Kündigung - Eintrittsdatum/Arbeitseintrittdatum
Hallo Leute.
Ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung. Im Arbeitsvertrag steht das Eintrittsdatum 1.6.2014. Die Arbeit wurde aber erst am 10.6.2014 in Angriff genommen. Im 1. Dienstjahr ist ja die Kündigungsfrist 1 Monat. Wenn die Kündigung nun am 15.5.2015 eingereicht wird, wird sie ja erst Ende Mai (31.5.2015) wirksam. Einen Monat Kündigungsfrist bedeutet ja nun, dass das Arbeitsverhältnis Ende Juni beendet wird. Ist es nun egal, dass die Kündigungsfrist sozusagen in das 2. Dienstjahr hineingeht? Ist nur der Kündigungseingang relevant?
Ich danke Euch im Voraus.
2 Antworten
Aus deiner Frage geht nicht hervor, in welchem Beruf und in welchem Land du beschäftigt bist, aber nach deinen Angaben ist das Eingangsdatum beim Kündigungsempfänger maßgebend.
Danke erneut
Gerne. Allerdings hätte ich da noch eine kurze Frage. Ich habe das oben nicht gerade gut erläutert. Der Arbeitsvertrag wurde am 28.5.2014 unterschrieben. Als Eintrittsdatum wurde der 1.6.2014 im Vertrag festgehalten. Ist für die Kündigung nun das Eintrittsdatum relevant oder wann der Vertrag unterzeichnet worden ist? Ich muss es nämlich wegen der Kündigungsfrist wissen.
Danke im Voraus.
Das im Arbeitsvertrag angegebene Eintrittsdatum gilt als Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Für die Kündigungsfrist von einem Monat ist der Termin der Kündigung ausschlaggebend, das Ende der Kündigungsfrist kann im 2. Jahr Dienstjahr liegen .
Danke
Dienstjahr? Von welchem Beruf reden wir hier?
Deine Kündigungsfristen stehen im Arbeitsvertrag. Der Eintritt ist nicht relevant.
Üblich sind 4 Wochen zum Monatsende für den Arbeitnehmer. Daran ändert sich auch nichts durch mehr Arbeitsjahre.
Nur für den Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen.
Ausnahmen sind z.B. Tarifverträge mit Kündigung zum Quartal oder beidseitig verlängerte Kündigungsfristen (z.B. 3 Monate)
Danke für die schnelle Antwort. Hat sich alles erledigt.
Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.