Flucht- u. Rettungswege, wer ist dafür verantwortlich?
Hallo, bei einem Smalltalk mit einem Kollegen sind wir grad drauf gekommen, dass wir hier in unserem Bürogebäude keinerlei Fluchtwege im Falle eines Brandes etc habe. Unser Büro liegt im 2. Stock, sprich in der obersten Etage. Sollte es nun im Treppenhaus brennen etc - wir können nirgendswo hin! Nun haben wir gerätselt, wer da wohl dafür zuständig ist, der Hauseigentümer? Oder ein Sicherheitsbeauftragter? Oder gibt es irgendwo ein "Gesetz" o.ä. in dem festgelegt ist, dass jedes Gebäude einen Fluchtweg haben sollte?
10 Antworten
Die Verantwortlichkeit liegt bei dem Besitzer/Verwalter/Pächter o.Ä. Auf solche Dinge sollten beim installieren von Fluchtwegen geachtet werden: https://www.absperrtechnik24.de/blog/fluchtwegkennzeichnung-panik-vermeiden-und-leben-retten/ viel spaß
Für Bauherren sowie die Betreiber von Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen, "wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern" (§4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Gelegentlich gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen [1] für Brandmeldeanlagen.
diplingo hat völlig Recht.
Genaueres findest Du noch in der Arbeitsstättenverodnung und in den Arbeitsstättenrichtlinien.
Flucht- und Rettungswege werden - sofern sie überhaupt vorgeschrieben sind - in Gewerbegebäuden bereits im Bauantrag bzw. Bauplan ausgewiesen. Grundlage ist die jeweilige Landesbauordnung, überprüft wird das logischerweise von der genehmigenden Behörde, hier also das Untere Bauaufsichtsamt.
Sind besondere Flucht- und Rettungswege vorgeschrieben, wird der Bau nur abgenommen, wenn sie auch vorhanden sind.
Sind keine vorgeschrieben, sind eben keine besonders ausgewiesenen Wege da.
Nur nützen sie nichts, wenn sie für den Laien nicht erkennbar sind. Daraus folgt die Notwendigkeit einen Flucht- und Rettungswegeplan in ausreichender Anzahl auszuhängen.
Für die Sicherheit der Mitarbeiter ist der Unternehmer verantwortlich. Er hat also auch dafür zu sorgen, das ausreichende Flucht- und Rettungswege vorhanden sind (siehe Antwort von Safiera).
Das passenden Gesetz dazu heißt Arbeitsschutzgesetz (
Besonders interessant §13 Verantwortliche Personen und § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers.
Wie das genau auszusehen hat, steht dann wiederum in der ArbStV und anderen Regelwerken (Verordnungen vom Gesetzgeber und Vorschriften der Berufsgenossenschaften.