Brandschutz im Treppenhaus
Wir haben seit Jahren unsere zwei Paar Schuhe, die wir benötigen vor der Wohnungstüre auf einem Schuhabsteller stehen und dieser liegt direkt an der Wand. Rettungsweg und Fluchtweg sind nicht behindert. Jetzt geht der Hausmeister durch die Siedlung und fordet die Mieter auf die Sachen, wegen angeblichen Brandschutz zu entfernen, nur sehe ich darin keinen Sinn,weil nichts gefährdet ist. Darauf hätte ich gerne eine Antwort.
2 Antworten
Brandschutzbestimmungen geben vor, dass auf baulichen Rettungswegen eine bestimmte Brandlast nicht überschritten werden darf. Bedeutet: Auf dem Flur soll nichts rumstehen was brennt. Ich bezweifle aber sehr stark, dass ein paar Schuhe und eine Fußmatte diese Brandlast überschreiten. Gemeint sind damit u.a. Möbel, Sperrmüll, Müllsäcke....
Ich vermute eher, dass die Hausverwaltung, um Problemen vorzubeugen, eine generelle Bestimmung beschlossen hat, welche besagt, dass nichts auf den Fluren gelagert werden darf. Als Besitzer ist es deren gutes Recht.
Gruß, Fuschi
Man darf nicht von sich ausgehen, irgendwo höher bei den Nachbarn ist Besuch auf einmal Feueralarm!!.So es sind Fremde und gehen an der Wand entlang, wenn das Treppenhaus verraucht ist ,und stolpern dann über Schuhe oder kleine Schränke, Blumentöpfe etc. deshalb ist es verboten irgendetwas im Treppenhaus zu haben solange es dritten und ortsunkundigen Personen ermöglicht wird sich dort aufzuhalten.Des kann so weit gehen das es fahrlässige Köperverletzung , wenn nicht sogar mit Todesfolge sein kann, wenn etwas passiert.Deshalb haben die Hausmeister die Aufgabe zu schauen und dies abzustellen.
Das ist Quatsch! Niemand soll durch ein verrauchtes Treppenhaus flüchten. Im Falle eines Brandes in einem tieferen Geschoss werden sofort die Türen geschlossen (nicht verschlossen, nur zugemacht), am besten etwaige Schlitze zustopfen und sich anschließend am Fenster bemerkbar gemacht bis die Feuerwehr eintrifft.
Schreib hier nicht so einen Quatsch. Das ist blanke ANTI-Brandschutzerziehung!