Fitnessvertrag Vertragsbeginn = Vertragsende oder der Tag der Unterschrift?

3 Antworten

Alles ok., keine Falle.

Vertragsbeginn: 1. Mai, Vertragsende: 30. April. (Wann Du mit dem Fitness-Studio den Vertrag abgeschlossen, also unterschrieben hast, spielt keine Rolle.) Hättest Du nicht gekündigt, hätte sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Die Kündigung muß wenigstens 12 Wochen vor Vertragsende eingehen, das ist 2018 der 5. Februar. Deine Kündigung ist also fristgerecht.

In einem halben Jahr kommen dann wahrscheinlch Deine Fragen: Wie nehme ich ab ohne hungern zu müssen, kann ich abnehemen, wenn ich nur 500 Kalorien am Tag zu mir nehme usw... ;-)

AndyyMcCandy 
Beitragsersteller
 28.01.2018, 15:06

He He...ich wechsel nur das Fitnessstudio. In der heutigen Zeit hat man die Qual der Wahl.

Wenn gutefrage nicht diese beschissene Bildanzeige hätte, könnte man das auch ordentlich vergrößern.

Nein, leider muss man erst auf "in neuem Tab öffnen" klicken.

Ich vermute aber, wenn der Vertrag ein Jahr läuft, sollte er ein Jahr nach Vertragsbeginn (angegeben oben auf der ersten Seite) "auslaufen bzw. dann ist Kündigungsfrist. Aber ich bin mir nicht sicher!

Das ist natürlich wieder eine richtige Falle.

Arlecchino  28.01.2018, 14:20

Krasser Beitrag!

Du brauchst nur auf das Bild zu klicken, dann wird es Dir in voller Größe angezeigt. Zurück geht es dann über zurück.

Überhaupt: Wenn Du Fragen hast, bist Du hier bei gutefrage supergut aufgehoben. Zu antworten ist niemand verpflichtet, hab ich in den Richtlinien zumindest nicht gelesen.

KrasserToni  28.01.2018, 15:18
@Arlecchino

Es geht nicht um die volle Größe sondern um die Vergrößerung. Die Vergrößerung des Bildes ist bei dem Viewer nicht möglich, sodass oben Geschriebenes gilt. Zum Fragen ist man hier auch nicht verpflichtet, jedoch darf man immer antworten.

Erster Text war falsch, sorry.

Aber die Kündigung ist fristgerecht, das passt so.