Findet mein Arbeitgeber heraus das ich einen Nebenjob ausübe?

5 Antworten

Natürlich kann er das rausfinden... du solltest unbedingt in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen, welche Regelung bei einer evtl. Nebentätigkeit drinsteht wie z.B. folgendes:

Auszubildende können durchaus noch eine Nebenbeschäftigung beginnen, haben aber fast immer im Ausbildungs- oder Tarifvertrag ihres Betriebes oder dem Vertrag mit der IHK die Bedingung stehen, dass eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss!
Dies kann der Arbeitgeber aber nur in seltenen Fällen verbieten. Wenn der nebenjobbende Azubi morgens müde zu seinem Ausbildungsplatz kommt, oder die Noten in der Berufschule leiden, endet die Genehmigung allerdings schneller, als sie erteilt wurde.

https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#auszubildende

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Familiengerd  30.08.2021, 17:37
dass eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss

Eine solche Klausel ist unwirksam, wenn sie nicht den Zusatz enthält, dass eine Genehmigung zu erteilen ist, wenn keine gerechtfertigten Verweigerungsgründe gegeben sind.

Grundsätzlich nämlich ist die Ausübung eines Nebenjobs nicht von der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig.

Theoretisch kann er es herausfinden, wenn er dich zum Beispiel sieht oder durch bekannte. Gibt viele Möglichkeiten.

Frag dein Chef ob er es dir erlaubt. Wenn er ja sagt, dann biste sicher und wenn nicht sag es niemanden 😉

SlimeRL1998  30.08.2021, 12:42

Beeinträchtigt dein Minijob deine Ausbildung?

Was steht denn zum Nebenjob im Ausbildungsvertrag, bzw. gilt ein Tarifvertrag?

Gibt es keine Regelungen zum Nebenjob, musst Du dem AG nichts sagen. Ob er das dann zufällig erfährt oder nicht, kann ich Dir nicht sagen.

Steht im Ausbildungsvertrag, dass Du den AG darüber unterrichten musst, solltest Du das umgehend tun.

Verbieten kann der AG Dir den Nebenjob allerdings nur, wenn Arbeitszeitgesetzte (tägl./wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten....) nicht beachtet werden, Du bei der Konkurrenz arbeitest und wenn Deine Ausbildung unter dem Nebenjob leidet.

Wie alt bist Du? Gilt noch das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Familiengerd  30.08.2021, 17:41
Gibt es keine Regelungen zum Nebenjob, musst Du dem AG nichts sagen.

Doch.

Auszubildende müssen den Ausbildungsbetrieb (wegen dessen besonderer Fürsorgepflicht dem Auszubildenden gegenüber) informieren,. wenn sie einen Nebenjob ausüben wollen - auch wenn das vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Kann er, wenn’s ihm wer erzählt. Hängt vom Dienstvertrag ab, aber normalerweise sollte man sowas melden.