Kann ich ein FSJ/BFD machen, Kindergeld kriegen, einen Minijob auf 450€ basis und einen weiteren bis zu 450€ oder zwei kleinere ausüben?
5 Antworten
Der zweite Minijob wird problematisch werden. Der erste auch, wenn der Dienstherr des FSJ nicht zustimmt. Ansonsten wird Dein Hauptproblem sein, dass Du zwischendurch a) Schlaf braucht und b) das Kind vielleicht auch mal sehen wirst.
Von daher: vergiss' es. Sorry, klingt böse, aber das wird nix.
...und Infos zum 450-Euro-Minijob findest du in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> 450-Euro-Minijob -> Mehrere Beschäftigungen -> 450-Euro-Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung
bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html
wie z.B.: Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 450-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob. usw.
Gruß siola55
Nein, das kannst du nicht.
1. Ein FSJ/BFD ist ein Vollzeitjob.
2. Jeder kann nur einen Minijob neben dem Hauptjob (FSJ/BFD) haben.
3. Jeder weitere Minijob wird dann versteuert.
4. Für jeden Minijob brauchst du die Zustimmung deines Hauptarbeitsgebers (Einsatzstelle des FSJ/BFD).
5. Sollte die Zustimmung vorliegen, wird ein 2. Minijob versteuert,... dann ist es keiner mehr.
6. Für den dann 3. oder 4. gilt das Gleiche wie für den 2. Minijob.
Du kannst ein FSJ machen, kein Ding. Das ist jedoch Vollzeit und kannst höchstens noch einen Nebenjob mit bis zu 450 Euro ausüben.
Kindergeld steht im übrigen nicht dir, sondern deinen Eltern zu, die dir das natürlich abgeben können.
Hast du nur mehrere Minijobs werden die zusammengerechnet und sobald die Summe von 450 Euro überschritten wird, werden alle steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wobei du nur für den Job mit der Steuerklasse 6 Steuern bezahlen musst.
Hey 11hatschi99,
Infos zum Kindergeld findest du in der Broschüre "Merkblatt Kindergeld" von der Familienkasse auf Seite 16 unter Punkt 4.4 bzw. in dem Link hier:
Gruß siola