Firmenwagen - Privatnutzung - Wie funktioniert die 1% Regelung?
Hallo gutefrage Mitleser und Experten...
Heute kam bei uns im Unternehmen die Frage auf, ob wir einen Firmenwagen benötigen. Da ich diesen dann natürlich auch privat nutzen möchte, wurde die 1% Regelung erwähnt.
Wie funktioniert das genau? Die 1% werden dem Neuwagenpreis entnommen, richtig? Bekommt man dann eine "Gehaltserhöhung" und davon wird dann was versteuert?
Oder wie funktioniert das ganze? Mal für einen Laien erklärt?
Vielen lieben Dank schon einmal!
Gruß!
Pinstripe
4 Antworten
Für Zwecke der Festsetzung der Lohnsteuer und Sozialversicherung erhältst Du Brutto mehr und bekommst es dann netto wieder abgezogen, so ist sicher gestellt, dass es verbeitragt u versteuert ist.
Bsp. Normales Brutto 3000 EUR Dienstwagen Golf 25.000 EUR BrLVKP
dann zahlst du ohne Problematik der 0,03% für Fahrten Whg-Arbeitsstätte
Lohnsteuer auf 3250 EUR und Sozialversicherung auf 3250 EUR als BEMESSUNGSGRUNDLAGE und bekommst nach diesen Abzügen für Steuer u SV Versicherung zusätzlich die 250 EUR wieder abgezogen.
Den Vorteil Fahrt Whg-arbeisstätte kann man als Arbeitgeber aber auch Pauschalversteuern, dann fällt aber auch evtl. die KM Pauschale als Werbungkosten in voller Höhe weg. (ist in den meisten Fällen trotzdem besser)
Grüße RautenMiro
Dann hast Du mich falsch verstanden..
WK abzgl. Pauschalversteuerung, und da bleibt zumindest bei mittelmäßig teuren nix mehr übrig... und somit frist der pauschalversteuerte und somit ersetzte Teil wieder auf..
Die Regelung bedeutet, dass 1 % des Listenpreises für das Fahrzeug pro Monat dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen werden. Dadurch könn te der Steuersatz leicht steigen, wenn du in der Progressionszone bist. Dafür wären dann aber alle Kosten des PKW vom Arbeitgeber zu tragen.
Nehmen wir einmal an, das Auto hat einen Neuwert von 30.000 Euro. 1% davon sind 300,--
Dein Gehalt: z.B. 3.000,-
.
Künftig bekommst du ein Bruttogehalt von 3.300,--. Dieser Betrag wird versteuert und nachdem die Steuer vom Gesamtbetrag errechnet wurde, zieht man dir die 300,- wieder ab.
Auf diese Weise hast du für 300,- zusätzlich Steuern bezahlt. Bei einem Steuersatz von 30% heißt das, das Auto kostet dich 90,- Euro im Monat für die Privatnutzung
Ob Du es glaubst o nicht... Sozialversicherungspflichtig ist das auch, also zahlt er noch mal knapp über 20% drauf... also noch mal ca 60 EUR..... ;-)
Damit wird aber auch wieder eine höhere Rentenanwartschaft und höheres Krankengeld erreicht.
schau mal, hab das hier gefunden:
http://www.motor-talk.de/forum/firmenwagen-1-regel-t1592603.html
Die Entfernungspauschale gibt es trotz der Pauschalversteuerung, da ja ein Wagen zur Nutzung überlassen wurde.
Nur Dienstreisen gibt es mangels eigener Aufwendungen bei einem Firmenwagen nicht.