Wem gehört ein Fluss wenn er durch Privaten Grund fließt?
Hallo,
wem gehört ein Fluss wenn er durch ein Privatgrundstück fließt? Wenn geht bitte von Österreich. Weil ein Fluss ist normalerweise ja öffentlich und gehört dem Land oder eben Staat, oder. Wenn ja dann würde ich gerne noch wissen wie viel Zentimeter oder Meter des Ufers auch noch dem Staat gehören.
Vielen Dank, BeerenFischer
2 Antworten
Meiner Meinung nach ist zu unterscheiden, ob es nun wirklich ein Fluß ist oder ein kleiner Bach.
Ein Bach, der durch Deinen Grund fliest, gehört Dir.
Ein Fluß, abhängig von Breite, ist meist Gemeindegrund. Ausnahmen nicht ausgeschlossen.
In beiden Fällen ist das Einleiten von externen Flüssigkeiten und das Installieren von Pumpen verboten. Auch gibt es Einschränkungen, was das Fischen angeht!
Da musst du mal in die Gewässerverodnung schauen. Im Grunde gehört das Wasser der Allgemeinheit, der Grund gehört dir. Du darfst aber aufgrund von Gewässerschutzbestimmungen zum Beispiel keinen Staudamm bauen, Irgendwas ins Wasser einleiten oder übermäßig Wasser aus dem Fluß entnehmen. Wie gesagt Gewässerverordnung ist das Stichwort!