Automatische Vertragsverlängerung - wie lange vorher muss man informieren?

6 Antworten

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Damit dies rechtlich wirksam wird, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig vorher Bescheid geben.

Nur wenn das auch so im Vertrag steht, sonst nicht. Normalerweise steht so etwas nicht im Vertrag und der Vertrag verlaengert sich ohne rechtzeitige Kuendigung automatisch, ohne dass es einer weiteren Information des jeweiligen Vertragspartners bedarf.

Transposon 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 01:08

Danke für die Antwort. Wie beurteilst du diese Quelle?

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faire-verbrauchervertraege-1829172

Die Kündigung vergessen – und schon ist man an einen unliebsamen Vertrag ein weiteres Jahr gebunden. Das soll künftig nicht mehr so einfach passieren. Um drei Monate darf sich ein Vertrag automatisch verlängern. Danach ist eine Verlängerung bis zu einem Jahr nur noch möglich, wenn der Verbraucher rechtzeitig auf die anstehende Verlängerung und seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde.
DerCaveman  23.04.2021, 01:10
@Transposon

Die Quelle ist natuerlich serioes. Allerdings geht es dort nicht um ein bereits verabschiedetes Gesetz, sondern um einen Gesetzentwurf. Da muss man abwarten, was daraus wird.

Transposon 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 01:20
@DerCaveman

Verstehe. Dann könnte das nur Zukunftsmusik sein und deshalb finde ich keine Angabe hierzu. Ich kenne das nur von Telekom-Verträgen, die im ersten Jahr (Bsp.) 19,99 anbieten und im zweiten Jahr 39,99. Obwohl das so schon im Vertrag steht, informieren die Ihre Kunden 3 Monate vorher noch einmal, dass sich der Betrag demnächst erhöht. Vorher kündigen kann man aber trotzdem nicht und muss das Jahr so durchziehen ^^ Deshalb dachte ich diese allgemeine Informationspflicht bei sich automatisch verlängernden Verträgen (um weitere 12 Monate) gilt auch generell.

Das Informieren erfolgt beim ursprünglichen Vertragsschluss. Separat muss man nicht noch einmal darauf hinweisen, kann es aber natürlich.

14 Tage sind da völlig ausreichend

Ich verstehe nicht, warum du das nicht verstehst.

Geht zwei Monate vor Vertragsablauf keine Kündigung ein, läuft der Vertrag weiter.

Als Beispiel: Vertragsende wäre der 31. Juli, dann muss eine Kündigung spätesten am 31. Mai vorliegen.

Rechtlich wirksam ist nur die Schriftform. Eine Kündigung muss also postalisch bei einem der Vertragspartner eingehen.

Eine Vorwarnung à la „ich will kündigen" ist nicht notwendig.

2 Monate vorher muss dem Vertragspartner das Kündigungsschreiben vorliegen.

Es zählt das Eingangsdatum!

Transposon 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 00:42

Hey, meine Frage war wie lange der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei dieser Verlängerung Bescheid geben muss. Kennst du die Antwort da drauf? Grüße

Wiesel  23.04.2021, 06:12
@Transposon

Gar nicht, da dies automatisch, wie im Vertrag vereinbart, geschieht.