Fluchtwege versperrt
Darf ein Schuhschränkchen im Treppenhaus stehen, wenn es einem Behinderten den Weg versperrt.
8 Antworten
Es darf grundsätzlich nichts im Treppenhaus stehen, wenn dies der einzige Fluchtweg ist. Es dürfen auch keine Pflanzen auf dem Boden abgestellt sein, keine Müllsäcke vor der Tür gelagert werden oder die Schuhe im Treppenhaus rumliegen, da spielt es überhaupt keine Rolle, wer dort wohnt, ob behindert oder unversehrt.
Das Treppenhaus ist gemeinschaftlicher Raum, vor allem aber Fluchtweg und muss dauerhaft leer bleiben!! Das geben die Brandschutzvorschriften her...
Auf keinen Fall. Eine Ausnahme ist wenn es noch einen anderen schnellen Weg gibt oder er daran vorbei kommt
Hallo,
Nein,
aus Brandschutz Technischen Gründen
Es dürfen feuerpolizeilich gar keine Schuhschränkchen im Treppenhaus stehen.
Ich, als aktiver Rollstuhlfahrer, habe selbstverständlich meine Erfahrungen mit versperrten Wege...
Wenn ein Weg versperrt wird, so dass eine Person am flüchten gehindert wird, kann das sehr teuer werden! Wenn das Leben bedroht ist, wird es sogar auch mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Besitzer vom Schuhschrank sollte Einsicht zeigen... Rede mit ihm! Wenn Uneinsichtigkeit gezeigt wird, drohe Rechtliche Schritte an um den Ernst der Lage zu verdeutlichen. Meistens reicht die Androhung um Vernunft zu erhalten ;-)