Darf Vermieter Fenster im Treppenhaus absperren?
Im Treppenhaus darf nichts abgestellt werden mit dem Hinweis von ihm, dass der Fluchtweg frei bleiben muss. Nun hat er ans Treppenhausfenster (1. Stock) einen absperrbaren Fenstergriff angebracht. Jeden Morgen kommt er und kippt das Fenster, am Abend kommt er wieder, um das Fenster zu schließen und verriegelt es, so dass es ohne Schlüssel nicht zu öffnen ist. Somit ist doch der Fluchtweg auch versperrt, oder? Wie verhält es sich hier mit dem Fluchtweg, wenn das Treppenhaus nach unten nicht benutzt werden kann? Zum Vermieter ist noch zu sagen, dass er ständig auf der Suche ist, uns Mieter zu maßregeln und "dekoriert" Garten und Haus mit Schildern (bisher 21 Stück)......:( traurig, aber wahr. Vielen Dank für Antworten.
5 Antworten
Da sieht man mal wieder, das es Vermieter gibt, die sich intensiv um ihr Eigentum kümmern. Hauptsache die Mieter zahlen ihre Miete und wenn`s brennt mir doch egal wie die rauskommen. Nein Spaß beiseite: sicher darf er das Fenster absperren, es könnte aber ja im Notfall immer noch eingeschlagen werden. Und inzwischen gibt es auch genaue Abmessungen, wie breit Fluchtwege sein müssen.Da könntest du vielleicht mal googeln, findest bestimmt was drüber. Wünsche dir weiterhin viel Spaß mit deinem Vermieter! Lg Rita
Ich glaube eher nicht, dass ein Fenster im 1. Stock ein offizieller Fluchtweg ist. Das Verschließen des Fensters erfolgt aus welchem Grund? WArum wird es regelmäßig geöffnet und geschlossen? Sollte das im Winter (Heizperiode)auch der Fall sein, würde ich das als nicht hinnehmbar (Energieverschwendung>höhere Heizkosten) ansehen und nach Abmahnung Miete mindern. Im Sommer sehe ich keine Handhabe.
das ist das gute recht des vermieters
könnte doch recht haben.
ein fenster läßt sich im notfall einschlagen...