Versicherungsbranche Außendienst - Steht ein Firmenwagen zu?
Hi,
ich habe mal eine Frage. Momentan bin ich auf Ausbildungssuche und würde gerne in der Versicherungsbranche meinen Weg einschlagen. Nun lese ich oft in Stellenanzeigen von verschiedenen Versicherern (PKW-Führerschein erforderlich + PKW).
Das sieht wohl so aus, dass die Versicherung möchte, dass ich mein Privatfahrzeug für den Außendienst verwende und die begleicht mir pro KM eine Pauschale.
Nun frage ich mich, ob das in der Ausbildung "die Regel" ist oder stellen einige Versicherer auch Firmenfahrzeuge für Außendiensteinsätze bereit?
Und wie sieht es nach der Ausbildung aus? Müssen Außendienstler zwangsläufig mit dem Privat-PKW die Außeneinsätze bestreiten oder gehen die Versicherer auch auf den Firmenwagen mit der 1% Regelung ein?
Vielen Dank im Voraus!
8 Antworten
Einem Lehrling steht garnichts zu. Er lernt noch und fährt höchstens irgendwo mit. Du wirst doch hoffentlich nicht als Azubi alleine im Außendienst auf die Kundschaft losgelassen?
Nach der Ausbildung kannst du dir ein Unternehmen suchen welches dir einen Firmenwagen stellt. Die Auswahl ist offen.
Es gibt wohl Versicherer, welche Fahrzeuge bereit stellen. Ob man diese schon in der Ausbildung bekommt ist eine andere Frage. In der Regel nutzen Außendienstler (die, die mir bekannt sind) aber ihr eigenes Fahrzeug, die Kilometerpauschale ist meines Wissens nach auch von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
Hallo,
wie schon ganz richtig in anderen Beiträgen erwähnt, hängt die Antwort auf diese Frage stark vom jeweiligen Arbeitgeber und der dahinter stehenden Unternehmensphilosophie ab.
Außerdem kommt es aber auch häufig auf die Funktion (und die Position) des Außendienstlers an. Erste Faustregel: Selbständige (Vertreter, etc.) erhalten keine Firmenfahrzeuge; Angestellte möglicherweise schon.
Zweite Faustregel: Je größer das Einsatzgebiet, desto eher die Möglichkeit eines Firmenwagens. Der "kleine" Außendienstler in der Agentur auf dem Land wird eher kein Fahrzeug bekommen, der Bereichsleiter oder der Fachspezialist, der durch halbe oder ganze Bundesländer unterwegs ist, wohl eher schon.
Dass Branchenneulinge, sprich Berufsstarter, gleich einen Firmenwagen bekommen können, wäre mir persönlich neu. (Anders bei bereits ausgelernten Angestellten, die sich in eine Fachfunktion fortbilden lassen: da kann von Anfang an ein Firmenwagen "drin" sein...)
Noch ein Hinweis zur steuerlichen Betrachtung: Wenn man einen offiziellen Dienstsitz außerhalb seiner Wohnung hat (z.B. ein Büro am Stammsitz), dann wird nicht nur nach der 1%-Regelung versteuert, sondern zusätzlich auch noch einmal die Entfernung vom Wohnsitz zur Dienststelle. Das geht dann - je nach Entfernung - auch nochmal ordentlich ins Geld...
Viele Grüße
Loroth
(P.S.: Der Hinweis von robe53 hinsichtlich der Begrenzung von privat gefahrenen Kilometern ist mehr als angebracht. Wenn man sich darauf einlässt, braucht man streng genommen doch wieder einen Privatwagen - und zahlt damit am Ende danke 1%-Regel auch noch doppelt...)
Es gibt Versicherer die stellen auf Wunsch des Mitarbeiters einen Firmenwagen zur Verfügung, andere arbeiten generell nicht mit Firmenwagen. Das kommt auf den Versicherer an. Es gibt üblicherweise auch keine Unterscheidungen zwischen Ausbildung und späterer AD-Tätigkeit. Entweder es gibt Firmenfahreuge oder eben keine. Wenn es keine gibt muss die AD-Tätigkeit zwangsläufig mit dem eigenen Fahrzeug ausgeübt werden. Einzellösungen, also individuelle Sonderregelgungen, gibt es meist nicht, da sie mit zusätzlichen administrativen Aufwendungen verbunden sind die der Arbeitgeber vermeiden möchte.
In der Regel nutzt der Außendienstler sein eigenes KfZ und bekommt km-Geld - üblicherweise 0,30 € pro km. Ist der max. steuerfreie Satz.Ist auch zu empfehllen, da man das Fahrzeug fahren kann das man möchte und bekommt nicht eine Gurke hingestellt. Und man hat keine Erklärungspflichten gegenüber dem AG oder Finanzamt oder muss sich bei einem Unfall "entschuldigen".
Abraten würde ich von einem Firmenwagen der ALLIANZ, das ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Dort muss man sich je nach Fahrzeug an den Kosten beteiligen und hat eine Begrenzung bei den privat gefahrenen Kilometern - völlig unüblich!!
Bei der 1%-Regel ist übrigens zu beachten, dass die immer vom LIstenfahrzeug berechnet wird. Normalerweise bekommt man aber kein neues Fahrzeug hingestellt, sondern eines das gerade frei geworden ist, also ein Gebrauchtfahrzeug - zahlt aber Steuer für ein neues Fahrzeug..
Hey SUD22,
ich war über 20 Jahre im Versich.Aussendienst bei mehreren Gesellschaften tätig und habe nie ein Dienstfahrzeug gesehen, geschweige denn gefahren!
Momentan bin ich auf Ausbildungssuche und würde gerne in der Versicherungsbranche meinen Weg einschlagen.
Hierzu findest du Infos in der azubi-welt.de unter Kaufleute.
Viel Erfolg bei deiner Suche wünscht dir siola!