Werksabholung - Privat- oder Geschäftsfahrt?

3 Antworten

Wenn Du die Privatfahrten über ein Fahrtenbuch nachweisen willst, musst Du nur etwas beachten:

Das Finanzamt wird das Fahrtenbuch auf seine Vollständigkeit prüfen.

Das bedeutet, dass jede Fahrt eingetragen werden muss mit Datum, Anlass der Fahrt und gefahrene Kilometer.

Nur so kann nämlich die Privatnutzung genau ermittelt werden.

Die Führung eines Fahrtenbuches nur für die Privatfahrten kannst Du Dir gleich sparen.

Moin,

wie selbst geschrieben, für die Firma ist der Wagen und sicher auch auf diese zugelassen. Sie haben den Wagen für die Firma abgeholt, machen Werkstattbesuche mit dem Firmenwagen im Namen der Firma, also alles dienstlich. Sie haben einen Nutzungsvertrag für die private Nutzung mit der Firma und in diesem sollte auch einiges geregelt sein. Private Nutzung ist alles was nicht dem Geschäft oder Interesse der Firma im Zusammenhang steht.

MfG

„Servicefahrten“ gehören zu den Dienstgängen und musst Du nicht den Privatfahrten zuordnen.