Dienstwagen 1% Regelung halber Monat
Ist es möglich wenn ein Dienstwagen in der Mitte des Monats abgenommen wird, somit dann auch nicht mehr zur Verfügung steht, dass auch nur der halbe Monat pauschal versteuert wird? Oder wird trotzdem der ganze Monat gerechnet.?
2 Antworten
Ja das geht anteilig...
Der Gesetzgeber hat bei der Nutzung der 1%-Regelung die monatliche Pauschalierung als Regelberechnung zugrundgelegt. Eine anteilige Berechnung nach tatsächlicher Verfügbarkeit - etwa bei Übernahme/Abgabe in der Monatsmitte - ist hier in der Tat nicht vorgesehen. So zumindest ist auch die praktische Anwendung seitens des FA. Eine gegenteilige richterliche Beurteilung wäre mir zumindest nicht bekannt.