Kellerausgang = Fluchtweg?
Hallo Zusammen,
habt Ihr eine Ahnung, ob auch der Kellerausgang eines Hauses als Fluchtweg gilt oder nur die "offizielle" Haustür?
Danke
3 Antworten
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Nicht zwangsläufig. Das Baurecht spricht von Fluchtwegen aus Nutzungseinheiten. Ein Keller ist das nicht unbedingt. Die Situation müsste man sich aber im Detail ansehen.
Ein Fluchtweg ist zunächst einmal der Weg, der entsprechend gekennzeichnet wurde.
Um was geht es denn genau?
Jeder Ausgang zäht dazu.
Rotrunner2
22.10.2018, 10:24
Danke für die Bewertung.