrechtsstaates ebenfalls abgebaut worden.
Auch Landwirte dürfen, wie auch jeder Andere, keine Selbstschußanlagen aufstellen!
Verwaltungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz § 10 Absatz 1
Meinte natürlich nicht mit Munition :D
Nur als ein Bespiel für Ton.
Aha. Mit was dann?
Meinte natürlich nicht mit Munition zum verletzen ausgestattet, eher mit Farbpatronen und so :D