Fitnessstudio akzeptiert ärztliches Attest nicht?
Hallo,
ich hätte ein kurze Frage und zwar habe ich ein 12 Monate-Vertrag im fitnessstudio abgeschlossen (September.2019) und anfang 2020 hatte ich einen Skate-unfall, dadurch bekam ich eine fraktur im handgelenk und trainierte 2 monate nicht mehr. Bei den darauffolgenden monaten musste ich immer paar wochen eine pause vom training machen. Mein vertrag hat sich vor 4 monaten stillschweigend (bis September.2021) verlängert. Ich ging zum Hausarzt und holte mir ein ärztliches Attest das ich nicht mehr trainieren kann aus gesundheitlichen gründen und schickte es mein fitnessstudio mit einer fristlosen kündigung, mein fitnessstudio antwortete darauf:" Eine fristlose Kündigung aufgrund Ihres Attestes ist nicht möglich". Ist das von denen gerechtfertigt? Wie kann ich dagegen vorgehen?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und dankeschön im voraus:)
6 Antworten
Wer ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Krankheit geltend macht, muss in der Regel ein Attest vorlegen, das bestätigt, dass aufgrund der Krankheit dauerhafter Sport im Fitnessstudio nicht mehr möglich ist. Dies bestätigte der BGH in einem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10).
Doch auch dann stellen sich einige Fitnessstudios bei einer Kündigung wegen Krankheit quer und verweisen auf Zusatzangebote oder andere Geräte oder Kurse, die der Verbraucher ja weiterhin nutzen könne. Diese Argumente sind nicht rechtswirksam - das Studio darf keine Einwendungen gegen den Kündigungsgrund "Krankheit" erheben.
Erlaubt ist hingegen eine Überprüfung vor Gericht, ob die Krankheit tatsächlich so schwer ist, dass das Training im Fitnessstudio nicht mehr möglich ist. Deshalb empfiehlt es sich, ein möglichst ausführliches ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Krankheit und die voraussichtliche Behandlungsdauer aufgeführt wird. Denn so makaber es sein mag: Für eine Sonderkündigung muss die Krankheit über die Vertragsdauer hinausreichen.
Sehr vielen dank für die ausführliche antwort ,die hilft mir weiter
https://www.juraforum.de/lexikon/fitnessstudio#fitnessstudio-kuendigen-wegen-krankheit-mit-muster
" Hierfür ist es allerdings notwendig, im Fitnessstudio ein ärztliches Attest vorzuweisen, aus dem hervorgeht, warum die betreffende Person keinen Sport mehr treiben darf. Derartige Angaben haben in einer konkreten Form zu erfolgen: es ist gemäß der Rechtsprechung vieler Gerichte absolut notwendig, genauestes mitzuteilen, welcher Art die körperlichen Einschränkungen sind; der Betreiber des Fitnessstudios muss in der Lage sein, diese Erkrankungen anhand des Attestes zu erkennen. Unzureichende oder schwammige Formulierungen wie beispielsweise „dem Patienten XY ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, sich weiterhin sportlich zu betätigen“ werden nicht als ein außerordentlicher Kündigungsgrund anerkannt. Wer also eine Erkrankung hat, aufgrund derer es nicht möglich ist, ins Fitnessstudio zu gehen, der sollte seinen Arzt bitten, in dem Attest ganz konkrete Formulierungen zu verwenden. Aus diesen muss ersichtlich sein, dass es für den Patienten unzumutbar ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen (AG Lichtenberg, 28.09.2006, 12 C 215/06)."
Du musst die AGBs lesen, das Kleingedruckte in deinem Vertrag mit dem Fitnessstudio. Da steht drin, unter welchen Bedingungen Du kündigen kannst.
AGBs können auch ungültig sein.
Ja. Aber sie können auch gültig sein. Und wir haben das Problem, dass wir sie nicht kennen. Deshalb können wir deine Frage nicht beantworten.
Gehe unbedingt zum Anwalt. AGBs gerade von Nicht-Juristen sind sehr oft ungültig und unwirksam. Deshalb musst du unbedingt zum Anwalt gehen und dann soll der dem Fitnessstudio schreiben. Allein die Drohung mit dem Anwalt sollte dem Fitnessstudio Grund genug sein deinen Vertrag aufzulösen. Ansonsten landet das ganze eben vor Gericht....
Danke für die antwort,
wissen sie vllt wieviel ein solches schreiben vom anwalt kosten könnte, da ich noch ein schüler bin und nicht viel geld dafür zahlen kann.
Machs besser umgekehrt: Stell die Zahlung ein und warte ab, ob das Fitnesstudio dich verklagt.
ah okey, wenn ich zb dann verklagt werde aber nicht vor gericht gehen will oder einen anwalt zu beauftragen will, könnt ich dann wieder weiterzahlen ohne konsequenzen?
Hallo die Kosten eines Schreibens ist überschaubar, hab ich auch mal machen lassen ein Beratungsgespräch müsste Kostenfrei sein
Die Frage ist, ob du auf Dauer sportunfähig bist oder nur vorübergehend. Wenn deine Krankheit nur vorübergehend ist, ist eine fristlose Kündigung unwirksam. Der Vertrag wird pausiert und verlängert sich entsprechend
Was steht denn diesbezüglich in den Vertragsbedingungen / AGB's?
dazu gibts keine angaben
Hast du eine Quelle zu dem Ausschnitt?