Fluchtweg/Brandschutz
Hi,
eine Frage, und zwar.. bei uns im Treppenhaus steht ein Kinderwagen.
So jetzt ist das Problem falls Rettungskräfte durchmüssen, behindert der Kinderwagen alles.
So der Nachbar will es mir nicht glauben, gibt es im Internet irgendeine Seite wo das drinsteht, das der "Fluchtweg" Frei sein muss??
Gruß
9 Antworten
Ein Treppenhaus ist kein Fluchtweg im eigentlichen Sinne, weshalb auch die Vorschriften nicht angewandt werden. Solange der Kinderwagen nicht eine deutliche Behinderung darstellt, darf er dort auch stehen.
Selbhstverständlich ist ein notwendiges Treppenhaus ein Rettungsweg, sogar der erste Rettungsweg. Siehe dazu BauO der Länder. In den meisten Biundesländern ist in der BauO auch geregelt das dort nichts Brennbares vorhanden sein darf. Dazu gehören neben Kinderwagen z.B. auch Schuhschränke o.ä.
Wenn das Teil Rettungskräfte behindert, fliegt das Teil raus. Das ist ne Sache von wenigen Sekunden. Und solang man dran vorbei gehen kann, ist das garkein Problem. Die Feuerwehr trampelt es einfach platt und der Rettungsdienst muss sowieso nochmal runter ins Fahrzeug und kann dann das Teil rausschieben.
Das Treppenhaus ist der erste Fluchtweg, der muss immer frei sein. Ein Kinderwagen ist sicherlich für die Rettungskräfte kein Problem, aber er gehört da einfach nicht hin. Viel Wichtiger ist allerdings der Brandschutz. Ein brennender Kinderwagen erzeugt sehr giftigen und dichten Brandrauch(viel Kunststoff),schon wenige Atemzüge können zu einer tötlichen Rauchgasvergiftung führen. Vor einigen Jahren hatten wir das gleiche Problem in einem großen Mehrfamilienhaus, ein Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft bat unseren Löschzug mal eine Übung dort durchzufühern,was wir dann machten. Angenommende Lage "brennender Kinderwagen". Mittels einer Neblmaschine wurde das gesamte Treppenhaus eingenebelt (Disconebel). Durch diese Übung wude ach dem letzten Mieter klar das ein Kinderwagen oder andere brennbaren Stoffe in einem Treppehaus nichts zu suchen haben. Versuch dieses Problem mit Deinem Vermieter,Hausmeister oder Verwalter zu klären. Ein Kinderwagen im Treppenhaus kann im Brandfall Menschenleben kosten!!
Man muss sehr genau schauen, ob diese Behinderung wirklich unzumutbar ist. In der Regel ist sie dies nämlich nicht, und es gibt eher Urteile, die gegen Deine Meinung sprechen, wie z.B.
Deshalb musst Du genau schauen, wie viel Platz zur Verfügung steht. So pauschal, wie Du es schreibst, würde man eher dahin tendieren, dass Dein Nachbar im Recht ist.
Treppenhäuser dürfen nach Landesbauordnung nicht enger als 1,20m sein und keine brenbaren Gegenstände enthalten. Desshalb sind in Mehrfamilienhäusern in der Landesbauordnung gesonderte Abstellräume für Kinderwagen vorgeschrieben.
Wenn dagegen verstoßen wird muss die Bauaufsicht Verfügungen schreiben!