Automatische Vertragsverlängerung - wie lange vorher muss man informieren?
Es besteht ein Vertrag zwischen 2 Personen mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer automatischen Verlängerung von 12 Monaten, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt wurde.
Damit dies rechtlich wirksam wird, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig vorher Bescheid geben.
Wie lange vorher muss Bescheid gegeben werden?
6 Antworten
Damit dies rechtlich wirksam wird, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig vorher Bescheid geben.
Nur wenn das auch so im Vertrag steht, sonst nicht. Normalerweise steht so etwas nicht im Vertrag und der Vertrag verlaengert sich ohne rechtzeitige Kuendigung automatisch, ohne dass es einer weiteren Information des jeweiligen Vertragspartners bedarf.
Die Quelle ist natuerlich serioes. Allerdings geht es dort nicht um ein bereits verabschiedetes Gesetz, sondern um einen Gesetzentwurf. Da muss man abwarten, was daraus wird.
Verstehe. Dann könnte das nur Zukunftsmusik sein und deshalb finde ich keine Angabe hierzu. Ich kenne das nur von Telekom-Verträgen, die im ersten Jahr (Bsp.) 19,99 anbieten und im zweiten Jahr 39,99. Obwohl das so schon im Vertrag steht, informieren die Ihre Kunden 3 Monate vorher noch einmal, dass sich der Betrag demnächst erhöht. Vorher kündigen kann man aber trotzdem nicht und muss das Jahr so durchziehen ^^ Deshalb dachte ich diese allgemeine Informationspflicht bei sich automatisch verlängernden Verträgen (um weitere 12 Monate) gilt auch generell.
Das Informieren erfolgt beim ursprünglichen Vertragsschluss. Separat muss man nicht noch einmal darauf hinweisen, kann es aber natürlich.
14 Tage sind da völlig ausreichend
Ich verstehe nicht, warum du das nicht verstehst.
Geht zwei Monate vor Vertragsablauf keine Kündigung ein, läuft der Vertrag weiter.
Als Beispiel: Vertragsende wäre der 31. Juli, dann muss eine Kündigung spätesten am 31. Mai vorliegen.
Rechtlich wirksam ist nur die Schriftform. Eine Kündigung muss also postalisch bei einem der Vertragspartner eingehen.
Eine Vorwarnung à la „ich will kündigen" ist nicht notwendig.
2 Monate vorher muss dem Vertragspartner das Kündigungsschreiben vorliegen.
Es zählt das Eingangsdatum!
Hey, meine Frage war wie lange der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei dieser Verlängerung Bescheid geben muss. Kennst du die Antwort da drauf? Grüße
Gar nicht, da dies automatisch, wie im Vertrag vereinbart, geschieht.
Danke für die Antwort. Wie beurteilst du diese Quelle?
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faire-verbrauchervertraege-1829172