Fitnessstudio akzeptiert ärztliches Attest nicht?

6 Antworten

Kündigung bei Krankheit

Wer ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Krankheit geltend macht, muss in der Regel ein Attest vorlegen, das bestätigt, dass aufgrund der Krankheit dauerhafter Sport im Fitnessstudio nicht mehr möglich ist. Dies bestätigte der BGH in einem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10).

Doch auch dann stellen sich einige Fitnessstudios bei einer Kündigung wegen Krankheit quer und verweisen auf Zusatzangebote oder andere Geräte oder Kurse, die der Verbraucher ja weiterhin nutzen könne. Diese Argumente sind nicht rechtswirksam - das Studio darf keine Einwendungen gegen den Kündigungsgrund "Krankheit" erheben. 

Erlaubt ist hingegen eine Überprüfung vor Gericht, ob die Krankheit tatsächlich so schwer ist, dass das Training im Fitnessstudio nicht mehr möglich ist. Deshalb empfiehlt es sich, ein möglichst ausführliches ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Krankheit und die voraussichtliche Behandlungsdauer aufgeführt wird. Denn so makaber es sein mag: Für eine Sonderkündigung muss die Krankheit über die Vertragsdauer hinausreichen.

valonb 
Beitragsersteller
 06.01.2021, 01:37

Sehr vielen dank für die ausführliche antwort ,die hilft mir weiter

GrasshopperFK  06.01.2021, 01:23

Hast du eine Quelle zu dem Ausschnitt?

busspuss99  06.01.2021, 01:25
@GrasshopperFK

https://www.stern.de/wirtschaft/geld/fitnessstudio-vertrag-vorzeitig-kuendigen---so-gehts-6841460.html#:~:text=K%C3%BCndigung%20bei%20Krankheit,XII%20ZR%2042%2F10).

https://www.juraforum.de/lexikon/fitnessstudio#fitnessstudio-kuendigen-wegen-krankheit-mit-muster

" Hierfür ist es allerdings notwendig, im Fitnessstudio ein ärztliches Attest vorzuweisen, aus dem hervorgeht, warum die betreffende Person keinen Sport mehr treiben darf. Derartige Angaben haben in einer konkreten Form zu erfolgen: es ist gemäß der Rechtsprechung vieler Gerichte absolut notwendig, genauestes mitzuteilen, welcher Art die körperlichen Einschränkungen sind; der Betreiber des Fitnessstudios muss in der Lage sein, diese Erkrankungen anhand des Attestes zu erkennen. Unzureichende oder schwammige Formulierungen wie beispielsweise „dem Patienten XY ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, sich weiterhin sportlich zu betätigen“ werden nicht als ein außerordentlicher Kündigungsgrund anerkannt. Wer also eine Erkrankung hat, aufgrund derer es nicht möglich ist, ins Fitnessstudio zu gehen, der sollte seinen Arzt bitten, in dem Attest ganz konkrete Formulierungen zu verwenden. Aus diesen muss ersichtlich sein, dass es für den Patienten unzumutbar ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen (AG Lichtenberg, 28.09.2006, 12 C 215/06)."

Du musst die AGBs lesen, das Kleingedruckte in deinem Vertrag mit dem Fitnessstudio. Da steht drin, unter welchen Bedingungen Du kündigen kannst.

Ups126  06.01.2021, 01:25

AGBs können auch ungültig sein.

Hugito  06.01.2021, 01:26
@Ups126

Ja. Aber sie können auch gültig sein. Und wir haben das Problem, dass wir sie nicht kennen. Deshalb können wir deine Frage nicht beantworten.

Gehe unbedingt zum Anwalt. AGBs gerade von Nicht-Juristen sind sehr oft ungültig und unwirksam. Deshalb musst du unbedingt zum Anwalt gehen und dann soll der dem Fitnessstudio schreiben. Allein die Drohung mit dem Anwalt sollte dem Fitnessstudio Grund genug sein deinen Vertrag aufzulösen. Ansonsten landet das ganze eben vor Gericht....

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
valonb 
Beitragsersteller
 06.01.2021, 01:34

Danke für die antwort,

wissen sie vllt wieviel ein solches schreiben vom anwalt kosten könnte, da ich noch ein schüler bin und nicht viel geld dafür zahlen kann.

HansHans355  06.01.2021, 01:39
@valonb

Machs besser umgekehrt: Stell die Zahlung ein und warte ab, ob das Fitnesstudio dich verklagt.

valonb 
Beitragsersteller
 06.01.2021, 01:46
@HansHans355

ah okey, wenn ich zb dann verklagt werde aber nicht vor gericht gehen will oder einen anwalt zu beauftragen will, könnt ich dann wieder weiterzahlen ohne konsequenzen?

Venus345  06.01.2021, 06:31
@valonb

Hallo die Kosten eines Schreibens ist überschaubar, hab ich auch mal machen lassen ein Beratungsgespräch müsste Kostenfrei sein

Die Frage ist, ob du auf Dauer sportunfähig bist oder nur vorübergehend. Wenn deine Krankheit nur vorübergehend ist, ist eine fristlose Kündigung unwirksam. Der Vertrag wird pausiert und verlängert sich entsprechend

Was steht denn diesbezüglich in den Vertragsbedingungen / AGB's?

valonb 
Beitragsersteller
 06.01.2021, 01:26

dazu gibts keine angaben