Treppenhaus abschliessen erlaubt?
Hallo,
ich bin Mieter einer Wohnung im 3.Stock und habe folgende Situation:
Der Mitbewohner im Erdgeschoss schließt jeden Abend gegen 18 Uhr die Tür im Treppenhaus ab.
(Also nicht seine eigene Wohnungstür sondern die Tür, die aus dem Treppenhaus raus auf die Strasse führt)
Mal abgesehen davon, dass das umständlich ist wenn ich mal nach 18 Uhr Besuch bekomme (weil dann muss ich 3 Stockwerke runterlaufen um die verschlossene Tür aufzuschliessen) - ich frage mich vor allem was passieren könnte, wenn mal Feuer im Haus ausbricht.
Denn ich weiß nicht ob ich in einer solchen Situation daran denke, den Hausschlüssel mitzunehmen - zumal ich auch 2 kleine Kinder habe um die ich mich in so einem Fall auch kümmern müsste.
(Und selbst wenn ich den Schlüssel in einem solchen Fall hätte, weiß ich nicht ob es so toll ist dann noch erst an einem Türschloss rumantieren zu müssen ...)
Und ohne Schlüssel wäre ich dann im Treppenhaus eingesprerrt (während mein Mitbewohner aus dem EG über seinen Garten flüchten kann)
Ich werde das Thema mit meinem Nachbarn im EG und auch mit den anderen Mitbewohnern besprechen, hätte aber vorher folgende Frage:
Das Treppenhaus gilt doch als Fluchtweg, darf ein Mitbewohner dann einfach so, ohne Rücksprache mit den anderen Bewohnern, die Tür im Treppenhaus abschliessen, d.h alle anderen Mitbewohner einschliessen, und den Fluchtweg so blockieren?
Gibt es z.B gesetzliche Regelungen? (In der Hausordnung ist diesbezüglich nichts vermerkt)
Danke
10 Antworten
Bei jeder normalen Haustür kann man raus, aber nicht rein!
Deswegen ist ein Absperren unnötig.
Das Abschliessen von Türen die im Brandfall als Fluchtweg diesen, ist nach den Brandschutzrichtlinen nicht erlaubt.
Wenn es brennt, ein Bewohner schafft es gerade aus der Wohnung, nimmt aber keinen Schlüssel mit, oder schafft es nicht im Rauch und in Panik das Schlüsselloch zu finden, und erstickt im Flur, dann hat die Hausgemeinschaft ein Problem, wenn es nicht ausdrücklich verboten war in der Hausordnung. Und wenn es bekannt war, hat derjenige ein Problem, der grob fahrlässig gegen Hausordnung und Brandschutzverordnung verstossen hat.
Da hast du recht.
Lassen wir mal außer Betracht, ob das Abschließen zulässig istoder per Hausordnung auferlegt werden kann. Denn dazu gibt es verschliedene Rechtsprechungen, und immer kommt es auf die Situation im Haus im Einzelfall an.
Aber bei dir kommt ja noch dazu, dass du keinen Schlüssel für die Haustür hast, wenn ich dich richtig verstanden habe. Und unter den Umständen geht das auf gar keinen Fall, dass abgeschlossen wird. Du solltest mit dem Nachbarn im EG reden und auch mit dem Vermieter, dass das zu unterlassen ist.
Die Ängste der Bewohner vor Einbruchgefahr sind ja vielleicht berechtigt, aber dann muss eine geeignete Lösung her, dass keiner benachteiligt ist.
.... wenn ich davon erfahre, kommt der nachgemachte Schlüssel in den Safe und gut ist. Der EG-Mieter bekommt für seinen Job eine Abmahnung.
Viel Glück!
Im Grunde hast Du Dir Deine Frage schon selbst beantwortet, denn brandschutzrechtlich gelten die Hauszugänge im Keller und Treppenhäusern als Fluchtmöglichkeit die in mehrparteigen Mietshäusern nicht versperrt / abgeschlossen werden dürfen.
Es wäre zwar schön, wenn es noch extra für alle klar ersichtlich in der Hausordnung stehen würde, aber grundlegend ergibt sich das schon aus dem Gesetz.